Betreff
Neuer Friedhof Kitzingen;
Sanierung mit Um- und Anbau der Friedhofsgebäude
Vorlage
2017/011
Aktenzeichen
SG 62/Rü-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 30.09.1955 wurde mit Baubescheid vom 07.10.1955 die Errichtung eines neuen Leichenhauses im Neuen Friedhof in Kitzingen genehmigt.

 

Nachdem die damals errichteten Gebäude in die Jahre gekommen sind, ist eine Sanierung der Gebäude und vor allem der Gebäudetechnik aufgrund Verschleiß und Nutzungsänderung unabdingbar.

 

 

2.    Antrag der Freien Wähler – FBW Kitzingen e. V.

 

Die Freien Wähler- FBW Kitzingen e. V. beantragte zum Vermögenshaushalt 2016 Mittel für die Sanierung der Gebäude im Neuen Friedhof einzustellen. (siehe Anlage 1)

 

 

3.    Planung der Sanierung und Erweiterung (siehe Anlage 2)

 

Gemeinsam mit dem Sachgebiet 32, dem Stadtgärtner und dem Friedhofsgärtner wurde der Bedarf für den Neuen Friedhof ermittelt und in der Planung des Architekturbüro Roth & Partner dargestellt.

 

Das komplette Gebäude muss saniert werden. So sind beispielsweise das Dach, die Elektroinstallation, die Fenster und Türen, sämtliche Räume, die Heizung usw. zu überarbeiten und zum Teil zu erneuern.

 

Die Aussegnungshalle, der Raum für die Geistlichen und der Waschraum für die Leichenwäsche bleiben in ihrer Form erhalten.

Umgebaut werden der Kühlraum, Personalumkleide mit WC und Dusche und der Raum für die Mitarbeiter.

Neu zu schaffen sind ein Raum, in dem sich die Angehörigen vom Verstorbenen verabschieden können sowie ein Büroraum.

 

Um die zusätzlich erforderlichen Flächen für einen reibungslosen Betrieb schaffen zu können, werden die bestehenden, veralteten öffentlichen Toiletten ausgebaut und an anderer Stelle mit Behinderten-WC neu errichtet (siehe Anlage 2). Außerdem werden die für Maschinen und Geräte erforderlichen Abstellräume neu geschaffen. Ebenso ist der vorgetragene Bedarf an Stellplätzen für Anlieferung und Parkplätze für Geistliche und Bedienstete in der Planung berücksichtigt.

 

Die Bitte der Kitzinger Bestatter, Abstellflächen für die Dekoration zur Verfügung zu stellen wurde ebenfalls berücksichtigt.

 

 

4.    Kostenrahmen, Mittelbereitstellung und Realisierung

 

Der Kostenrahmen für die Sanierung mit Um- und Anbau der Friedhofsgebäude liegt bei insgesamt ca. 1.250.000,00 €.

 

1)  Kostenrahmen:

 

Die Kosten stellen sich nach DIN 276 wie folgt dar:

 

KG

 

Sanierung/Umbau

Bestand

Neubauten und

Hof

100

Erwerb

---

---

200

Herrichten/Erschließen

---

23.294,25 €

300

Baukonstruktion

538.177,50 €

200.812,50 €

400

Technische Anlagen

179.392,50 €

26.031,25 €

500

Außenanlagen

---

39.270,00 €

600

Ausstattung

30.345,00 €

---

700

Nebenkosten

149.583,00 €

57.881,60 €

Gesamt

 

897.498,00 €

347.289,60 €

 

Gesamtkosten:                                                        ca. 1.250.000,00 €

 

2)  Mittelbereitstellung:

 

Die für die Sanierung erforderlichen Mittel wurden im Amt 6 im Jahr 2015 mit ca. 1.150.000,00 € ermittelt. Der aufgrund der nun vorliegenden Planung ermittelte Kostenrahmen liegt bei ca. 1.250.000,00 €. Diese Mittel sind im Haushalt 2017 (Planung) und 2018/2019 (Planung/Realisierung) auf der Haushaltsstelle 1.7512.9450 bereitzustellen.

 

3)  Realisierung:

 

     Aufgrund des dringenden Handlungsbedarfes im Bereich der Kinderkrippen bzw. Kindergärten (Marshall Heights, Kindergarten Sonnenschein (Siedlung)) muss das Vorhaben „Neuer Friedhof“ zeitlich geschoben werden. Auf der Basis der hier vorliegenden Planungen und des Beschlusses soll die Realisierung ab Herbst 2018 erfolgen. Der Abschluss der Maßnahme ist für 2019 geplant.

 

 

5.    Planer und Fachplaner

 

Für die Realisierung der Maßnahme sind neben den Architektenleistungen auch noch die Fachplaner wie zum Beispiel Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Statik usw. zu beauftragen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Maßnahme wird gemäß der vorgestellten Planung (Leistungsphasen 1 und 2) realisiert (Anlage 2).

 

3.    Das Architekturbüro Roth & Partner, Kitzingen wird mit den weiteren Planungsphasen (Leistungsphasen 3 – 9) beauftragt.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die für die Maßnahme erforderlichen Fachplaner zu beauftragen.

 

5.    Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 1.250.000,00 € werden im Haushalt bereitgestellt.