Anpassung des Kalkulatorischen Zinssatzes
Das Gebührenaufkommen kostenrechnender Einrichtungen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Zu diesen Kosten gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.
Der Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals (§ 87 Nr. 2 KommHV-Kameralistik) soll sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV-Kameralistik).
Gemäß der Gemeindekasse (Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen 145/2016) hat die Bayern Labo die Umlaufrenditen für festverzinsliche inländische Wertpapiere nach der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank zusammengestellt. Die durchschnittliche Eigenkapitalverzinsung der letzten 10 Jahre (Laufzeit über 6 - 7 Jahre) liegt bei 2,45 %, so dass ein kalkulatorischer Zinssatz von 2,5 % nach den Ausführungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes als angemessen anzusehen ist.
Daher wird vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Haushaltsjahr 2017 (Ver-mögensjahr 2016) von 4 % auf 2,5 % jährlich zu senken.
Nachrichtlich: Der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz der Stadt Kitzingen liegt derzeit bei 3,18 %.
Entwicklung der
kalkulatorischen Zinsen :
Haushaltsjahr
2002 7,00 %
2005 6,50 %
2006 5,50 %
2007 5,00 %
2012 4,00 %
2017 Vorschlag 2,50 %
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem Haushaltsjahr 2017 (Vermögensjahr 2016) von bisher 4 % auf 2,5 % jährlich festgesetzt.