1. Anlass zur Aufstellung einer
Ergänzungssatzung
Die Stadt
Kitzingen beabsichtigt, im Bereich „Südlich der Flugplatzstraße“ im Kitzinger Stadtteil
Etwashausen eine sogenannte Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
zu erlassen. Diese Einbeziehungssatzung umfasst die beiden Grundstücke mit den
Flurstücksnummern 6503/2 und 6503/3. Durch diese Satzung soll die Möglichkeit
geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bereits bestehende Bebauung
eine Fläche für bis zu zwei weitere Wohngebäude auszuweisen. Es liegen bereits
konkrete Bauvoranfragen seitens der Grundstückseigentümer bzw. von Bauwerbern
aus dem Ortsteil vor.
Näheres
kann der Begründung zur Satzung (Anlage 3) entnommen werden.
2. Ziele und Zwecke der Satzung
Für den bebauten Bereich südlich der Flugplatzstraße existiert bislang kein Bebauungsplan. Er ist somit als unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB einzustufen. Derzeit befinden sich die letzten Gebäude, die den bebauten Zusammenhang abbilden und noch diesem Innenbereich angehören, auf den Flurstücken Nr. 6503 bzw. 6504/8. Südlich und östlich davon beginnt der Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Um hier die Ortsrandsituation städteplanerisch zu ordnen und baulich abzurunden, wird das Instrument der sogenannten Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB angewendet. Ziel ist es, einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Die
Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. §
13 BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Fachbehörden
und Träger öffentlicher Belange wird verzichtet.
Ebenso erfolgt keine Umweltprüfung und von einem Umweltbericht bzw. von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.
3. Vorbereitende Bauleitplanung
Im aktuellen
Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen (Stand: 12/2015, 41. Änderung) sind die
Flurstücke im Geltungsbereichs der Satzung als „landwirtschaftliche Fläche“
dargestellt.
Ihre künftige Ausweisung als
W-Fläche wird bei der nächsten Gesamtänderung des Flächennutzungsplans
entsprechend angepasst. Dabei ist auch der angrenzende, in Ost-West Richtung
verlaufende, regionale Grünzug, dargestellt im Regionalplan der Region Würzburg
RP 2, zu würdigen, zu konkretisieren und in die Darstellungen des
Flächennutzungsplans der Stadt Kitzingen aufzunehmen.
4. Verfahrensstand
Der Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche „Südlich der Flugplatzstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wurde am 21.01.2016 in öffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Bauausschuss gefasst (s. Vorlage Nr. 2016/011).
In der
Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 22.09.2016 wurde der Entwurf
der Einbeziehungssatzung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB fand
in der Zeit vom 06.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016 statt.
5. Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, § 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Südlich der Flugplatzstraße“, Gemarkung Etwashausen, nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung (Anlage 1 - Abwägungstabelle).
6. Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 Abs. 2
BauGB
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen vorgebracht.
7. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, den Abwägungsvorschlägen entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) zuzustimmen und diese zu beschließen.
Die Einbeziehungssatzung „Südlich der Flugplatzstraße“, Gemarkung Etwashausen, ist als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.
Sie tritt mit öffentlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 06.10.2016 bis einschließlich 07.11.2016
eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach §
1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschläge
beschlossen.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine
Anregungen vorgebracht.
- Die beigefügte Einbeziehungssatzung
„Südlich der Flugplatzstraße“, in der Fassung vom 19.01.2017, mit der
Begründung, dem Lageplan mit Geltungsbereich, jeweils in der Fassung vom 19.01.2017,
und dem zugehörigen Schallimmissionsgutachten, in der Fassung vom
12.09.2016, wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Einbeziehungssatzung „Südlich der
Flugplatzstraße“ tritt mit öffentlicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.