Betreff
Kreisverkehr E-Center, hier: Zustimmung Entwurf überfahrbarer Kreisverkehr sowie Behandlung Anträge der CSU- und SPD-Stadtratsfraktionen
Vorlage
117/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage:

 

a)          Erstmals wurde im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie zum Umbau der „Edeka-Kreuzung“ durch das Straßenbauamt Würzburg in Abstimmung mit der Stadt Kitzingen in Auftrag gegeben, insbesondere um die unbefriedigende Verkehrssituation im Umfeld der E-Center Zufahrt bzw. der Marktbreiter Straße und der Südrampe der St 2271 zu verbessern. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass an dieser Stelle ein Kreisverkehrsplatz umgesetzt werden könnte.

 

b)          Im Jahr 2005 wurde auf der Grundlage o. g. Studie durch das Straßenbauamt Würzburg ein Vorentwurf für einen entsprechenden Kreisverkehr einschl. einer Kostenschätzung erstellt. Diese Schätzung ging von 270.000 € Gesamtbaukosten aus.

 

c)           Mit Schreiben vom 24.04.2006 stimmte die Edeka Handelsgesellschaft nach mehrfachen Abstimmungsgesprächen über den Planungsanlass, -zweck und –umfang grundsätzlich zu, sich an den Umbaukosten zu beteiligen.

 

d)          In den Jahren 2007/08 wurde o. g. Maßnahme zwischen der Stadt Kitzingen und dem Straßenbauamt Würzburg zwar immer wieder thematisiert, letztendlich haben jedoch die knappen Haushaltsmittel zu einer zeitlichen Verlagerung geführt.

 

e)          Ende 2008 sagte das Straßenbauamt Würzburg zu, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, welches unter Berücksichtigung der verkehrlichen Situation auf der B 8 und auf der St 2271 die Möglichkeit des Baus eines Kreisverkehrs prüfen sollte. Dieses Gutachten wurde im Februar 2009 beauftragt.

 

f)            Im Laufe des Jahres 2009 wurden dann mehrere Verkehrszählungen durchgeführt. Diese Zählungen sowie weitere Untersuchungen im Hinblick auf eine „Grüne Welle“ auf der B 8 sowie zur Leistungsfähigkeit der jeweiligen Knotenpunkte flossen in das Gutachten vom November 2009 ein.

Das Gutachten selbst sagt nun aus, dass ein Kreisverkehr für die Abwicklung der Verkehrsströme geeignet ist und dass die benachbarten Lichtsignalanlagen nicht oder nur unwesentlich beeinflusst werden.

 

g)          Im März 2010 erteilte das Straßenbauamt Würzburg den Auftrag für die Entwurfsplanung an das Büro plan2o aus Giebelstadt.

 

h)          In weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten wurde die Maßnahme abgestimmt. Der Entwurf mit der entsprechenden Kostenberechnung wurde Anfang September 2010 vorgelegt.

 

i)            Mit Stadtratsbeschluss vom 14.10.2010 wurde der Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes vom 07.09.2010, incl. Sonderzufahrt an der St 2271/Marktbreiter Straße, zugestimmt.

 

j)            Nach Abstimmungen zwischen Staatlichen Bauamt Würzburg und der Regierung von Unterfranken muss der Entwurf vom 07.09.2010 geändert werden. Der vorliegende Stadtratbeschluss muss somit aufgehoben und ein neuer Beschluss gefasst werden. Um die Maßnahme vor dem Weihnachtsgeschäft 2011 noch abwickeln zu können, ist ein dringlicher Beschluss zur Zustimmung der geänderten Planung erforderlich.

 

 

 

 

k)          Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktionen haben mit Antrag vom 26.01.2011 die Aufhebung des bestehenden Stadtratsbeschlusses vom 14.10.2011 sowie Neubehandlung im Stadtrat beantragt. Nach Absprache des Oberbürgermeisters mit der CSU und SPD ist der Antrag mit dieser Sitzungsvorlage behandelt.

 

 

2.        Ergebnisse Besprechung bei Regierung von Unterfranken

 

 

a)      Am 15.02.2011 fand ein Abstimmungsgespräch bei Regierung v. Unterfranken statt. Der Sachstand wurde dahingehend erläutert, dass durch den Umbau einer bestehenden Kreuzung generell nicht 2 Kreuzungen (umgebaute + zusätzliche Kreuzung) entstehen sollen. Eine bestehende Kreuzung muss so umgebaut werden, dass diese den ursprünglichen Verkehr auch nach dem Umbau abwickeln kann. Hieraus resultiert ein überfahrbarer Kreisverkehr.

 

b)      Die Gestaltung eines überfahrbaren Kreisverkehrs bietet verschiedene Ausführungsvarianten (siehe auch Beispiele in beiliegender Anlage). Der Kreisverkehr muss anhand vorgelegter Schleppkurven (für Schwertransporte bis 50 m Länge) nicht komplett überfahrbar sein. Bereiche mit fester Bepflanzung sind durchaus möglich und sinnvoll. Bei der Festlegung der Gestaltung werden die Anforderungen der Stadt Kitzingen berücksichtigt.

 

c)      Durch die Erstellung eines überfahrbaren Kreisverkehrs ist die südlich geplante „Sonderzufahrt“ von der St 2271 in die Marktbreiter Straße nicht notwendig. Eine solche Zufahrt, die rein der Nutzung zur Andienung der privaten Anlegestelle dient, ist nicht förderfähig. Zudem kann eine baurechtliche Genehmigung durch das Staatliche Bauamt nicht zugesichert werden.

 

d)      Die Ausführung des Kreisverkehrs ist erst nach der Kleinen Gartenschau geplant.

 

e)      Für den städtischen Anteil muss die Stadt Kitzingen einen Zuwendungsantrag stellen.

 

f)       Die Fa. E-Center hat der Verwaltung eine konkrete Kostenbeteiligung bereits zugesichert.

 

 

3.        Kostenberechnung

 

Die Gesamtbaukosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung betragen einschl. aller Baunebenkosten ca. 600.000 € brutto.

 

Die Kosten beinhalten Markierung, Beschilderung, Beleuchtung, Neubepflanzung und Ausgleichsmaßnahmen sowie die Baunebenkosten.

Die Kosten für die Verlegung der im Planungsbereich befindlichen Kabeltrassen sind ebenfalls enthalten. Grunderwerbskosten fallen nicht an.

 

Die Kosten für den Umbau entfallen anteilig mit jeweils ca. 50 % auf das Staatliche Bauamt  Würzburg sowie die Stadt Kitzingen.

Maßgebend für die Aufteilung sind die jeweils anrechenbaren Fahrbahnbreiten. Die endgültige Regelung soll im Rahmen einer noch abzuschließenden Vereinbarung erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

4.        Fördermöglichkeiten

 

Die Maßnahme ist nach GVFG / FAG grundsätzlich förderfähig. Die Stadt Kitzingen wird für ihren Anteil einen entsprechenden Zuwendungsantrag stellen.

 

Angemerkt sei, dass keine Anliegerbeiträge zum Um- und Ausbau des Kreisverkehrs erhoben werden können.

 

 

 

5.        Weiteres Vorgehen:

 

a)        Nach grundsätzlicher Zustimmung des Stadtrates zum Bau eines überfahrbaren Kreisverkehres ohne „Sonderzufahrt“ wird das Staatliche Bauamt Würzburg die Erstellung der Entwurfsunterlagen vorantreiben.

 

b)        Zwischen Staatlichem Bauamt Würzburg und der Stadt Kitzingen ist eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen.

 

c)         Die Stadt Kitzingen stellt nach Übermittlung der Entwurfsunterlagen einen Zuwendungsantrag für den städtischen Anteil.

 

d)        Baubeginn geplant September 2011

 

e)        Bauende geplant bis Ende November 2011

 

 

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Beschluss vom 14.10.2010 wird aufgehoben.

 

3.        Mit dem Entwurf für die Herstellung eines überfahrbaren Kreisverkehres jedoch ohne Sonderzufahrt an der St 2271 besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg zu führen und die erforderlichen Zuwendungsanträge vorzubereiten.

 

4.        Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt abzuschließen.