Neubau Kita St. Johannes Glauberstraße 30
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.07.2016 wurde der Kath. Kirche das grundsätzliche Einvernehmen für die
Neuerrichtung der Kita in der Glauberstraße 30 mit Erweiterung um 2
Krippengruppen erteilt – sofern diese Maßnahme seitens der
Regierung gefördert wird.
Zwischenzeitlich
wurden mehrere Besprechungstermine
bezüglich der weiteren Vorgehensweise (Erfüllung der förmlichen
Zuwendungsvoraussetzungen, Forderung der Kirche auf
Investitionskostenförderung, Ausweichquartier während der Baumaßnahme,
Ausstattung des Ausweichquartieres, Finanzierung der Baumaßnahme) geführt.
Mittlerweile wurde
durch den Bauträger ein Architekt beauftragt, der die Überplanung des Objektes vorgenommen hat und die ersten Entwürfe dem Bauherrn, der
Fachaufsicht im Landratsamt Kitzingen und der Verwaltung vorgelegt hat (Anlage 1).
Im Falle einer
Realisierung des Neubaus mit Erweiterung fordert
die Kath. Kirchenverwaltung St.
Johannes als Bauträger sowie der St.
Elisabethenverein Kitzingen e.V. als Betriebsträger die Übernahme von:
-
2/3 der tatsächlichen Gesamtkosten
für den KiGa-Bereich (1.120.000 €) sowie
-
90 % der tatsächlichen Gesamtkosten
für den Krippenbereich (1.260.000 €)
(analog der bisherigen Zusatzförderung
aus dem Sonderinvestitionsprogramm für die Schaffung von U3-Plätzen 2008-2013, Förderung
von Maßnahmen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten). Derzeit werden pro
Krippenplatz 9.800 € zusätzlich zu der regulären FAG-Förderung gezahlt.
Die Finanzierung
des Eigenanteils durch den Bau- bzw. Betriebsträger ist durch diesen selbst noch
zu klären.
Gemäß der Kostenschätzung des Architekten
liegen die Gesamtkosten derzeit bei
3.080.000 €, davon entfallen auf den Kindergarten 1.680.000 € und auf die
Kinderkrippe 1.400.000 €.
Berechnung der Zuwendung der Stadt Kitzingen
an die Kath. Kirchenverwaltung St. Johannes (Ziffer 3.1 des Beschlussentwurfs):
Gesamtkosten
Kindergarten und Kinderkrippe
3.080.000 €
davon entfallen auf
Kindergarten : 1.680.000 € davon 2/3 Förderung = 1.120.000 €
Kinderkrippe : 1.400.000 € davon
90 % Förderung =
1.260.000 €
Förderung durch die Stadt Kitzingen
2.380.000 €
Berechnung der Zuwendung der Regierung von
Unterfranken an die Stadt Kitzingen:
Die Förderung der Regierung von
Unterfranken erfolgt für die Kinderkrippe und den Kindergarten nach Kostenrichtwerten (derzeit 4.102 €/m²)
und der genehmigungsfähigen Hauptnutzfläche voraussichtlich 470 m². Der
Fördersatz liegt derzeit bei ca. 55 % ( 45 % + 10 % Orientierungswerterhöhung)
470 m² x 4.102
€ = 1.927.940 € hiervon 55 % = rd.
1.060.000 €
Bei fristgerechter Antragstellung bis zum
31.12.2016 werden pro Krippenplatz durch ein Sonderförderprogramm zusätzlich 9.800 € gefördert = 274.400 €
Gesamtförderung
: 1.060.000 €
+ 274.400 €
1.334.400
€
Anteil der Stadt
Kitzingen :
2.380.000 €
abzüglich
Zuwendung durch die
Regierung von Unterfranken 1.334.400
€
Verbleibender Kostenanteil Stadt
Kitzingen 1.045.600 €
Die Fachaufsicht des Landratsamtes hat die Entwurfspläne gesichtet, ihre Änderungswünsche
wurden bereits in den derzeit
aktuellen Plan eingearbeitet.
3.2 Investitionsförderung von 2/3
der Gesamtkosten für den KiGa-Bereich und 90 % der Gesamtkosten für den
Krippenbereich.
Unterschied zu 3.1 è Deckelung der Förderung durch die Stadt
Kitzingen auf 900.000 € zuzüglich der Förderung durch die Regierung von
Unterfranken.
3.3 Investitionskostenförderung von
2/3 der zuwendungsfähigen Kosten für den KiGa- und Krippenbereich
zuzüglich Sonderförderung
Unterschied zu 3.1 è Gesamtkosten / zuwendungsfähige Kosten
Gesamtkosten
geschätzt: 3.080.000 € zuwendungsfähige
Kosten geschätzt: 2.482.500 €
Deckelung der
Förderung durch die Stadt Kitzingen auf 595.000 € zuzüglich der Förderung durch
die Regierung von Unterfranken.
Der Förderantrag
(vorallem für den U3-Bereich) ist bis spätestens 31.12.2016 bei der Regierung
von Unterfranken einzureichen um die Zusatzförderung für die Krippenplätze
geltend machen zu können (9.800 € / Platz).
Die oben
beschriebene Maßnahme ist ein wichtiger
Eckpfeiler für die Kitaplatz-Bedarfsdeckung.
Die Stadt Kitzingen
bewegt sich bei dieser Entscheidung in dem Spannungsfeld,
die Bedarfe zeitnah zu decken und
gleichzeitig keinen einzelnen Träger besser
zu stellen; es sei denn, es gäbe einen gravierenden Grund, von der Gleichbehandlung abzuweichen.
1.
Der
Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Stadt
Kitzingen stimmt dem Abriss, dem Neubau und der Erweiterung der Kita St.
Johannes um zwei Krippengruppen (mit je 14 Plätzen) unter dem Vorbehalt, dass
die Regierung von Unterfranken den Neubau als förderfähig anerkennt, zu.
3.1 Dem
Bauträger wird eine Investitionskostenförderung von
-
2/3 der
tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie
-
eine 90
%ige Förderung der tatsächlichen Gesamtkosten für den Krippen-Bereich
maximal 1.045.600 € zuzüglich der Förderung der Regierung von Unterfranken,
insgesamt 2.380.000 €, gewährt.
Alternativ:
3.2 Dem Bauträger wird eine Investitionskostenförderung
von
2/3 der tatsächlichen Gesamtkosten für den KiGa-Bereich sowie
von 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten für
den Krippen-Bereich
maximal jedoch 900.000 € zuzüglich der Förderung
der Regierung von
Unterfranken, insgesamt 2.234.400 €,
gewährt.
alternativ:
3.3 Dem
Bauträger wird eine Investitionskostenförderung
von 2/3
der zuwendungsfähigen Kosten für den KiGa- und Krippenbereich
maximal jedoch 595.000 € zuzüglich der
Förderung der Regierung von
Unterfranken, insgesamt 1.929.400 €, gewährt.
Vorausgesetzt die Eigenfinanzierung des
Bauträgers ist gesichert und die Maßnahme wird in diesem Umfang durch die
Regierung von Unterfranken gefördert wird.
Die
Investitionskostenförderung wird in jedem Falle nur gewährt, wenn die Regierung
der Maßnahme zustimmt.