1.
Ausgangslage
a)
Das
Baurecht für den Bau der Nordtangente BA III b wurde mit Bekanntmachung zum
Bebauungsplan Nr. 84 Großlangheimer Straße Nord vom 28.02.2005 erlangt.
b)
Mit
Grundsatzbeschluss vom 06.12.2007 besteht Einverständnis mit der vorgelegten
Entwurfsplanung sowie Zustimmung zu den vorbereitenden Dammschüttungen mit
Überschussboden aus dem BA I. Zudem wurde die örtliche Durchführung der
Gesamtmaßnahme BA III b auf die Jahre 2012 bis 2013 festgelegt.
c)
Mit
Beschluss des Finanzausschusses vom 24.02.2011 wurde der Vorsorgemaßnahme
„Verkehrsgerechter Anschluss an die St 2271“ zugestimmt. Die Vorsorgemaßnahme
soll bis zur Kleinen Gartenschau fertig gestellt werden.
d)
Mit
Stadtratsbeschluss vom 17.03.2011 wurde dem Förderprogramm
„Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“ zugestimmt. Im Zuge der Erstellung der
Zuwendungsunterlagen wurde die Maßnahme in „Bau einer höhenfreien Kreuzung
Nordtangente / St 2271“ umbenannt. Diese Bezeichnung wird nun weiter
verwendet.
e)
Um für die
Bauphase 1 (ehemalig als Vorsorgemaßnahme BA III b betitelt) nicht
zuschussschädlich zu handeln, ist ein Bescheid zum Vorzeitigen Baubeginn von
der Obersten Baubehörde erforderlich. Die hierzu angepassten Unterlagen wurden
dem Staatlichen Bauamt Würzburg zur Prüfung und Weiterleitung an die Regierung
von Unterfranken am 29.03.2011 übergeben. Sie ersetzen die ursprünglichen
Unterlagen, die bereits mit Schreiben vom 24.01.2011 eingereicht wurden.
f)
Um die
Fertigstellung vor der Kleinen Gartenschau sicher stellen zu können, wurden zwischenzeitlich
die erforderlichen Tiefbauarbeiten sowie die Erstellung einer Lichtsignalanlage
ausgeschrieben.
g)
Nun steht
die Vergabe der Bauleistungen für die Tiefbauarbeiten sowie für die
erforderliche Lichtsignalanlage zur Entscheidung an.
2.
Ausschreibungsverfahren
a)
Ausschreibungsumfang
Die Verwaltung hat die erforderlichen
Bauleistungen ausgeschrieben. Es wurden folgende Ausschreibungen durchgeführt:
·
Erstellung
von Abbiegespuren mit Deckenerneuerung (Tiefbauleistungen)
·
Erstellung
einer Lichtsignalanlage
b)
Veröffentlichung
Die Erstellung von Abbiegespuren mit
Deckenerneuerung, Ausführung von Tiefbauleistungen, wurde nach VOB/A öffentlich
ausgeschrieben.
·
Am
22.02.2011 erfolgte die Versendung der Bekanntmachung an den Bayerischen
Staatsanzeiger.
·
Am
25.02.2011 erfolgte die textliche Veröffentlichung im Bayerischen
Staatsanzeiger sowie im Subreport (www.subreport.de).
·
Zusätzlich
wurde auf die Ausschreibung im Internet (www.kitzingen.info) und im Amtsblatt der Stadt Kitzingen „
·
Ab
28.02.2011 wurden die Ausschreibungsunterlagen versendet.
·
Das
Ende der Angebotsfrist wurde, unter Beachtung § 10 VOB/A, auf den 17.03.2011
gelegt.
Die Erstellung einer
Lichtsignalanlage wurde nach VOB/A freihändig ausgeschrieben. Die
Ausschreibungsunterlagen wurden am 24.02.2011 versendet. Das Ende der
Angebotsfrist wurde, unter Beachtung § 10 VOB/A, auf den 17.03.2011 gelegt.
c)
Angebotseinholung
Erstellung von Abbiegespuren mit
Deckenerneuerung
Insgesamt wurden die
Ausschreibungsunterlagen nur von 7 Bewerbern angefordert. Der Vergabestelle im
Bauamt der Stadt Kitzingen lagen zur Angebotseröffnung am 17.03.2011 um 15.00
Uhr insgesamt 4 Angebote vor.
Erstellung einer Lichtsignalanlage
Im unmittelbaren Bereich
der neu zu signalisierenden Kreuzung liegt der vorhandene Bahnübergang
(Kreuzung St 2271/Bahn) sowie die Kreuzung St 2271/Richthofenstraße. Die
vorhandene Bahnübergangssicherung ist in der Steuerung der Lichtsignalanlage
Richthofenstraße, durch eine sehr aufwändige Sicherungstechnik (BÜSTRA),
integriert. Um einen sicheren Verkehrsfluss gewährleisten zu können, muss die
neue Lichtsignalanlage am Knoten Nordtangente/St 2271 mit der bestehenden
Anlage Richthofenstraße incl. BÜSTRA koordiniert werden. Hierzu ist zum Einen
eine Koordinierung mit der bestehenden Anlage, zum Anderen eine Umrüstung des
bestehenden Steuergerätes incl. Umprogrammierungen nötig.
Die bestehende
Lichtsignalanlage mit BÜSTRA an der Kreuzung Richthofenstraße ist eine Anlage
des Freistaates Bayern. Zuständig ist das Staatliche Bauamt Würzburg.
Maßnahmenträger für den Umbau ist die Stadt Kitzingen. In Absprache mit dem
Staatlichen Bauamt wurde die Planung und Ausschreibung vorbereitet. Da die
bestehende Anlage incl. BÜSTRA eine Lichtsignalanlage Hersteller Fa. Siemens
ist, kommt für die Durchführung der Maßnahme nur die Fa. Siemens in
Betracht. Vergleichsangebote sind hier nicht möglich.
Von der Fa. Siemens
wurde ein entsprechendes Angebot angefordert. Das Angebot wurde am 17.03.2011
der Vergabestelle vorgelegt.
3.
Angebotsprüfung
Erstellung von Abbiegespuren mit
Deckenerneuerung
Die vorliegenden Angebote wurden sachlich
und rechnerisch geprüft.
Bei den Angeboten wurden keine
Ausschlussgründe festgestellt. Alle 4 Angebote konnten somit gewertet werden.
Erstellung einer Lichtsignalanlage
Das Angebot der Fa. Siemens wurde sachlich
und rechnerisch geprüft.
Ein Ausschlussgrund besteht nicht. Das
Angebot ist wertbar.
4.
Angebotswertung und Vergabevorschlag
Erstellung von Abbiegespuren mit
Deckenerneuerung
Nach Abschluss der vollständigen Prüfung
sämtlicher wertbaren Angebote ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:
1. August Ullrich
GmbH, 97725 Elfershausen
2. Konrad Bau
GmbH, 97922 Lauda-Königshofen
3. Stratebau GmbH,
97359 Schwarzach
4. Gebr. Stolz
GmbH & Co. KG, 97762 Hammelburg
Die Bieter wurden auf ihre Eignung überprüft.
Alle 4 Firmen haben entsprechende Eignungsnachweise vorgelegt. Alle 4 Firmen
gelten als zuverlässig und leistungsfähig. Sie sind für die Ausführung der
ausgeschriebenen Leistungen geeignet.
Die Verwaltung empfiehlt somit, die Vergabe
der ausgeschriebenen Bauleistungen an die Fa. August Ullrich GmbH, mit einer
Angebotssumme in Höhe von 186.301,26 € brutto incl. 1% Nachlass als
wirtschaftlich günstigste Bieterin.
Erstellung einer Lichtsignalanlage
Nach Abschluss der Angebotsprüfung liegt das
Angebot der Fa. Siemens bei brutto 62.619,28 € incl. 10% Nachlass.
Das Angebot ist insgesamt wirtschaftlich
angemessen. Die Verwaltung empfiehlt somit, die Vergabe zur Erstellung einer
Lichtsignalanlage an die Fa. Siemens, mit einer Angebotssumme von brutto
62.619,28 € incl. 10% Nachlass.
5.
Vergleich mit der Kostenberechnung
Es ergibt sich in Vergleich mit der
Kostenberechnung vom 19.11.2010 folgende Darstellung:
|
|
Vorliegende Angebote |
Differenz |
Tiefbauleistungen |
177.400 € |
186.301,26 € |
+ 5,0 % |
Leistungen für Lichtsignalanlage |
61.500 € |
62.619,28 € |
+ 1,8 % |
Gesamt |
238.900 € |
248.920,54 € |
+ 4,2 % |
Die Angebotssummen der Fa. August Ullrich
GmbH und Fa. Siemens liegen geringfügig über der Kostenberechnung. Die
Mehrkosten wurden bereits durch Minderkosten, in Höhe von brutto rd. 45.000 €,
bei der Ausschreibung der Lärmschutzwand Nr. 3, die Bestandteil des
Kreuzungsumbaues ist, abgedeckt.
6.
Finanzierung
Im Haushalt 2011 stehen auf der HH-Stelle
1.6309.9501 ausreichend Mittel zur Verfügung.
Die Finanzierung ist somit gesichert.
7.
Weiteres Vorgehen
a)
Die
Zuschlagsfrist für die Tiefbauarbeiten endet am 08.04.2011. Sollte der Bescheid
zum Vorzeitigen Baubeginn nicht bis 07.04.2011 vorliegen, wird die Verwaltung
eine Verlängerung der Zuschlagsfrist einholen.
b)
Die
Zuschlagsfrist für die Lichtsignalanlage endet am 20.04.2011.
c)
Nach
Zustimmung der Auftragsvergabe o. g. Bauleistungen durch den Finanzausschuss der
Stadt Kitzingen können die Aufträge an die Fa. August Ullrich und Fa. Siemens
erteilt werden.
d)
Der
Baustart der Arbeiten ist auf 07.04.2011 geplant.
e)
Alle
Arbeiten sollten bis zur Kleinen Gartenschau (27.05.2011) abgeschlossen werden.
1. Der Auftrag für die Errichtung von Abbiegespuren mit Deckenerneuerung wird auf Grundlage des Angebotes vom 16.03.2011 an die Fa. August Ullrich GmbH, mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 186.301,26 € incl. 1% Nachlass, vergeben.
2. Der Auftrag für die Erstellung einer Lichtsignalanlage wird auf Grundlage des Angebotes vom 17.03.2011 an die Fa. Siemens, mit einer Auftragsumme in Höhe von brutto 62.619,28 € incl. 10% Nachlass, vergeben.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Auftragsschreiben zu unterzeichnen. Die Aufträge werden erst abgeschlossen, wenn der benötigte Bescheid zum Vorzeitigen Baubeginn durch die Oberste Baubehörde vorliegt.