Tourist-Information;
Grundsatzbeschluss über räumliche Erweiterung und Renovierung
I.
Ausgangssituation
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Historie: Im Jahr 1988 wurde das sogenannte „Nieser
Haus“ in der Schrannenstraße 1 aufwendig saniert und zu einem
„Informationszentrum mit Fremdenverkehrsamt“ umfunktioniert.
Die Tourist-Information befindet
sich seitdem im Erdgeschoss. Im 1. und 2. Obergeschoss war bis 2015 die
Richard-Rother-Stube untergebracht. Diese war schon Jahre zuvor nicht mehr
aktiv genutzt oder beworben worden, da die Besucherzahlen für eine ganzjährig
geöffnete Ausstellung nicht ausreichten.
Die Richard Rother-Exponate
werden künftig im Depot des Städtischen Museums fachgerecht eingelagert.
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Personalsituation:
Die Personalsituation hat
sich seit Beginn der Tourist-Information im Mai 1990 von 1,0 Stellen (im Jahr
1991: 1,75 Stellen) der Entwicklung und Bedeutung des Tourismus in Kitzingen
angepasst und liegt aktuell im Jahr 2017 bei 3,5 Stellen.
Diese Erhöhung ist unter anderem
zurückzuführen auf
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Steigerung
des Tages- und Ausflugstourismus in der Stadt Kitzingen (v. a. durch
Mainradweg, Gartenschau, VGN-Anschluss, Wohnmobilstellplatz, Hotelschiffe)
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erweitertes
Aufgabengebiet, z. B. Betreuung Wohnmobilstellplatz, Schiffsanlegestelle,
Wanderwege
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Raumsituation:
siehe Anlage
„Nutzungskonzept Tourist-Information vom 10.08.2016“
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Arbeitsplatzsituation:
Zeitgleich sind bis zu 4 Personen in den Räumlichkeiten im Erdgeschoß tätig.
Der parallel dazu stattfindende ganztägige Publikumsverkehr lässt dabei kein Arbeiten
in ausreichender Ruhe und Konzentration zu. Telefonate, Absprachen und
Besprechungen können zudem von den Gästen ungehindert mitangehört werden.
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Präsentationsfläche:
Die große Auswahl an
Prospekten kann trotz ca. 20 Meter Regalfläche nicht attraktiv und
übersichtlich dargestellt werden. Platz für Verkaufsmaterial (Postkarten,
Souvenirs, Radkarten) ist nicht vorhanden. Der Gast hat keine zufriedenstellende
Sitzmöglichkeit. So ist z.B. die längere Beratung eines Pärchens im Sitzen an
einem Tisch nicht möglich.
II. Zukünftige
Situation
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Die
Anforderungen aus Sicht der Gäste und Bürger an eine zeitgemäße Tourist-Information
haben sich seit 1989 stark verändert.
Als erste Anlaufstelle für Gäste muss eine Tourist-Information heutzutage nicht
nur durch die kompetente Beratung sondern auch durch die Informationsmöglichkeiten
in den Räumlichkeiten „Lust auf die Stadt“ machen. Der Gast soll gerne Zeit in
Kitzingen verbringen. Und durch den längeren Aufenthalt auch mehr Angebote
nutzen (Gastronomie, Museen, Übernachtung, Einzelhandel etc.). Auch für
Einheimische ist die Tourist-Information oftmals der erste Ansprechpartner (Hinweise
jeglicher Art, Planung von Ausflügen, Fragen zu Freizeiteinrichtungen/Veranstaltungen
in der Stadt).
Die Tourismuswerbung nutzt verstärkt moderne Medien. Digitale Informationen
müssen dem Gast auch in den Räumlichkeiten der Tourist-Information sicht- und
nutzbar gemacht werden – sei es in Form von Apps auf einem Tablet (Mainradweg-App),
Online-Buchungsmöglichkeit von Unterkünften und anderen Freizeitangeboten,
Veranstaltungshinweise auf Social-media-Kanälen oder imagebildende
Bildschirm-Präsentationen (Stichwort „Storytelling“).
Der Zugang zur
Tourist-Information muss barrierefrei sein.
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Die
Arbeitsplätze sollen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere
was Licht, Lautstärke und Datenschutz angeht.
III.
Einschätzung des Bauamtes hinsichtlich Brandschutz
und Finanzen
siehe Anlage „Aktenvermerk
Bauamt vom 07.02.2017“
IV.
Fazit
Die Tourist-Information soll eine zeitgemäße, gästeorientierte
Servicestelle der Stadt Kitzingen werden. Als erste Anlaufstelle für Gäste soll
sie repräsentieren, wie Kitzingen sich zukunftsorientiert und innovativ
weiterentwickelt.
Mit modernen und umfassenderen Informationsmöglichkeiten würde die Stadt Kitzingen
der wachsenden Bedeutung des Tourismus gerecht.
Die räumliche Arbeitsplatzsituation in der Tourist-Information muss der
veränderten Personalsituation sowie den eingeschränkten Lagermöglichkeiten
angeglichen werden.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen
2.
Es
besteht Einverständnis, dass sich die Tourist-Information auf die
Räumlichkeiten der ehemaligen Richard-Rother-Stube ausweitet und in diesem Zuge
die gesamten Räumlichkeiten renoviert werden.
3.
Das
Bauamt wird beauftragt, die Renovierung zu planen.
4.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Finanzplanung bereitzustellen.