1.
Hintergrund
1.1.
In der
öffentlichen Sitzung vom 21. April 2005 hatte der Stadtrat bereits den
Beschluss zur Einleitung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gem. § 165
ff. BauGB in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen gem. § 171 a ff. BauGB gefasst.
Eine öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt,
insofern sind die Rechtswirkungen der §§ 137 bis 139 BauGB nicht eingetreten.
1.2.
Die
Beschlussfassung zur Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
wurden sowohl mit der Regierung von Unterfranken als auch mit dem Eigentümer
der Flächen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, im Vorfeld abgestimmt.
2.
Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach
§ 165 BauGB
2.1.
Inhalt (Watolla)
2.1.1. Tex
2.1.2. Text
2.1.3. Vorbereitende
Untersuchung (VU): Insbesondere
umfasst die VU die Anpassung des städtebaulichen Neuordnungskonzeptes mit
Erarbeitung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 177 und § 149 BauGB
sowie Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes.
In Kitzingen werden diese
Aufgaben zum Teil bereits durch die Verwaltung und das beauftragte
Konversionsmanagement bearbeitet, z.B. im Rahmen des Strategiepapiers. Punkte,
wie etwa die Bestandsaufnahme von Infrastruktureinrichtungen, sind ebenfalls
bereits für Teilflächen abgearbeitet worden (Vorplanung für die Ertüchtigung
der Entwässerungsanlagen und Verkehrsanlagen in den Harvey Barracks durch das
Büro SRP, Oktober 2010). Dagegen sind weitere Voruntersuchungsaufgaben noch
offen und ggf. extern zu vergeben (etwa Infrastrukturuntersuchungen in Marshall
Heights). Hierfür sind Haushaltsmittel anzumelden bzw. die Förderung über
Stadtumbau West zu abzufragen.
2.2.
Ziele (Watolla)
2.2.1.
.
2.2.2.
.
2.2.3.
.
3.
Umsetzung der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme in Kitzingen
Bisher ist die Stadt davon
ausgegangen, dass zur Erreichung ihrer Stadtentwicklungs- und Konversionsziele
die Ausübung der kommunalen Planungshoheit (der Bauleitplanung) und die
Anwendung von städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB ausreicht.
Watolla: Kurze Begründung,
warum diese Instrumente nicht mehr ausreichend sind (Konkretisierung in 3a)
Allgemeine
Ziele der städtebaulichen Entwicklung im Hinblick auf die Konversionsflächen
gemäß dem bestehenden ISEK sind u. a. (Quelle: ISEK 2006, S. 2)
·
die
Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und
Wirtschaft anzupassen,
·
nicht
mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zuzuführen,
·
Anlagen
ohne Nutzungschancen zurückzubauen,
·
freigelegte
Flächen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.
Derzeit werden die Ziele mit der
ISEK-Fortschreibung geprüft und konkretisiert.
3.1.
Gründe zur Fassung des
Einleitungsbeschlusses für Kitzingen
(Watolla)
3.1.1.
.
3.1.2.
3.1.3.
.
Qualitätssicherung/Bodenpreiseinfrierung
!
3.2.
Inhalt und Ziel des Einleitungsbeschlusses
(Watolla)
3.2.1.
.
3.2.2.
.
3.2.3.
.
Hinweis darauf, dass der
Einleitungsbeschluss kein Satzungsbeschluss ist!!!
3.3.
Finanzielle Auswirkungen (Watolla)
3.3.1.
.
3.3.2.
.
3.3.3.
.
3.4.
Weiteres Vorgehen – Fahrplan (Watolla)
3.4.1.
1. Der Stadtrat fasst den Einleitungsbeschluss gemäß § 165 Abs. 4 BauGB über den Bereich der Areale der Harvey Barracks und der Marshall Heights gemäß den in Anlage 1 beigefügtem Lageplan vom 07.04.2011 eingegrenzten Gebiete.
2. Der Einleitungsbeschluss wird durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit gemäß § 165 Abs. 4 BauGB vorbereitende Untersuchungen für die städtebaulichen Entwicklungsbereiche durchzuführen sind.