Betreff
Kitaplätze in Kitzingen
Realisierung von Maßnahmen
Vorlage
2017/006a
Aktenzeichen
13-4236/3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Um den Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu decken wurden in den vergangenen Sitzungen verschiedene Ansätze vorgestellt und die notwendigen Grundsatzbeschlüsse gefasst.

 

Seitens der Verwaltung wird nach ämterübergreifender Abstimmung mit dem Stadtbauamt und der Kämmerei die Realisierung folgender Maßnahmen vorgeschlagen:

 

2.1.1 Child Development Center (CDC) in Marshall Heights

In der ehem. US-Kita sind verschiedene Gruppenmodelle möglich. Etwa die Unterbringung von 2 Krippen- und 2 KiGa-Gruppen, 3 Krippen- und 2 KiGa-Gruppen und eben 2 Krippen- und 3 KiGa-Gruppen (vgl. Beschlussvorschlag 2.1)

 

Nach umfassender Abwägung der einzelnen Varianten wird die Unterbringung von 2 Krippen- und 3 Kindergartengruppen vorgeschlagen.

 

Bei Unterbringung von 3 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppen werden sehr viele Krippenplätze geschaffen – der rechnerische Bedarf würde fast um die Hälfte gedeckt werden – allerdings, und das stellt ein wichtiges Argument für die Variante 2 Krippe/3 KiGa dar, - würde die Einrichtung weitgehend „autark“ arbeiten, d. h. es würden fast nur noch die „eigenen“ Krippenkinder in die KiGa-Gruppen aufgenommen werden können. Fremde Kinder bzw. Kinder die erst ab 3 Jahren eine Einrichtung besuchen möchten/sollen würden in diesem Stadtteil nur schwierig einen Platz erhalten. Der Stadtteil Marshall Heights wächst rasant weiter. Durch die Variante (3 Krippe/2 KiGa) könnten nahezu keine weiteren zugezogenen Kinder mehr aufgenommen werden. Diese müssten dann in anderen im Stadtgebiet befindlichen Einrichtungen betreut werden.

 

Auch aus fördertechnischer Sicht ist die vorgeschlagene Variante (3 Kindergarten- und 2 Krippengruppen gem. Anlage 2 nö) die für die Stadt Kitzingen kostengünstigste Variante.

 

Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme ist bis September 2018 (Beginn des Kita-Jahres 2018/2019 geplant.

 

2.1.2 Betriebsträgerschaft im CDC

Für die Betriebsträgerschaft in der neuen Kita in Marshall Heights soll ein Trägerauswahlverfahren stattfinden. Das Auswahlverfahren soll öffentlich stattfinden. Interessierte potentielle Träger können an der Ausschreibung teilnehmen. Die Verwaltung wird die Ausschreibung vornehmen und das Ergebnis dem Stadtrat in der Sitzung am 04.05.2017 zur Entscheidung vorlegen.

 

2.2.1 Übergangslösung durch Modulbau-Anlagen

Möglicher Standort wäre das Grundstück des CDC. Auf den großzügigen Außenflächen des Grundstücks ist die Errichtung einer Modulbauanlage möglich. Hier könnten als Übergangslösung (bis zur Inbetriebnahme des CDC) bis zu 50 Plätze (angedacht 14 Krippen- und 25 KiGa-Plätze [bzw. altersgemischte Gruppen]) geschaffen werden. Ziel ist es, zwei sog. altersgemischte Gruppen ab 2,5 Jahren zu eröffnen.

 

Die Modubauanlage soll bis Herbst 2017 (zu Beginn des Kita-Jahres 2017/2018) bezugs- und betriebsbereit sein.

 

Trotz der Kosten für die Anmietung der Anlage, das Herrichten der Fläche etc. sind die Vorzüge einer solchen Anlage nicht von der Hand zu weisen:

 

-      Schnelle/zeitnahe Inbetriebnahme

-      Kurzfristige Teildeckung der aktuellen Bedarfe

-      Grundstück ist erschlossen

-      Keine Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden

 

Neben den Kosten ist festzuhalten, dass auch die Modulanlage keine vollständige Bedarfsdeckung gewährleisten kann. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Weiternutzung der Anlage, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind.

 

 

Die Verwaltung hat die Kosten für die Anmietung einer solchen Modulbau-Anlage ermittelt:

 

Bei einem Zuschnitt für bis zu 50 Kinder, wie oben dargestellt, betragen bei einem Anbieter die Mietkosten für eine gebrauchte (2 Jahre) Containeranlage

 

- in den ersten 24 Monaten                                       6.086,85 € (brutto)

- vom 25. – 36. Mietmonat                                        4.938,50 € (brutto)

- vom 37. – 48. Mietmonat                                        4.266,15 € (brutto)

 

Alternativ wird auch der Kauf der Containeranlage angeboten, der Gesamtpreis beträgt 212.415 € (brutto).

Angeboten wird auch die Kombifinanzierung mit zunächst Anmietung und dann Ablösung des Restwertes, wobei die Monatsmiete geringfügig höher ist als oben dargestellt.

 

Zu den Mietkosten kommen noch 8.942,85 € für den Antransport und Montage hinzu, bei Anmietung (statt Kauf) für Demontage, Abtransport und Innenendreinigung weitere 9.799,65 €.

 

Lieferzeit etwa 11-13 Wochen nach schriftlichem Auftragseingang. Bei Anmietung oder Kauf neuer Container, steigen die genannten Preise deutlich (Monatsmiete in den ersten 24. Monaten bsw. 9.740,15 € anstatt 6.086,85 € für einen 2 Jahre gebrauchten).

 

Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken ist die Anmietung förderfähig mit 30 % der förderfähigen Jahresmiete, im Ergebnis 4.930,20 €/Jahr.

 

 

2.2.2 Betriebsträgerschaft für den Modulbau-Komplex

Sofern die vorgestellte Übergangslösung unter 2.2.1 zur Ausführung kommt, ist für die neue Einrichtung ebenfalls ein Betriebsträger zu suchen.

 

Derzeit geht man davon aus, dass die Vorarbeiten und das Errichten der Modulbauanlage bis zum September 2017 fertiggestellt sein könnte, sodass die neue Einrichtung ab dem KiGa-Jahr 2017/2018 (Herbst 2017) in Betrieb genommen werden kann.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Betriebsträgerschaft für diese Übergangslösung an den Betriebsträger zu übertragen, der auch die Betriebsträgerschaft im CDC erhalten wird (Nr. 2.2.2) (siehe auch n.-ö. Anlage zu dieser Sitzungsvorlage)

 

2.3 Erweiterung Außenstelle „Sonnenschein“ um 1 KiGa-Gruppe bis Ende 2017

Auf dem Grundstück der Außenstelle „Sonnenschein“ des KiGa St. Vinzenz soll eine weitere Kindergartengruppe entstehen. Dies entspricht dem Wunsch des Betriebsträgers, da dies der langfristigen Auslastung der bestehenden Einrichtung und den Bedarfen dient. Die Kita ist zudem im Eigentum der Stadt Kitzingen. Nach Aussage des Architekten ist eine Realisierung dieser Maßnahme frühestens bis Mitte 2018 zu erwarten.

 

2.4 Erweiterung KiGa „Bärenstark“ in der Alemannenstraße um 2 Krippengruppen

Derzeit sind dort 3 KiGa-Gruppen untergebracht. Durch die Erweiterung sind neben den erforderlichen Gruppen- und Schlafräumen auch das Bärenrestaurant und der Personalraum zu vergrößern (mehr Kinder = Mehr Platz- und Personalbedarf)

Die Erweiterung hilft bei der Deckung des Platzbedarfs und ist aus standorttechnischer Sicht ein weiterer Pluspunkt, ist dieser KiGa der einzige im „Muldenweggebiet“ und überdies im Eigentum der Stadt. Erst im Bauplanungsverfahren wird geklärt, ob das Ziel, an diesem Standort 2 Krippengruppen zu schaffen, auch erreicht wird, da u.a. wasserrechtliche Fragen mit Einfluss auf den Anbau zu prüfen sein werden. Bis zum Beginn dieser Baumaßnahme aber dürfte sich der Bedarf schon deutlich entspannt haben durch die Maßnahmen im CDC, Modulanlage, „Sonnenschein“ und Glauberstrasse,

 

3. Durch die zeitgleiche Umsetzung der Maßnahmen 2.1.1, 2.2.1 und 2.3 wird diese Baumaßnahme als 4. Teilbereich zur Gesamtbedarfsdeckung gesehen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die mittelfristige Umsetzung sind durch die Verwaltung zu schaffen.

 

Durch die Realisierung der o. g. Maßnahmen wird der errechnete Fehlbedarf an Krippenplätzen um 84 Plätze, auf -15, reduziert.

Bei den Kindergartenplätzen wird der Fehlbedarf von 54 Plätzen vollständig gedeckt und das Angebot um 46 Plätze erweitert.

 

Trotz der Schaffung von zahlenmäßig „mehr“ KiGa-Plätzen, als die Bedarfsplanung errechnet hat, ist hier anzumerken, dass auch 2,5-jährige Kinder in sog. altersgeöffneten Gruppen in einer klassischen Kindergartengruppe betreut werden können. So würde der noch bestehende Fehlbedarf von 15 Krippenplätzen –zumindest vorübergehend- auch gedeckt werden können (durch Betreuung in der klassischen KiGa-Gruppe). In vielen Einrichtungen werden sog. altersgeöffnete Gruppen angeboten, sodass Kinder ab 2,5 Jahren in den regulären Kindergartengruppen integriert werden, die dem Alter nach Anspruch auf einen Krippenplatz hätten. Diese Vorgehensweise ist rechtlich zulässig, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen auch durchführbar. Sowohl die räumlichen als auch personellen bzw. pädagogischen Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein.

 

 

Die oben dargestellten Maßnahmen sind unverzüglich zu planen und auszuführen. Aufgrund der immer steigenden Nachfrage von Betreuungsplätzen bereits in 2017 scheint eine Lösung durch eine Modulbau-Anlage (Nrn. 2.2.1 und 2.2.2) unumgänglich.

 

Es muss allen Beteiligten klar sein, dass die hohe Priorisierung der Kitabedarfsdeckung Auswirkungen auf andere anstehende Baumaßnahmen hat!

 

 

 

1.               Vom Sachvortrag Nr. 2017/006a wird Kenntnis genommen.

 

2.               Folgende Maßnahmen werden unverzüglich umgesetzt:

 

2.1         Child Development Center (CDC) in Marshall Heights

2.1.1         Im ehemaligen Child Development Center (CDC) in Marshall Heights werden

3 Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen (75 und 28 Plätze) geschaffen.

2.1.2         Ein Betriebsträger wird mittels Trägerauswahlverfahren gesucht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung hierfür vorzunehmen.

 

2.2.1      Es besteht Einverständnis, zur Deckung der aktuellen Bedarfe eine Überganglösung bereitzustellen.

              a.)   Zur Deckung der Bedarfe wird als Übergangslösung auf dem Gelände des CDC eine Modulbauanlage für 50 Kita-Plätze installiert.

                                        - alternativ –

              b.)   Zur Deckung der Bedarfe sollen als Übergangslösung im ehemaligen Vorschul-Kindergarten auf dem Gelände der Marshall Heights 50 Kita-Plätze geschaffen werden.

                                        - alternativ –

              c.)   Die Entscheidung über die Übergangslösung wird erst nach Prüfung und Gegenüberstellung der Varianten a.) und b.) getroffen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Stadtrat schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

2.2.2      Der für die Baumaßnahme unter 2.1.2 zu ermittelnde Betriebsträger wird auch Betriebsträger für diese Übergangslösung.

 

2.3             Die Außenstelle „Sonnenschein“ im Kindergarten St. Vinzenz wird um eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen erweitert.

 

2.4             Der bestehende 3-gruppige Kindergarten „Bärenstark“ in der Alemannenstraße wird um 2 Krippengruppen mit 28 Plätzen erweitert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

3.               Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Planer und Fachplaner sowie sämtliche Bauleistungen zu beauftragen.

 

4.               Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2017 und den Finanzplanungsjahren bereitzustellen.