Betreff
Überarbeitete Mietkonditionen Stadtteilzentrum
Vorlage
2016/265
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Mietkonditionen für das Stadtteilzentrum wurden im Jahr 2015 in der AG Soziale Stadt erarbeitet und durch Vergleichswerte ermittelt. Ziel war es vor allem den Bürgern in Kitzingen eine günstige Möglichkeit zu bieten, für Veranstaltungen jeglicher Art einen Raum zu mieten. Der Beschluss über das Nutzungskonzept, die Hausordnung und die Mietkonditionen wurde am 16.07.15 im Finanzausschuss und am 23.07.15 im Stadtrat gefasst. Es wurde eine einjährige Testphase der Mietkonditionen festgesetzt, die im Oktober 2016 endete.

Aus den Erfahrungen des letzten Jahres resultieren die aktuellen Anpassungen der Mietkonditionen. Berücksichtigt wurden die Auslastung der Räumlichkeiten sowie die Abwicklung der Vermietung in der Praxis. Die Vertreter der AG Soziale Stadt stimmen den Änderungen zu.

 

Wesentliche Änderungen:

1.1  Integration der Reinigungsgebühr Mietpreise

1.2  Erhöhung der Miete für Bürgercafé

1.3  Regelung kommerzielle Mieter

1.4  Wegfall der Nebenkostenpauschale für soziale Mieter

1.5  Erhöhung der Kaution für den Saal

1.6  Anpassung der Mietzeiten

 

Erklärungen:

2.1 Die Erhebung einer Reinigungsgebühr in Höhe von 50 € führt in der Praxis dazu, dass die Räumlichkeiten ungenügend gereinigt zurückgegeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Räume von der Stadt als Vermieter gereinigt werden. Die Mieter sollen den Raum jedoch besenrein übergeben. Die Reinigungsgebühr ist hauptsächlich für den Küchenboden und die Toiletten vorgesehen. Daher wird in Zukunft die Reinigungsgebühr in den Mietpreis integriert.

2.2 Das Bürgercafé wird am Wochenende häufig für Privatfeiern genutzt. Hierfür wird eine Reinigungsgebühr als sinnvoll erachtet, die in den Preis integriert wird.  

2.3 Als kommerzielle Mieter werden die Nutzer bezeichnet, die eine Eintrittsgebühr erheben und Gewinnabsichten haben. Im Vergleich zu Privatpersonen zahlen sie 25% höhere Preise.

2.4 Die Nebenkostenpauschale (z.B. 3,00 € die Woche für das Bürgercafé) für soziale Mieter entfällt und wird durch Erhöhung der Preise für kommerzielle Nutzer kompensiert. Teilweise fällt auch für soziale Mieter eine Reinigungspauschale an (Bürgercafé, Saal).

2.5 Insbesondere bei der Anmietung des Saals können größere Schäden entstehen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Kaution in Höhe von 100 € Schäden nur im geringen Maße abdeckt. Daher wird sie für den Saal auf 250 € angehoben; Bürgercafé bleibt bei 100 €.

2.6 Insbesondere bei den Mietzeiträumen gab es im letzten Jahr erhebliche Probleme. Eine ganztägige Vermietung für Feiern macht in der Praxis wenig Sinn, da der Auf- und Abbau einkalkuliert werden muss. Neu ist daher, dass der Saal das ganze Wochenende für den 1,5-fachen Preis gemietet werden kann. Die Abstufungen der Vermietung von 1 Stunde, 12 Stunden und 24 Stunden erwiesen sich nicht praktikabel.

 

Insgesamt ist eine moderate Erhöhung der Mietpreise zu verzeichnen, um anfallende Kosten besser abzudecken. Durch die hohe Auslastung ist die Anpassung der Mietkonditionen vertretbar und im Vergleich mit anderen Mietkonditionen günstig. Das neue Vermietungs-konzept mit den angepassten Konditionen soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Stadtrat beschließt die Mietkonditionen der Räumlichkeiten im Stadteilzentrum Kitzingen-Siedlung gemäß Anlage 1.