1. Ausgangslage
a) Der Stadtrat hat per Beschluss vom 29.10.2009 das Büro Stadt+Handel, Dortmund, mit der Fortschreibung des Kitzinger Einzelhandelskonzeptes beauftragt.
b) Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 26.04.2010 die Förderung der Fortschreibung im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau West bewilligt.
c) Am 29.09.2010 und 03.02.2011 wurden jeweils Arbeitskreise mit Vertretern aus Wirtschaft, Handel und Verwaltung durchgeführt.
2. Zwischenergebnis zur Stufe 1[1]
Die Stadt Kitzingen beabsichtigt, die Weiterentwicklung der gesamtstädtischen Zentren- und Einzelhandelsstruktur auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich- funktional ausgewogene sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen. Hierdurch soll die Leitfunktion des Einzelhandels die Vitalität und Attraktivität des Innenstadtzentrums stabilisieren bzw. ausbauen. Andererseits werden konkrete Entwicklungsziele auch für die weiteren Einzelhandelsstandorte in Kitzingen definiert. Und nicht zuletzt soll durch die Gesamtkonzeption eine funktionierende wohnortnahe Grundversorgung gesichert und ggf. verbessert werden.
Um eine solch
ausgewogene Einzelhandelsstruktur zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt
das vorliegende Einzelhandelskonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente
primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung
zur Verfügung. Zudem enthält dieses Einzelhandelskonzept jedoch auch
Leistungsbausteine, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die
Wirtschaftsförderung, der Stadtmarketing-Verein Kitzingen, die Einzelhändler
und Handelsunternehmen, Kunden bzw. Kundenvertreter, Immobilieneigentümer und
Ansiedlungsinteressierte.
Im Einzelnen
wird im Einzelhandelskonzept zunächst der aktuelle Zustand der Kitzinger
Einzelhandelsstruktur für alle relevanten Standorte und für alle angebotenen
Warengruppen beschrieben und bewertet. Die Analyse legt folgende
Standortstärken, aber auch gewisse Handlungsbedarfe zur Einzelhandelsstruktur
offen:
Stärken und
Potenziale der Einzelhandelsstruktur in Kitzingen:
·
Die Stadt Kitzingen verfügt über quantitativ
überdurchschnittliche Ausstattungs-kennwerte in Bezug auf das vorhandene
Einzelhandelsangebot und über eine angemessene lokale Einkaufsorientierung.
·
Durch die
zusätzliche Ausrichtung der umliegenden Städte und Gemeinden auf Kitzingen und
einen großen Einzugsbereich ergibt sich ein hoher Zentralitätswert von 176%.
·
Das
lnnenstadtzentrum von Kitzingen zeichnet sich durch eine gute Einzelhandels-
ausstattung hinsichtlich der vorhandenen Betriebsanzahl aus.
·
Im Bereich
Nahrungs- und Genussmittel ergibt sich rein aus den quantitativen
Ausstattungsdaten kein stadtplanerisches Optimierungserfordernis: es besteht
eine fast vollständige Einkaufsorientierung auf Kitzingen selbst und eine kaum
mehr steigerbare Zentralität von 173 % im kurzfristigen Sortimentsbereich
(Nahrungs- und Genussmittel: 166 %).
·
Für die
nächsten 5 bis 10 Jahre besteht in einigen Warengruppen ein
absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen. Der Ausbau des
Einzelhandels-angebots sollte dabei in erster Linie zur Weiterentwicklung des
lnnenstadtzentrums genutzt werden.
Schwächen,
Restriktionen und Handlungsbedarfe in Kitzingen:
·
Die
städtebaulich nicht integrierten Lagen erreichen in Kitzingen ein starkes
Standortgewicht in Bezug auf die dort verorteten Verkaufsflächen. Dort werden
in großem Unfang auch zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
angeboten, so dass die Standorte in teils unmittelbarer Konkurrenz zum
lnnenstadtzentrum stehen.
·
Das
lnnenstadtzentrum weist aktuell eine hohe Leerstandsquote auf. Hierzu werden
Maßnahmen einer aktiven Zentrenentwicklung (z. B. ein Ladenflächenmanagement)
empfohlen. Zu einer qualitativen Weiterentwicklung gehört auch die
städtebauliche und gestalterische Aufwertung des lnnenstadtzentrums.
·
In den
Randbereichen der Wohnsiedlungsbereiche von Etwashausen und Siedlung sowie in
den Stadtteilen Hoheim, Hohenfeld, Sickershausen und Repperndorf sind Angebote
des kurzfristigen Bedarfs nicht vorhanden (Ausnahme: teils Lebensmittel-
handwerksbetriebe vorhanden).
·
Ein Großteil
der Nahversorgungsbetriebe (> 400 qm) liegt in städtebaulich nicht
integrierten, gewerblich geprägten Lagen.
Ausgehend von
der analytischen Zustandsbewertung wird der zukünftige absatz-wirtschaftliche
Entwicklungsrahmen für alle Warengruppen aufgezeigt. Auf dieser Basis werden in
diesem Einzelhandelskonzept zur Sicherung und zur Fortentwicklung der
Einzelhandelsstandorte in Kitzingen folgende übergeordnete, gesamtstädtische
Entwicklungszielstellungen hergeleitet:
1.
lnnenstadtzentrum stärken: Erhaltung und
Stärkung des zentralen Versorgungs-bereichs lnnenstadtzentrum
2. Flächendeckende Nahversorgung gewährleisten: die flächendeckende Nahversor-gung in den Wohngebieten bestmöglich sichern und stärken, ohne hierbei die Entwicklung des lnnenstadtzentrums zu beeinträchtigen
3. Ergänzende Standorte bereitstellen: ergänzend und im Rahmen eindeutiger Regelungen Standorte für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel bereitstellen, ohne hierbei die Entwicklung des lnnenstadtzentrums oder der Nah- versorgung zu beeinträchtigen.
In Verbindung
mit diesen Zielstellungen werden schließlich konkrete Empfehlungen zur
gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur des Einzelhandels in Kitzingen
entwickelt. Gleichzeitig werden zudem die Kitzinger Liste zentrenrelevanter
Sortimente definiert (Sortimentsliste) und Musterfestsetzungen abgeleitet.
Wesentliches Ergebnis dieses Einzelhandelskonzeptes sind nicht zuletzt die
sogenannten Ansiedlungsleitsätze in Form klar formulierter
Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhaben-spezifische
Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische
Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten.
Aufgrund der
Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige Stadt-
entwicklung wurden die wichtigen Zwischenschritte und die erarbeiteten
Empfehlungen nicht allein zwischen dem erstellenden Gutachterbüro und der
Verwaltung abgestimmt, sondern in zwei begleitenden Arbeitskreisen erörtert.
Auf diese Weise wurde im Erarbeitungsprozess sichergestellt, dass alle relevanten
Aspekte in die Bearbeitung einfließen und die besonderen Belange auch der
Kitzinger Händlerschaft Berücksichtigung finden.
Fazit:
Das kommunale Einzelhandelskonzept soll als politisch gestützter Fachbeitrag[2] eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für die Bauleitplanung und den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden.
3. Beauftragung der Stufe 2
Der Stadtrat wünschte in seiner Sitzung am 29.10.2009 die stufenweise Beauftragung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.
Die bislang beauftrage Stufe 1 umfasste folgende Bausteine:
LB 1 Rahmenbedingungen/Zielsetzungen und
Inhalte
LB 2 Bestandserhebung (u.a. Händler- und Passantenbefragung, Telefonumfrage)
LB 3 Bewertung, Stärken und Schwächen der Stadt Kitzingen
LB 4 Prognose der künftigen Entwicklung, absatzwirtschaftlicher und räumlicher Entwicklungsrahmen
LB 5 Räumlich-funktionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept inkl. Sortimentsliste/ Ansiedlungsleitsätzen
Das vom Stadtrat gebilligte Angebot vom 17.07.2009 umfasste auch die Bausteine 6a/b:
LB 6a Konkretisierte
Entwicklungsempfehlungen für zentrale Versorgungsbereiche
LB 6b Markenportfolio
Diese sollen nun als Stufe 2 beauftragt werden.
4. Resüme
1. Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Zwischenbericht zur Stufe 1 zu billigen.
2.
Zur Erstellung konkreter
Entwicklungsempfehlungen für die zentralen Kitzinger Versorgungsbereiche wird
vorgeschlagen, als Stufe 2 die Leistungsbausteine 6a/b gemäß Angebot zu
beauftragen.
Die von der Regierung von Unterfranken erteilte Förderzusage umfasst sämtliche vorgenannten Bausteine für die beiden Stufen 1 und 2, im Haushalt sind entsprechende finanzielle Mittel eingestellt.
[1] s. Zwischenbericht Stufe 1, Büro Stadt+Handel, Stand: 14.02.2011, S. 1 ff.
[2] Im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB; wesentliche Voraussetzung für die gewinnbringende Nutzung des Einzelhandelskonzeptes ist u.a. der politische Beschluss dieses Konzeptes
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat billigt den vorliegenden Bericht des Büros Stadt+Handel zur Stufe 1 der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes einschließlich der enthaltenen Kitzinger Sortimentsliste.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Büro Stadt+Handel gemäß Beschluss vom 29.10.2009 mit der Bearbeitung der Stufe 2 zu beauftragen.