Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
Jahresabschluss 2016
Vorlage
2017/024
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Siehe Stiftungssatzung vom 22.01.1988 in der Fassung vom 17.05.1989.

 

Gemäß § 4 der Stiftungssatzung ist das Grundstockvermögen von 603.960,98 € dauernd und ungeschmälert zu erhalten; der Bestand zum 31.12.2015 betrug 1.008.676,09 €.

 

Nach beiliegender Abrechnung ergibt sich kein Reinertrag für das Jahr 2016. Somit kann  keine Zuführung an die Rücklage stattfinden. Im Gegensatz hierzu musste eine atypische Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.813,90 €    erfolgen. Hierzu war eine Entnahme aus der Mittelverwendungsrücklage in Höhe von 1.813,90 € notwendig. Das Stiftungsvermögen vermindert sich daraufhin zum 31.12.2016 auf 1.006.862,19 €.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.06.1984 wird ein Zuschuss in Höhe der jährlichen Darlehenszinsen (2.566,17 € für 2016) geleistet.

 

In 2016 wurde ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € beantragt. Dieser wurde mit Stadtratsbeschluss vom 02.02.2017 genehmigt und wird aus Mitteln 2017 ausbezahlt.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2017 den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2016 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wird Kenntnis genommen.

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                            5.600,27 €

 

Vermögenshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                          18.379,76 €

 

                                                                                     23.980,03 €

 

Entnahme aus der Mittelverwendungs-

rücklage zum Ausgleich des

Verwaltungshaushalts                                                    1.813,90 €