Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Großen Kreisstadt Kitzingen
Vorlage
013/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Im Rahmen von energetischen Sanierungen tritt vor allem im Innenstadtbereich vermehrt die Problematik auf, dass nachträgliche Außendämmungen an Gebäuden angebracht werden sollen, bei denen es sich bereits um Grenzbebauungen handelt.

Eine Rücksprache mit der Obersten Baubehörde hat ergeben, dass eine gesetzliche Lösung dieses Überbauproblems mit der nächsten Änderung des Baugesetzbuches angestrebt wird.

Bis dahin liegt es an den Kommunen, diese Problematik handhabbar zu lösen.

 

Eine solche Lösung sieht die Verwaltung in der vorgeschlagenen Änderung der Sondernutzungssatzung. Die Einfügung eines neues § 4 Abs. 1 Buchstabe h) in die Sondernutzungssatzung erlaubt es, eine bis zu 15 cm starke nachträgliche Außendämmung als erlaubnisfreie Sondernutzung aufzubringen.

 

Von der Sondernutzungssatzung unabhängig bleiben dabei die baurechtlich einzuhaltenden Vorschriften. Bauplanungsrechtlich kann gegebenenfalls die Erteilung einer Befreiung notwendig sein. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht bedarf es unter Umständen der Erteilung einer Abweichung insbesondere in Bezug auf das Abstandsflächenrecht.

Trotz der Zuordnung als eine erlaubnisfreie Sondernutzung ist also eine nachträglich aufzubringende Außendämmung in jedem Einzelfall gesondert baurechtlich zu würdigen und gegebenenfalls zu untersagen.

 

 

 

1.             Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.             Der 2. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung wird wie folgt zugestimmt:

 

2. Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Großen Kreisstadt Kitzingen

 

Aufgrund der derzeit geltenden Fassungen der Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 22 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und des § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Übertragung der Befugnisse der Obersten Landesstraßenbauhörde nach dem Bundesfernstraßengesetz, erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

 

In § 4 Abs. 1 (Erlaubnisfreie Sondernutzung) der Sondernutzungssatzung der Großen Kreisstadt Kitzingen vom 15.01.1986, zuletzt geändert durch Satzung vom 10.02.1994 wird folgender Buchstabe neu eingefügt:

 

h) nachträgliche Dämmung der Außenfassade, soweit sie nicht mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.

 

 

Noch Beschlussentwurf:

 

 

§ 2

Inkrafttreten:

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kitzingen, …………………

Große Kreisstadt Kitzingen

 

 

 

Siegfried Müller

Oberbürgermeister