Betreff
Aufstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortsstraße
Vorlage
130/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

Die im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnete Straße ist im Bebauungsplan Nr. 71 „Am Wilhelmsbühl“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Ausweislich der Begründung des Bebauungsplans diente diese Fläche nur als Feldweg zur Anbindung der bergseitigen landwirtschaftlichen Flächen. Dieses Teilstück wurde dementsprechend als öffentlicher Feld- und Waldweg in das Bestandsverzeichnis der Stadt eingetragen. Tatsächlich befand sich das genannte Teilstück im Zustand eines Wiesenweges.

 

Zwischenzeitlich wurde dieser öffentliche Feld- und Waldweg zur Ortsstraße ausgebaut.

Er ist daher gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i. V. m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Am Wilhelmsbühl“ aufzustufen.

 

Der Straßenzug (Stichstraße) mit einer Länge von 0,054 km beginnt an der Ortsstraße „Am Wilhelmsbühl“ und endet am nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1735/1.

 

 

 

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1499/Teilfläche, Gemarkung Kitzingen, wird gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Am Wilhelmsbühl“ aufgestuft.

 

Der Straßenzug (Stichstraße) beginnt an der Ortsstraße „Am Wilhelmsbühl“ und endet am nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1735/1. Er hat eine Länge von 0,054 km.

 

 

Grundlage ist der Lageplan vom 06.04.2011.