Betreff
Antrag der SPD vom 26.04.2011: "Antrag bzgl. des Sonderlandeplatzes Kitzingen"
Vorlage
137/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der SPD-Antrag wird dem Stadtrat ohne materielle Vorprüfung zur Entscheidung vorgelegt  - gemäß § 24 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen (2003).

 

Eine mündliche Vorstellung des aktuellen Sachstands erfolgt separat.

 

 

1.      Dem Antrag der SPD „einen strukturierten Weg aufzuzeigen, dieses Ziel  (‚einen Sonderlandeplatz zu etablieren‘) zeitnah zu erreichen“  wird zugestimmt.

 

 

2.      Bestandteile des in Ziffer 1 genannten „strukturierten“ Weges sind gemäß dem Antrag der SPD folgende Arbeitsaufträge:

 

2.1  „Die eingeholten Kostenvoranschläge sind mit den in Giebelstadt angefallenen Kosten – diese sollten bei der Fa. Knauf erfragt werden – abzugleichen“

 

2.2  „In Abhängigkeit von der Höhe der Kosten sollte die Stadt die Kampfmittelräumung auf eigene Kosten übernehmen“

 

2.3  „Mit den ansässigen Firmen und den ansiedlungswilligen Firmen ist über die Einrichtung eines Sonderlandeplatzes abzustimmen und eine mögliche Bewilligung an der Finanzierung abzuklären“

 

2.4  „Die Stadt Kitzingen prüft den Erwerb der Landebahn sowie der Einrichtungen, die für das Betreiben eines Sonderlandeplatzes notwendig sind“

 

2.5  „Die Kosten für die Kampfmittelräumung sind bei einem Verkauf des Areals von der BImA zurückzuerstatten oder im Falle eines Kaufs durch die Stadt mit dem Kaufpreis zu verrechnen“

 

3.    Das „weitere Vorgehen zur Erlangung der Sonderlandeplatzgenehmigung“ ist „mit konkreten Schritten und einem entsprechenden Zeitplan“ mit dem Luftamt Nordbayern abzustimmen.