Betreff
conneKT Technologiepark Kitzingen;
Städtebaulicher Vertrag vom 30.03.2015
Straßenbeleuchtungsanlagen - Realisierung in LED-Technik; Änderung der Regelungen zur Kostenbeteiligung Kreisverkehr und RRB
Vorlage
2017/041
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Im Städtebaulichen Vertrag vom 30.03.2015 ist unter § 11 geregelt, wie die Ertüchtigung und der Neubau der Straßenbeleuchtung im Technologiepark conneKT zu realisieren ist. Anschließend werden die hergestellten Anlagen zusammen mit den Straßen und Kanälen durch die Stadt Kitzingen übernommen. Der Vorhabenträger, die blumquadrat GmbH, conneKT 1, vertreten durch Herrn Blum schlägt nunmehr vor, die 45 Straßenbeleuchtungsanlagen, die laut Städtebaulichen Vertrag zu sanieren sind, komplett in LED-Technik zu erneuern.

 

Im gesamten Gebiet sollen somit 73 Beleuchtungsanlagen in LED-Technik installiert werden. Das heißt, 45 Beleuchtungsanlagen werden im Bestand erneuert und 28 Beleuchtungsanlagen werden an neu zu realisierenden Straßen neu errichtet. Die Standorte und die Anzahl der Leuchten  bleiben gleich.

 

Der Stadtrat ist mit Beschluss vom 24.11.2016 dem Vorschlag der blumquadrat GmbH, grundsätzlich gefolgt (Anlage 1).

 

Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Unterhaltskosten für die 45 Leuchten deutlich geringer werden. Geschätzt werden so ca. 8.000 EUR/Jahr eingespart. Die Mehrkosten für die Realisierung der 45 Leuchten in LED-Technik betragen ca. 200.000 EUR. In den Kosten sind auch die notwendigen Erd- und Verkabelungsarbeiten (in Leerrohren) inklusive neuer Maste enthalten. Diese Mehrkosten trägt die blumquadrat GmbH, conneKT 1. Die Stadt Kitzingen und die Vertreter der LKW Kitzingen stimmen diesem Vorgehen aus fachlicher Sicht ausdrücklich zu. Siehe hierzu Anlage 2.

 

Die Stadt Kitzingen wird auf die Verpflichtung der blumquadrat GmbH zur Kostenbeteiligung bei der Realisierung des Kreisverkehrs als Nordanschluss zum Technologiepark conneKT (150.000 EUR) entsprechend § 5 des Städtebaulichen Vertrages und bei der Realisierung der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken 111RRB01 (ca. 32.000 EUR) entsprechend § 13 des Städtebaulichen Vertrages verzichten. Alle anderen Regelungen (zu § 5, § 11 und § 13) laut Städtebaulichen Vertrag bleiben bestehen.

 

Die Stadt Kitzingen wird die insoweit erforderlichen vertraglichen Änderungen erarbeiten, mit der blumquadrat GmbH abstimmen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Im Technologiepark conneKT werden alle Straßenbeleuchtungsanlagen in LED-Technik ausgeführt. Die Kosten dieser Ausführung werden vollständig vom Vorhabenträger, der blumquadrat GmbH, conneKT 1, vertreten durch Herrn Blum, getragen.

 

3.    Die Stadt Kitzingen verzichtet auf die Verpflichtung der blumquadrat GmbH, conneKT 1 zur Kostenbeteiligung bei der Realisierung des Kreisverkehrs als Nordanschluss zum Technologiepark conneKT und bei der Realisierung der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken 111RRB01.

 

4.    Die Stadt Kitzingen und die blumquadrat GmbH, conneKT 1 werden den bestehenden Städtebaulichen Vertrag vom 30.03.2015 unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 2 und 3 entsprechend ändern.