Betreff
Jugendsozialarbeit an Schulen
Einrichtung und Förderung einer JaS-Stelle an der Grundschule Kitzingen Siedlung
Vorlage
2017/001
Aktenzeichen
13-264
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.            „JaS - Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine besonders intensive Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden […] JaS wendet sich an junge Menschen [u. a.] aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist […].“ (aus der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration)

2.            Mit Schreiben vom 29.09.2016 beantragt die Schulleitung der Grundschule Kitzingen Siedlung Unterstützung durch einen Jugendsozialarbeiter im Rahmen der JaS (Anlage 1). Die beim Landkreis einzurichtende Stelle soll einen Umfang von 0,5 erhalten. Initiiert wird die Einrichtung durch die Schulleitung insbesondere mit Blick auf den Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (im Schuljahr 2015/2016 waren es 34,2 %) sowie die zunehmende Anzahl von Kindern, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen. Die Kinder benötigen in zunehmendem Maße eine individuelle Betreuung. Um eine Integration adäquat fördern zu können, seien die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags im Allgemeinen heranziehbaren Möglichkeiten nicht ausreichend.

3.            Grundsätzlich obliegt die Gesamtverantwortung dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem Landkreis. Dieser sieht das Anliegen der Schule auch als prinzipiell gerechtfertigt an. Vor einer Entscheidung des zuständigen Jugendhilfeausschusses des Landkreises bittet das Landratsamt um eine Stellungnahme der Stadt, die den Bedarf an JaS an der Grundschule Kitzingen Siedlung bestätigt sowie die Bestätigung zur Mitfinanzierung dieser JaS-Stelle analog der Regelung an der St.-Hedwig-Grundschule.

Seinerzeit wurde für die JaS-Stelle an der St.-Hedwig-Grundschule ein Kompromiss erarbeitet, nach welchem der Landkreis die Stelle schafft, sich Stadt und Landkreis die Personalkosten teilen. Ein Büro sollte vom Sachaufwandsträger, also der Stadt, in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin wird für den JaS ein Sachkostenzuschuss von 1.300 € (bei einem Stellenumfang von 0,5 - 650 €) geleistet.

Als Begründung für die gemeinsame Kostentragung legte der Landkreis dar, dass man eine Beteiligung der Stadt hinsichtlich der Finanzierung einer pädagogischen Fachkraft an einer Grundschule für unerlässlich halte, da die Integration von Kindern und deren Familien mit Migrationshintergrund Aufgabe aller Kommunen sei, weshalb die Stadt als zuständiger Sachaufwandsträger in einer ganz besonderen Verantwortung gesehen werde. Auch sei im Förderprogramm des Freistaats Bayern die Finanzierung durch die kreisangehörigen Gemeinden als mögliche Alternative ausdrücklich festgehalten.

 

Andererseits muss an dieser Stelle -einmal mehr- festgestellt werden, das JaS kein Sachaufwand ist und der Freistaat seine Haltung zur Finanzierung solcher notwendigen Stellen grundsätzlich überdenken müsste. Dies sehen auch die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden so!

 

4.            Die von der Stadt getragenen Personalkosten an der St.-Hedwig-Grundschule beliefen sich in den zurückliegenden drei Haushaltsjahren auf 10.458,89 € (2014). 11.987,52 € (2015) bzw. 12.435,33 € (2016) daneben wäre für die notwendigen, vom Sachaufwandsträger aufzubringenden Sachkosten pro Haushaltsjahr ein Budget von derzeit 650 Euro bereitzustellen, so dass sich die jährlichen städt. Aufwendungen für die Jugendsozialarbeit an der Grundschule Kitzingen Siedlung gegenwärtig bei rund 13.100 Euro bewegen.

 

5.            Die derzeit gültige Förderrichtlinie ist bis 31.12.2019 gültig. Im I. Quartal 2017 soll über die Zukunft des Förderprogramms auf staatlicher Ebene beraten und entschieden werden. Daher ist die Beteiligung der Stadt Kitzingen (vorerst) bis zum Ablauf des Schuljahres 2018/2019 zu attestieren. Ab diesem Zeitpunkt sind die Vereinbarungen ggf. entsprechend zu verlängern (analog St.-Hedwig-Grundschule, FA-Beschluss vom 04.02.2014).

 

1.    Die Stadt Kitzingen bestätigt den Bedarf an Jugendsozialarbeit an der Grundschule Kitzingen Siedlung aufgrund des hohen Migrationsanteils bei der Schülerschaft und der steigenden Zahl von Kindern die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.

 

2.    Vorbehaltlich der projektbezogenen Förderung durch den Freistaat Bayern beteiligt sich die Stadt Kitzingen mit 50 % an den nach Abzug der staatlichen Fördergelder verbleibenden Kosten für eine halbe Stelle mit Beginn des Schuljahres 2017/18 für die Dauer des derzeit geltenden Förderprogramms (bis zum Ablauf des Schuljahres 2018/2019).

 

Die Stadt Kitzingen stellt ein Büro innerhalb der Räumlichkeiten der Grundschule Kitzingen Siedlung zur Verfügung.

 

Die Stadt Kitzingen gewährt einen Sachkostenzuschuss von 650 € pro Haushaltsjahr

(analog der Ganztags –JaS-Stelle mit 1.300 € [gegenwärtig an beiden Mittelschulen]).