Ausgangssituation

 

Mit Beschluss vom 30.07.2015 hat sich der Stadtrat einstimmig dafür entschieden im Zuge der notwendigen Neubaus der Kaimauer auch den Oberen Mainkai umzugestalten (s. Anlage 2). Der Stadtrat hat die Stadtverwaltung damit beauftragt die erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben und an das wirtschaftlichste Ingenieurbüro zu vergeben. Die erforderlichen Mittel wurden entsprechend im Haushalt berücksichtigt.

 

Die Stadtverwaltung hat daraufhin eine Vorentwurfsplanung erarbeitet und diese auch in der Bürgerversammlung für die Innenstadt am 18.04.2016 vorgestellt. Desweiteren wurde die Planung den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt. Die entsprechend ausgearbeitete Beschlussvorlage für den VBA am 07.04.2016 wurde zurückgestellt.

 

Mit Schreiben vom 27.06.2016 hat die CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag zur Umgestaltung des Oberen Mainkais mit folgenden Prämissen gestellt (kompletter Antrag s. Anlage 2):

 

  • Notwendige Sanierung der Kaimauer inklusive dem Geh- und Radweg am Main
  • Das Gelände des Kitzinger Rudervereins soll nicht überplant werden
  • Die Parkplätze sollen in die Sanierung eingebunden aber weitgehend erhalten werden
  • Müssen die Fahrbahn und der Gehsteig auf der Häuserseite zwingend saniert werden? Wenn ja, wie kann eine kostengünstige aber ansprechende Sanierung der Fahrbahn und des Gehsteiges an der Häuserseite erfolgen?

 

Der Stadtrat hat der Behandlung des Antrags zugestimmt und damit die Stadtverwaltung beauftragt die antragsgegenständlichen Punkte zu prüfen und einen entsprechenden Behandlungsvorschlag zu unterbreiten.

 

 

Inhaltliche Auseinandersetzung

 

Mit o.g. Beschluss wurden dem Stadtrat zwei grundlegende Varianten vorgelegt. Zum einen der reine Neubau der Kaimauer und zum anderen der Neubau der Kaimauer inklusive der Neugestaltung des Oberen Mainkais. Es wird auf die entsprechende Sitzungsvorlage (Sachvortrag) verwiesen.

 

Um dem CSU-Antrag Rechnung zu tragen wird der bereits vorhandene Beschluss des Stadtrates durch folgende Aussagen ergänzt.

 

 

1.     Neubau Kaimauer (kleine Lösung)

Beim Neubau der Kaimauer wird sich der bauliche Eingriff bis zur östlichen Straßenkante erstrecken. D.h. die Parkplätze werden komplett in Anspruch genommen u.a. für die Baustellenlogistik (s. Anlage 3).

 

Da es sich um eine reine Unterhaltsmaßnahme handelt, können hier keine Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Eine Gestaltung des öffentlichen Raumes erfolgt nicht.

 

Die Maßnahme ist in dieser Form nicht förderfähig.

 

 

 

 

 

 

Steckbrief:

 

Kosten Wiederherstellung Oberer Mainkai (Ist-Zustand)

 

Grob geschätzte Gesamtkosten                                                                              200.000 €

 

Grob geschätzte umlagefähige Kosten                                                                               -

           

Grob geschätzte förderfähige Kosten                                                                                   -

 

 

Kosten Neubau Kaimauer

 

Kosten für den Neubau der Kaimauer                                                                       2.670.000 €

 

Förderfähige Kosten                                                                                                             -

 

 

 

2.     Neugestaltung Oberer Mainkai (förderfähige Variante). Gem. Beschluss vom 30.07.2015

 

2.1 Rahmenplan Mainpromenade

Der Rahmenplan Mainpromenade (s. Anlage 7) wurde 2007 auf Basis des ISEK während eines Workshops entwickelt. Wesentlich war für den zweiten Bauabschnitt, dass die Stellplätze auf die Gebäudeseite verlegt werden, um eine Promenade entlang des Mains errichten zu können. Soweit es möglich ist, sollten die Stellplätze erhalten werden. Auf eine zusätzliche Schiffsanlegestelle soll hier zugunsten des Rudersports verzichtet werden.

Darüber hinaus sollte der Obere Mainkai für den Durchgangsverkehr geschlossen und nur noch für die Anwohner zugänglich gemacht werden. Von dieser Regelung betroffen sind dabei auch die Stellplätze, die als Anwohnerparkplätze dienen sollen.

Der Rahmenplan sieht zudem die Gestaltung des Oberen Mainkais als Allee vor. Die Einrichtung von Erlebnispunkten durch eine Regattastrecke, Anlegemöglichkeiten für Flusswanderer, ein Durchgang zur Fischergasse im Bereich „Gauer“-Gebäude sowie  eine großzügigere Zu- und Abfahrt durch einen neuen Platz am Bootshaus sind weitere Zielsetzungen des Rahmenplans.

2.2 Neuplanung Oberer Mainkai (Anlagen 4 - 6)

Das Sachgebiet 61 hat sich bei der Vorentwurfsbearbeitung zur Neugestaltung des Oberen Mainkais in den wesentlichen Punkten an dem Rahmenplan orientiert, wie in den folgenden Punkten erläutert wird.

 

 

 

 

 

Grundsätzliches

Das Ziel der Neugestaltung war es den Main erlebbar zu machen. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (Erhalt der PKW-Stellplätze, begrenzter Raum) wurde die Planung daraufhin optimiert. Grundgedanke ist daher eine durchgehende Treppenanlage mit Sitzstufen entlang des Mains. Um diese umsetzen zu können wurde eine Konstruktion gewählt bei der die Treppenanlage auskragt und so über dem Main schwebt. Damit kann zum einen Platz für eine Promenade geschaffen werden und zum anderen eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität am Main erreicht werden. Die Treppenanlage wird an zwei Stellen durch einen Stadtbalkon unterbrochen, der gleichzeitig eine Art Platzcharakter erhalten und die Mainpromenade gliedern soll. Die Stadtbalkone wurden zum einen als Übergang vom bestehenden Mainkai zur Neuplanung eingeplant und vor dem sog. Gauer-Gebäude welches hier städtebaulich prägend ist und auch im Rahmenplan schon mit einer möglichen Durchbindung zur Fischergasse vorgesehen war. Die Neugestaltung gliedert den Oberen Mainkai somit in verschiedene Bereiche. Im Süden schließt der Obere Mainkai an den bereits umgesetzten Bauabschnitt 1 an. Hier wird die verwendete Materialität aufgenommen und fortgeführt. In diesem Bereich sowie im Bereich des „Gauer“-Gebäudes ragen Stadtbalkone auf den Main hinaus, während zwischen diesen beiden Bereichen und weiter nach Norden laufend Treppenstufen einen ungehinderten Zugang zum Main gewähren.

Verkehr

Die Straßen- und Wegeführung soll grundsätzlich so erhalten bleiben. Der Radverkehr soll in beide Richtungen auf der Fahrbahn abgewickelt werden.

PKW

Der PKW-Verkehr wird im Vergleich zur aktuellen Situation vor Ort weniger priorisiert. Neben der deutlichen Geschwindigkeitsreduzierung auf Schrittgeschwindigkeit, ist hier vor allem die Verbesserung der Parksituation für die Anwohner als Maßnahme zur Beruhigung des Areals zu nennen.

Die Stellplätze sollen vom Main an die Gebäudeseite verlagert werden. Damit wird der Bereich unmittelbar am Main frei für eine attraktive Gestaltung im Sinne einer Promenade. Eine Steigerung der Wohnqualität für die Anlieger sowie eine deutliche Steigerung der Attraktivität für den Fuß- und Radverkehr sind als Folge zu erwarten. Von den derzeit 50 vorhandenen Stellplätzen im öffentlichen Raum, konnten durch die Verlagerung an die Gebäudeseite und die notwendige Freihaltung der Zufahrten noch 32 Stellplätze erhalten werden.

Die Verkehrsführung bleibt im Wesentlichen im Bestand erhalten. Das bedeutet, dass die Einbahnstraßenregelung vom Gustav-Adolf-Platz kommend bis zum Bootshaus aufrechterhalten wird. Eine Zufahrt von der Fischergasse zum Bootshaus im Norden ist weiterhin möglich, um den Verkehr zum Ruderclub abzufangen.

Radfahrer

Die Situation für den Radverkehr (insb. den Radtourismus) soll durch die Umgestaltung der Mainpromenade deutlich verbessert werden. Der Radverkehr wird hier gleichberechtigt mit dem PKW-Verkehr auf einer Fahrbahn abgewickelt. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung wird die Sicherheit für Radfahrer erhöht und auch die gemeinsame Verkehrsführung trägt zu einer besseren Sichtbarkeit der Radfahrer im Verkehr bei.

Der Radverkehr wird trotz Einbahnstraßenverkehr in beiden Richtungen möglich sein. Zusätzlich sollen für Radwanderer neue Beschilderungen die Wegeführung entlang der Radwanderwege verbessern.

Fußgänger

Von der Umgestaltung des Oberen Mainkais wird auch der Fußgängerverkehr profitieren. Neben der Wegeführung entlang der Gebäude soll eine Promenade ausgebildet werden, die sich durch eine hohe Aufenthaltsqualität auszeichnet.

Treppenanlagen ermöglichen den ungehinderten Zugang an das Wasser. Stadtbalkone schaffen Ruhebereiche, die zum Verweilen einladen und auch hier die Nähe zum Wasser herstellen. Vor dem „Gauer“-Gebäude entsteht eine Platzsituation, die die städtebauliche Besonderheit des Gebäudes unterstreicht. Stellplätze werden zu diesem Zweck vor dem Gebäude nicht ausgewiesen.

Begrünungskonzept

Im Vergleich zu dem Rahmenplan Mainpromenade wurde die Begrünung entlang des Oberen Mainkais reduziert. Dafür sind zwei Gründe maßgebend. Eine Bepflanzung der Straße in Form einer Allee – so wie es in dem Rahmenplan vorgeschlagen wurde – würde zu einer massiven Verschattung der Gebäude führen. Die Ausrichtung der Gebäude nach Osten hin ist für eine Belichtung der Innenräume bereits heute nicht optimal. Eine zusätzliche Einschränkung des Lichteinfalls sollte daher vermieden werden. Darüber hinaus ist eine dichte Bepflanzung mit Bäumen entlang des Mains für eine Eingangssituation in die Stadt nicht angemessen. Touristen entlang des Flusses können die Stadtsilhoutte bei dieser Form der Gestaltung nicht wahrnehmen, der Eindruck von Urbanität geht verloren. Gleichermaßen ist die Sicht für Rad- und Fußwandernde von der Stadt auf den Main eingeschränkt.

Das neue Konzept sieht eine punktuelle Bepflanzung im südlichen und mittleren Abschnitt des Oberen Mainkais vor. Nach Norden hin, wo sich der Übergang in den Grünbereich befindet, verdichtet sich die Bepflanzung allmählich.

Möblierungskonzept

Für das Möblierungskonzept für den öffentlichen Raum sind vorwiegend feste Elemente angedacht. Dies beinhaltet Sitzpodeste aus Stahlbeton mit Holzauflagen auf den Stadtbalkonen und im nördlichen Bereich des Oberen Mainkais. Integriert in diese Podeste sind Baumpflanzungen, die beim Verweilen im Sommer auch Schatten spenden.

Auf den Treppenanlagen zum Wasser hin werden ebenfalls Holzauflagen als Sitzflächen eingesetzt, um die Aufenthaltsqualität und den Sitzkomfort zu erhöhen. Weitere Sitzmöglichkeiten stehen zwischen den Stadtbalkonen in Form von Bänken zur Verfügung. Abfalleimer sind in der Nähe der Sitzgelegenheit ebenfalls angedacht.

Als Beleuchtungselement sollen die bereits vorhandenen Laternen übernommen werden. Es ist auch an eine Beleuchtung der Sitzflächen gedacht. Inwieweit die Installation von Pollern erforderlich wird soll in der weiterführenden Planung auch gemeinsam mit den Bürgern und der Politik erörtert werden.

Ruderclub und angrenzender Grünraum

Ursprünglich war seitens der Stadtverwaltung vorgesehen den Bereich des Ruderclubs in der Planung zu berücksichtigen um auch eine qualitativ hochwertige Wegeführung bzw. Gestaltung bis zum Deuster-Gelände zu gewährleisten. Hierzu wurden auch erste Abstimmungsgespräche mit dem Ruderclub geführt die insgesamt sehr positiv verlaufen sind.

Da sich der Ruderclub nach Rücksprache auch mit einigen Mitgliedern im Nachhinein doch eher kritisch im Hinblick auf eine Gestaltung ausgesprochen hat, wurde stadtintern entschieden die Gestaltung des Bereiches am Ruderclub nicht weiterzuverfolgen. Damit kann unter diesem Aspekt dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion entsprochen werden.

3.     Abstimmung der Planung

Das Sachgebiet 61 hat sich bei der Entwicklung des Vorentwurfs bereits mit dem Sachgebiet 63 sowie dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Kitzingen (Abt. Wasserrecht) abgestimmt. Hierbei wurden der Stadt bereits Hinweise und Auflagen bei der weiteren Bearbeitung und für die spätere Umsetzung mitgegeben.

Insbesondere von Bedeutung ist hierbei, dass die quer zur Fließrichtung verlaufenden Elemente, wie z.B die Geländer der Stadtbalkone, demontierbar sein müssen, um im Falle eines Hochwassers keine Stauung zu provozieren. Es wurde auf mögliche Schäden an festen Möblierungselementen (Straßenlaternen, Pollern, Sitzpodesten) hingewiesen, die durch Treibgut bei Hochwasser hervorgerufen werden können. Weiterhin weist das Wasserwirtschaftsamt auf eine schlanke Ausführung der auskragenden Elemente hin.

Sowohl Wasserwirtschaftsamt als auch Landratsamt begrüßen eine mögliche Ausbaggerung des nördlich gelegenen Beckens. Es wird jedoch auf mögliche Belastungen des Bodens hingewiesen, die eine entsprechende Entsorgung nach sich zieht.

Desweiteren wurden erste Gespräche mit dem Wasserschifffahrtsamt in Schweinfurt geführt welche für die Flächen im Bereich des Ruderclubs verantwortlich sind. Einer Überplanung steht unter der Voraussetzung, dass der Ruderclub zustimmt, grundsätzlich nichts entgegen. Weitere Gespräche werden im Rahmen der nächsten Planungsschritte geführt.

 

4.      Kostenschätzung

Die Kostenschätzung für die Neugestaltung des Oberen Mainkais beziehen sich auf die Bauabschnitte 2 und 3 des Rahmenplans Mainpromenade und fallen entsprechend höher aus, als die Angaben, die in der Sitzungsvorlage vom 30.07.2015 (Kaimauer und Bauabschnitt 2) genannt wurden.

Die Baukosten werden für die Neugestaltung des Oberen Mainkais wie folgt geschätzt:

Bauabschnitt I

Brutto (€/m², €/m)

Menge (m², m)

Summe

Flächengestaltung inklusive Möblierung und Bepflanzung (m²)

200,00

4.400,00

880.000,00 €

Treppenanlage (m)

1.200,00

130,00

160.000,00 €

Podestanlagen (m)

790,00

70,00

60.000,00 €

Baukosten

 

4.600,00

1.100.000,00 €

Baunebenkosten

 

 

110.000,00 €

Gesamtkosten

 

 

1.210.000,00 €

Die Kosten für die Umgestaltung des Oberen Mainkais betragen insgesamt etwa 1.210.000,00 €.Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.07.2015 beschlossen, dass in Bezug auf die Erneuerung der Kaimauer der Neubau einer Sanierung vorzuziehen ist. Die Kosten für diesen Neubau belaufen sich auf 2.670.000,00 € inkl. Baunebenkosten.

Die Gesamtkosten für die Umgestaltung des Oberen Mainkais und die Erneuerung der Kaimauer belaufen sich damit auf gerundet 3.900.000,00 €.

Im Zuge der Bearbeitung der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) werden die konkreten Kosten für die Maßnahme zur Umgestaltung des Oberen Mainkais berechnet. Basierend auf dieser Berechnung und dem Förderbescheid der Regierung von Unterfranken werden die Kosten entsprechend verifiziert.

Bei der Beauftragung der externen Leistungen sollten Synergien zwischen der Erneuerung der Kaimauer und der Umgestaltung genutzt werden.

5.     Finanzierung und Förderung

5.1 Förderung

In einem ersten Gespräch wurde von der Regierung von Unterfranken eine Förderung der Gestaltung des Mainkais mit mindestens 60% im Rahmen des Programms Stadtumbau West in Aussicht gestellt. Eine Förderung über den Struktur- bzw. Härtefond von 80% ist nach Aussagen der Regierung von Unterfranken nicht mehr möglich. Die Kaimauer wurde als nicht förderfähig angesehen.

Mit dem hier vorliegenden  Planungsansatz (Treppenanlagen, Podeste) wurde die Kaimauer in das Gestaltungskonzept integriert und daher in einem Folgegespräch als förderfähig eingeschätzt. Aufgrund der anspruchsvollen Gestaltung soll zumindest der sichtbare Teil über der Wasseroberfläche gefördert werden. Das bedeutet, dass auch große Teile der Kaimauer über das Förderprogramm Stadtumbau West gefördert werden sollen. Die Details sind im Laufe der Planungen mit der Regierung von Unterfranken weiter zu konkretisieren.

Mit dem bestehenden Haushalt ist die Verwaltung handlungsfähig mit dem Folgehaushalt wird dann auf Grundlage der Kostenberechnung die abschließende Mittelanmeldung erfolgen.

5.2 Beiträge

Bei der Umgestaltung der vorgestellten Maßnahme handelt es sich um eine beitragspflichte Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) auf der Grundlage der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Kitzingen vom 11.07.2005 (ABS).

Die umlagefähigen Kosten beziehen sich nach derzeitigem Sachstand auf die Straße, den Gehweg sowie auf die Parkplätze. Wie hoch die Belastung der Anwohner tatsächlich ist, hängt letztendlich vom Ausbaustandard und von der prozentualen Beteiligung der Anlieger ab. Die Stadtverwaltung prüft derzeit die Voraussetzungen für die beitragspflichtigen Kosten und wird den Stadtrat damit befassen.

 

Steckbrief:

 

Kosten Neugestaltung Oberer Mainkai

 

Grob geschätzte Gesamtkosten (nach Flächen)                                                    1.210.000 €

 

auf die Anlieger umzulegende Kosten                                                               derzeit Prüfung

 

Förderung                                                                                   60% der förderfähigen Kosten

 

 

Kosten Neubau Kaimauer

 

Neubau der Kaimauer                                                                                          2.670.000 €

 

Förderung                                                                  60% der förderfähigen Kosten bezogen auf den sichtbaren Bereich

 

6.     Weiteres Vorgehen

Nach dem Grundsatzbeschluss erfolgt die Beauftragung der Leistungsphase 3, 4 sowie 5 bis 8 durch einen zweistufigen Rahmenvertrag. In der ersten Stufe wird dabei die vorliegende Vorentwurfsplanung im Zuge der Entwurfsplanung verfeinert. Auf Basis der Entwurfsplanung kann dann die Förderung beantragt werden. Es folgt anschließend die Vergabe der Leistungsphase 4. Im Falle einer guten Zusammenarbeit wird das Büro dann mit den weiterführenden Leistungsphasen 5 bis 8 beauftragt. Der Oberbürgermeister erhält die entsprechenden Ermächtigungen für die Vergabe der Aufträge.

Parallel hierzu wird das Sachgebiet Tiefbau die weiterführenden Planungen für die Kaimauer vergeben. Die beiden Planungen werden dann in der Folge aufeinander abgestimmt und Schnittstellen definiert.

Bis Mitte 2017 sollte das Ergebnis der Leistungsphase 3 vorliegen. Parallel soll die Planung den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt vorgestellt werden.

Mit Abschluss der Planungsphase 3 wird das Vorhaben an das Landratsamt zur Genehmigung übergeben und der Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Es folgt die Beauftragung der Leistungsphase 4.

Nach erfolgter Genehmigung erfolgt die gemeinsame Beauftragung der Umsetzung der Umgestaltungen des Oberen Mainkais und der Neubau der Kaimauer mit den Leistungsphasen 5 bis 8.

Der Bau ist nach Angaben des Wasserwirtschaftsamtes außerhalb der Hochwasserzeit durchzuführen. Dies entspricht einem Baubeginn im April 2018. Die Bauzeiten für die einzelnen Maßnahmen gliedern sich wie folgt:

 

Maßnahme

Bauzeit

Erneuerung der Kaimauer

ca. 15 Monate

Umgestaltung Promenade

ca. 6 Monate

 

Daraus ergibt sich eine Gesamtbauzeit von 24 Monaten. Die Bauzeit kann sich abhängig vom Eintritt von Hochwasserereignissen entsprechend verlängern.

 

7.     Fazit und Vorschlag der Verwaltung

 

Die Stadtverwaltung bleibt bei Ihrem Vorschlag die Umgestaltung des gesamten Oberen Mainkais mit dem Neubau der Kaimauer zu verknüpfen. Der dafür gefasste Beschluss ist nach wie vor gültig. Eine wesentliche Zielsetzung der Stadt Kitzingen war in der Vergangenheit immer die Innenstadt aufzuwerten und attraktiver zu gestalten. Mit dieser Maßnahme kann hier ein wesentlicher Baustein umgesetzt und damit die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt deutlich verbessert werden. Die Flächen des Ruderclubs werden hierbei nicht mitüberplant.

 

Im Laufe der weiteren Planung wird es immer noch die Möglichkeit geben verschiedene Gestaltungsvarianten zu diskutieren oder sich aktiv in die Planung einzubringen. So können dann auch im Zuge der vertiefenden Planungen Weichenstellungen seitens der Politik vorgegeben werden und ggf. denkbare Einsparpotentiale diskutiert werden. Die Stadtverwaltung wird, den positiven Beschluss des Stadtrates vorausgesetzt, die weiteren Planungsphasen ausschreiben und an das wirtschaftlichste Büro vergeben.

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Beschluss vom 30.07.2015 (Anlage 1) wird aufgehoben. Es wird ausschließlich die Kaimauer, entsprechend des Punktes 1 dieses Sachvortrages, erneuert.

 

2.1  Die Stadtverwaltung wird beauftragt auf Grundlage der im Beschluss vom 30.07.2015 vorgestellten Vorentwurfsplanung die weiteren erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben und an das wirtschaftlichste Büro zu vergeben.

 

2.2  Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag über die Leistungsphasen 3 – 8 zu beauftragen.

 

 

  1. Der Beschluss vom 30.07.2015 (Anlage 1) wird bestätigt. Davon abweichend werden folgende Punkte ergänzend beschlossen.

 

3.1  Dem Vorentwurf der Stadtverwaltung (gem. Anlage 4-6) wird zugestimmt. Er soll die Grundlage der weiteren Planungsschritte bilden.

 

3.2  Der Bereich des Ruderclubs wird aus dem Planungsumgriff herausgenommen.

 

3.3  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen angemessenen Lösungsvorschlag im Hinblick auf die zu erhebenden Ausbaubeiträge zu erarbeiten und dem Stadtrat vorlegen.

 

3.4  Die Stadtverwaltung wird beauftragt den umlagefähigen Teil der Planung im Hinblick auf die entstehenden Kosten planerisch zu optimieren.

 

3.5  Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die für die Umgestaltung des Oberen Mainkais erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage des vorliegenden Planungskonzeptes auszuschreiben und an das wirtschaftlichste Büro zu vergeben.

 

3.6  Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über einen zweistufigen Rahmenvertrag gem. Punkt 8 die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 1) sowie 5 bis 8 (Stufe 2) zu beauftragen.