Betreff
VR Bank Kitzingen eG - Beteiligung an der Genossenschaft
Vorlage
2016/201
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die VR Bank Kitzingen eG soll eine 100 %ige Mitgliederbank werden, um die genossenschaftlichen Prinzipien voll umzusetzen. Zukünftig werden durch die Bank nur noch Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern unterhalten. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.

 

Entgegen anderer Institutsgruppen betreibt die VR Bank keine Gewinnmaximierung. Ein Beispiel hierfür ist die kostenfreie Kontoführung bei Zeichnung entsprechender Mitgliedsanteile.

 

Als Mitglied profitiert die Stadt Kitzingen von umfassender Transparenz, weitgehenden Mitbestimmungsrechten und exklusiven Mehrwerten. Mit dem Beitritt zur Genossenschaft verpflichtet sich die Stadt dazu, sich mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 100 € am gesamten Geschäftsguthaben in Höhe von 12,7 Mio. € zu beteiligen (= 0,00078 %-Anteil). Bei einer möglichen Ausscheidung aus der Genossenschaft kann die Rückerstattung des Geschäftsanteils verlangt werden.

 

Bei Zeichnung des Anteils erhält die Stadt Kitzingen folgende Vergütungen:

-      jährliche Dividende von aktuell 5 €

-      jährliche Zahlung in einen Beteiligungsfonds, den wir bei Kündigung des Geschäftsanteils erhalten, aktuell 5 €

-      jährliche Vergütung von mindestens 4 Bonuspunkten à 0,50 €

 

Die Anzeigepflicht bei der Rechtsaufsichtsbehörde entfällt, da Beitritte nur vorzulegen sind, wenn der Stadt Kitzingen mindestens der zwanzigste Teil der Anteile (5 %) an einem Unternehmen gehört.

 

Die Unternehmenssatzung wird dem Landratsamt Kitzingen vorgelegt. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 92 ff GO werden erfüllt.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Kitzingen als Gesellschafterin mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 100 € an der Genossenschaft VR Bank Kitzingen eG beteiligt.