Betreff
Antrag Nr. 100/2011 der KIK-Fraktion, hier: Ehem. Gasthof Tauber, Lindenstraße/Würzburger Straße, Kitzingen
Vorlage
074/2011
Aktenzeichen
61.1-Neu
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.                                          Ausgangslage

 

a)      Eingang des Antrages Nr. 100/2011 der KIK-Fraktion im Bauamt am 03.02.2011

 

b)      Die KIK-Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Abklärung der Nachlasssache Tauber und der Überplanung des Areals zu beauftragen.

 

 

2.                                          Sachstand Nachlasssache Tauber

 

Als Nachlassverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dussek, Kitzingen, gerichtlich bestellt. Die Ermittlung der Erben erfolgt ausschließlich durch das Amtsgericht (Nachlassgericht) Kitzingen. Eine Zuständigkeit der Stadtverwaltung ist in solchen Vorgängen nicht gegeben.

 

Am 08.02.2011 hat das Nachlassgericht auf Anfrage der Stadt mitgeteilt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von 6 Erben auszugehen ist. Mindestens 1 Erbe/Erbin lebt im außereuropäischen Raum, was die Erreichbarkeit erschwert.

 

Nach Angabe der zuständigen Rechtspflegerin beim Gericht laufen nach wie vor Ausschlagungs- bzw. Annahmefristen für das Erbe bis zum 21.03.2011.

Vor Fristablauf sind keine Aussagen über die tatsächliche Annahme des Nachlasses durch die Erben zu treffen.

 

 

3.                                          Städtebauliche Einstufung und Planbedarf

 

Das Gebäude des ehemaligen Gasthofes „Goldener Löwe“ steht seit dem Ableben der bisherigen Eigentümer leer. Eine Nachnutzung wurde seither nicht aufgenommen.

Mangelnde Unterhaltspflicht der Erben und Witterungseinflüsse führten zu einem zunehmenden Verfall des aus mehreren Einzelgebäuden bestehenden Gasthofes.

 

Der Nachlassverwalter wurde bereits mehrfach durch die Verwaltung auf die Einhaltung der Sicherungspflicht durch die Eigentümer bzw. die Erbnachfolger hingewiesen. Nachdem weder durch ihn noch die Erben Sicherungsmaßnahmen am Gebäude vorgenommen wurden, sah sich die Stadt zum Handeln gezwungen. Mit einer das Gebäude im öffentlichen Bereich umgebenden Absperrung sollen so Personen- und Sachschäden z.B. durch herabfallende Bauwerksteile, verhindert werden. Die entstanden Kosten der Maßnahme sind den Erben aufzuerlegen.

 

Eine Überplanung des Areals ist derzeit nicht vorstellbar, da es sich nach wie vor um Privateigentum handelt. Daher liegen künftige Nutzungsvorstellungen und deren bauliche Umsetzung in Verantwortung der jeweiligen privaten Eigentümer. Eine Überplanung durch die Kommune könnte daher höchstens informellen Charakter haben.

 

Der Gebäudekomplex steht derzeit unter Denkmalschutz. Die Prüfung einer Entlassung aus der Denkmalliste obliegt einem Verfahren, in dessen Rahmen das Landesamt für Denkmalschutz als Fachbehörde anzuhören ist.

 

 

4.                                          Resümee

 

Die Verwaltung steht in Kontakt sowohl mit dem Nachlassverwalter als auch dem Nachlassgericht, da ein Interesse an einer baldigen Lösung der Erbenfrage und damit der Klärung der Eigentumsverhältnisse besteht. Entgegen der wiederholten Aussage des Nachlassverwalters konnten die Erben nach wie vor noch nicht vollständig ermittelt werden bzw. die tatsächliche Eigentumsfrage abschließend geklärt werden. Anfragen seitens der Stadt bei ihm laufen daher zur Zeit ins Leere.

 

Ohne abschließende Klärung dieser offenen Punkte besteht seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf an der Übernahme eines Privatgebäudes und dessen Sanierung. Im Haushalt stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung.

 

Aus Sicht der Verwaltung macht eine weitergehende planerische Bearbeitung erst dann Sinn, wenn die grundsätzliche Entwicklungsrichtung für das Areal sowie der Erwerb durch den Stadtrat beschlossen worden ist.

 

Ein Ansatz zur Lösungsfindung könnte dann die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes sein. Damit ließen sich Ideen und Vorschläge für die mittelfristige Neuordnung des gesamten Bereiches zwischen dem Stadtturm an der B8/Lindenstraße und der Würzburger Straße finden.

 

 

 

1.                  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.                  Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Klärung der Erbenfrage allein durch das Nachlassgericht Kitzingen erfolgt.

 

3.                  Der Stadtrat stimmt der im Antrag Nr. 100/2011 geforderten Überplanung des Areals zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu.