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Ausgangssituation
Die Stadtverwaltung Kitzingen hat eine Anfrage bezüglich der Bebauung des Flurstücks Nr. 2628 am Winterleitenweg erhalten. Es wurde angefragt, ob eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus möglich sei (Planung s. Anlage 3).
Da das Vorhaben bereits dem Außenbereich zuzuordnen ist, wird der Verwaltungs- und Bauausschuss von der Anfrage in Kenntnis gesetzt.
2 Lage
und planungsrechtliche Einordnung
Das Flurstück befindet sich am Winterleitenweg (s. Anlage 1). Für das Areal liegt kein Bebauungsplan vor. Nördlich grenzt der Bebauungsplan Nr. 52 Fuchsgraben, östlich der Bebauunsplan Nr. 43 Am Oberbäumle, an. Da sich das Vorhaben im Übergang zum Außenbereich befindet, ist hier die Anwendung des § 34 BauGB als unbeplanter Innenbereich nicht möglich. Das Vorhaben ist daher eher gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
3 Zulässigkeit
des Vorhabens
Die Zulässigkeit des Vorhabens wird gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als Einzelvorhaben im Außenbereich beurteilt. Danach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Als öffentlicher Belang wird regelmäßig auf den Flächennutzungsplan abgestellt. Dieser weist für das Vorhabengebiet ein Allgemeines Wohngebiet aus (siehe Anlage 2). Der Flächennutzungsplan steht damit nicht im Widerspruch zum angefragten Vorhaben. Die Erschließung ist durch die Lage am Winterleitenweg gesichert.
4 Fazit
Die Stadtverwaltung Kitzingen beurteilt die Zulässigkeit des Bauvorhabens positiv. Es stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Die Stadtverwaltung Kitzingen stellt eine positive Beurteilung vorbehaltlich der Prüfung der konkretisierten Planung in Aussicht.
1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt dem Vorhaben auf der Grundlage von § 35 Abs. 2 BauGB zu.