1.
Anlass und
Erfordernis der Planung
Die Fläche des
ehemaligen Militärgeländes der Larson Barracks wurde von der Innopark Kitzingen
GmbH mit dem Ziel erworben, sie in ein modernes Gewerbegebiet mit Bildungs-,
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen umzuwandeln. Unterstützend soll ein
Gründerzentrum geschaffen werden in dem sich junge Unternehmen aus
Zukunftsbranchen ansiedeln können. Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen steht
dabei im Vordergrund, wobei bestehende Gebäude nach Möglichkeit weitergenutzt
werden sollen.
Gleichzeitig dient
die Planung der Wiedernutzbarmachung einer militärischen Brachfläche und damit
der Vermeidung der Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen für die
Siedlungsentwicklung.
Das Areal wurde
2007 von den US-Streitkräften an die Bundesrepublik zurückgegeben und stand
seitdem unter der Verwaltung der BImA.
Mit dem
Grundsatzbeschluss der Stadt Kitzingen vom 10.12.2009 zur Definition der
Entwicklungsrichtung ist die Zielrichtung der gewerblichen Nutzung definiert
worden. Am 25.11.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Kitzingen die
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, um die Entwicklung des
Gebietes in die Wege zu leiten.
Die Innopark
Kitzingen GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Standort Larson Barracks
innovativ und nachhaltig gewerblich zu nutzen. Das Unternehmen kümmert sich
sowohl um die planungsrechtlichen Grundlagen als auch um die Verwaltung und
Bewirtschaftung der gesamten Einrichtung.
Hinweis:
Die bisherige
Bezeichnung des vorliegenden Bebauungsplans wurde auf Wunsch des
Vorhabenträgers von „Gewerbegebiet Larson Barracks“ in „Gewerbegebiet Innopark
Kitzingen“ geändert.
2.
Ziele und Zwecke
der Planung
Ziel der
Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht. Die Fläche wird
im parallel zu änderden Flächennutzungsplan künftig als gewerbliche Fläche
dargestellt. Im Bebauungsplan wird überwiegend ein Gewerbegebiet (z.Z.
eingeschränktes Gewerbegebiet) festgesetzt, im Süden erfolgt die Festsetzung
eines Sondergebietes und eines kleinen allgemeinen Wohngebietes.
3.
Vorbereitende
Bauleitplanung
Für das Gebiet
existiert bislang kein Bebauungsplan, der Flächennutzungsplan stellt
Gemeinbedarfsfläche dar. Daher ist es erforderlich, einen Bebauungsplan
aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2006 wurden den Larson Barracks
noch Wohn- und Erholungsnutzungen zugeschrieben; das Entwicklungskonzept wird
jedoch derzeit fortgeschrieben. In der Fortschreibung wird die momentane
Entwicklungsrichtung, die der Stadtrat am 10.12.2009 beschlossen hat,
berücksichtigt.
4.
Verfahrensstand
(1) Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 „Gewerbegebiet Innopark Kitzingen“ und Einleitung eines Änderungsverfahrens für einen Teil des Flächennutzungsplanes
wurde am 25.11.2010 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst.
(2) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden auf
elektronischem Wege (per Email) am 23.12.2010 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplanverfahren beteiligt.
(3)
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 20.12.2010 im Rahmen einer
Bürgerversammlung im Kitzinger Rathaus statt.
5.
Frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Planentwurf ergeben sich aus der
beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
6.
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es wurden im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit während der
Bürgerversammlung am 20.12.2010 zwei Stellungnahmen eingereicht.
7.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den beiliegenden und in der Sitzung erläuterten Abwägungsvorschlägen
zuzustimmen, den daraus erstellten Entwurf zu billigen und die nach § 3 Abs. 2
BauGB vorgeschriebene Offenlage zu beschließen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht.
4. Der beigefügte Planentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes (36. Änderung) mit zeichnerischem Teil in der Fassung vom 03.03.2011und mit Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 03.03.2011 wird gebilligt.
5. Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Gewerbegebiet Innopark Kitzingen“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 03.03.2011, mit gemeinsamer Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB und integriertem Gründordnungsplan in der Fassung vom 03.03.2011 wird gebilligt.
6. Die gebilligten Planentwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.