1.
Anlass und
Erfordernis der Planung
Seit Abzug der US-Amerikanischen
Streitkräfte und der Schließung des Standortes Kitzingen als Garnisonsstadt in
den Jahren 2007/08 liegt das Gelände der ehemaligen Offizierswohnsiedlung
Richthofen Circle brach. Die Konversion der ehemals militärisch genutzten
Flächen ist eine der wesentlichen städtebaulichen Aufgaben der Stadt Kitzingen.
Aufgrund der Lage am Stadtrand und der Nähe
zu wichtigen Naturräumen bietet sich die Chance, das Plangebiet in den
Bereichen des Freizeitsports, der Erholung, des betrieblichen
Beherbergungsgewerbes und angegliederter Wohnnutzungen zu entwickeln. Die
Grundstückseigentümer des ehemaligen Richthofen Circle haben sch verpflichtet,
den Bebauungsplan auf eigene Kosten erstellen und das Genehmigungsverfahren
fachlich begleiten zu lassen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bietet
die Chance, den ehem. Richthofen Circle nach dessen Brachlage zu
revitalisieren. Die Anpassung der bauleitplanerischen Rahmenbedingungen bildet
die Grundlage zur Entwicklung neuer Nutzungen im Bereich des Freizeitsports,
des betriebliche Beherbergungsgewerbes, der Erholung und des angegliederten
Wohnens sowie der dafür erforderlichen Baustrukturen. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem
Wohnen und Tagungshotel“ stellt die Rechtsgrundlage zur Standortentwicklung
dar.
2.
Ziele und Zwecke
der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
104 ‚Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und
Tagungshotel“ werden im Einzelnen folgende Ziele verfolgt:
• Revitalsierung der Brachfläche des ehem.
Richthofen Circle
• Entwicklung neuer Nutzungen im Bereich des
Freizeitsports und der Erholung
• Entsiegelung asphaltierter
Parkierungsflächen im Plangebiet
• Sicherung naturräumlich bedeutender
Elemente
3.
Vorbereitende
Bauleitplanung
a)
Flächennutzungsplan
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der
Stadt Kitzingen (29. Änderung, genehmigt von der Regierung von Unterfranken am
18.08.2010) ist das Grundstück mit der Flurnummer 6840 und damit der
Hauptbestandteil des Plangebietes, als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die
Fläche im Bereich der Grundstücke mit den Flurnummern 7449 und 7450 ist als
Fläche für die Landwirtschaft in Tallagen und Bachauen ausgewiesen, die von
Bebauung freizuhalten ist, in der eine Erstaufforstung nicht zulässig und eine
abschnittsweise Bestockung mit Auwaldgehölzen im Überschwemmungsbereich möglich
ist. Die Fläche im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 7464 ist im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Die vorgesehene Ausweisung des Plangebietes
als Sondergebiet bedingt eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Kitzingen. Die Grundstücke mit den Flurnummern 6840, 7449, 7450 und 7464 sollen
im zukünftigen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit
angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ dargestellt werden. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB
durchgeführt, um das Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes gewährleisten zu
können. Die südlich des als Sondergebiet ausgewiesenen Bereiches vorgesehenen
Nutzungen widersprechen den Darstellungen im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen nicht.
b)
ISEK 2006
Das ISEK der Stadt
Kitzingen aus dem Jahr 2006, erarbeitet durch die Drees & Sommer
Entwicklungsmanagement und Immobilienberatung GmbH in Stuttgart, sieht die
Entwicklungsperspektiven der ehemals militärisch genutzten Konversionsflächen
hauptsächlich in den Bereichen Wohnen, Freizeit und Gewerbe. Der westliche
Bereich des Plangebietes ist Bestandteil des (bisherigen) Entwicklungskonzeptes
Airpark. In diesem Konzept sind für die südlich und südwestlich vom Plangebiet
gelegenen Flächen der Harvey Barracks vorwiegend gewerbliche Nutzungen
vorgesehen. Die nördlich an das PIangebiet angrenzenden Waldflächen sollen
durch Einrichtungen wie z.B. Lehrpfade, Rad- und Wanderwege sowie Tiergehege
als „Erlebniswald Giltholz“ für eine sanfte touristische Nutzung entwickelt
werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit
und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ entsprechen den
Zielen und Entwicklungskonzepten des ISEK.
4.
Verfahrensstand
(1) Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport
mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ und Einleitung
eines Änderungsverfahrens für einen Teil des Flächennutzungsplanes wurde am
25.11.2010 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst.
(2) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 24.01.2010 frühzeitig unterrichtet und am Bebauungsplanverfahren
beteiligt.
(3)
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 31.01.2010 bis 15.02.2010
im Rahmen einer Planauflage statt.
5.
Frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Planentwurf ergeben sich aus der
beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
6.
Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit
Es wurden im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen
vorgebracht.
7.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den beiliegenden und in der Sitzung erläuterten Abwägungsvorschlägen
zuzustimmen, den daraus erstellten Entwurf zu billigen und die nach § 3 Abs. 2
BauGB vorgeschriebene Offenlage zu beschließen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Anregungen vorgebracht.
4. Der beigefügte Planentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes (38. Änderung) mit zeichnerischem Teil in der Fassung vom 01.03.2011 und Begründung nach § 2a BauGB in der Fassung vom 01.03.2011 wird gebilligt.
5. Der beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 01.03.2011, mit Begründung in der Fassung vom 01.032011, sowie dem Umweltbericht nach § 2a BauGB in der Fassung vom 17.02.2011 wird gebilligt.
6. Die gebilligten Planentwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.