Siehe Stiftungssatzung vom 22.01.1988 in der
Fassung vom 17.05.1989.
Gemäß § 4 der Stiftungssatzung ist das
Grundstockvermögen von 603.960,98 € dauernd und ungeschmälert zu erhalten; der
Bestand zum 31.12.2009 betrug 943.412,39 €.
Nach beiliegender Abrechnung des Jahres 2010
wurde ein Überschuss von 13.660,61 € erzielt. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe
von 12.660,61 € dem Stiftungsvermögen zugeführt und 1.000,00 € zur
satzungsgemäßen Verwendung an die Caritas-Einrichtungen gGmbH Würzburg für das
Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Kitzingen ausgezahlt. Zusammen mit dem
Aufwendungszuschuss in Höhe der jährlichen Darlehenszinsen (siehe
Stadtrats-beschluss vom 28.06.1984) von 9.523,83 € ergibt sich somit ein
Gesamtzuschuss von 10.523,83 € im Jahr 2009 (11.183,44 € in 2009).
Am 31.12.2010 beträgt das Kapitalvermögen
durch die Aufstockung 956.073,00 €.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2012 den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2010 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wird Kenntnis genommen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen und Ausgaben 25.040,48
€
Vermögenshaushalt
Einnahmen und Ausgaben 30.226,47
€
55.266,95
€
Zuführung zum Vermögenshaushalt 13.660,61
€
Auszahlung an die Caritas zur
zweckentsprechenden
Verwendung, zusätzlich zu dem bereits
gewährten
Aufwendungszuschuss in Höhe von 9.523,83 € 1.000,00 €
Aufstockung des Stiftungsvermögens 12.660,61
€