Betreff
KIK-Antrag Nr. 168-7/2016;
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen nach § 38 GeschO
Vorlage
2016/189
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

 

I.    Vorbemerkungen

 

  • Nach zwei gescheiterten Versuchen in den zurückliegenden Jahren, hat der amtierende Stadtrat am 04.11.2014 die derzeitig gültige GeschO mit 19:10 Stimmen beschlossen.

 

  • Die Verwaltung hatte im Vorfeld dafür geworben, die seit 2003 geltende GeschO zu ändern und hierbei die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages heran zu ziehen. Dieses Verfahren wenden regelmäßig 80 – 90 % der bayerischen Kommunen an, weil es die Gewähr für eine vollständige und rechtssichere GeschO bietet, die rechtliche Anwendungen sowie Entwicklungen in der Praxis berücksichtigt.

 

  • Gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) geben sich Stadt- bzw. Gemeinderäte eine Geschäftsordnung. Dies geschieht im Regelfall in der konstituierenden Sitzung.

 

  • Üblicher Weise hat diese dann Gültigkeit für die gesamte Legislaturperiode. Gleichwohl kann der Stadtrat eine GeschO durch einen SR-Beschluss ändern (§ 38 GeschO)

 

  • Die KIK-Fraktion beantragt unter Berufung auf § 38 GeschO zahlreiche Änderungen der aktuellen GeschO (siehe Anlage 1). Im Folgenden wird zu den beantragten Änderungen seitens der Verwaltung kurz Stellung genommen.

 

  • Sollte die Alternative 2.b.) mehrheitlich beschlossen werden, müsste die inhaltliche Beratung aus Zeitgründen in einer Sondersitzung stattfinden.

Die Verwaltung ist der Auffassung, in der laufenden Legislaturperiode keine Änderungen vorzunehmen und den dann sechsjährigen Erfahrungswert mit der aktuellen Geschäftsordnung in die Beratung der künftigen Geschäftsordnung des nächsten Stadtrats einzubringen.

 

 

II.   Beantragte Änderungen und Ergänzungen

 

In der Anlage 2 wird in der gültigen GeschO an der entsprechenden Stelle in roter Schrift der Änderungs-/ Ergänzungsantrag dargestellt, die SN der Verwaltung in blauer Schrift ergänzt.

 

1.        Vom Sachverhalt wird Kenntnis genommen

 

2.a.)     Es besteht Einverständnis, an der Geschäftsordnung für den Stadtrat keine

Änderungen vorzunehmen.

 

 - alternativ –

 

2.b.)     Es besteht Einverständnis, die derzeitige gültige Geschäftsordnung für den Stadtrat

            Kitzingen vom 30.09.2014 in folgenden Bereichen zu ändern/ ergänzen: