Betreff
Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten an Kindergärten, Zuwendungen der Stadt Kitzingen
Vorlage
158/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 24.09.2009 wurde festgelegt, dass allen Kitzinger Kindergärten für Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten ab 10.000,00 €, die nicht aus Staatsmitteln gefördert werden und nicht auf vernachlässigten Unterhalt zurückzuführen sind, ein Zuschuss gewährt wird.

 

Der Förderrahmen betrug bei zuwendungsfähigen Kosten

von      10.000,00 € bis 30.000,00 € = 33,333 % (1/3)

ab        30.001,00 €                            = 66,666 % (2/3)

 

Der Freistaat Bayern fördert gemäß der Richtlinie zu Kommunalen Baumaßnahmen (FA-ZR) in Verbindung mit Art. 10 FAG den Neubau und die Generalsanierung von Kindertagesein-richtungen sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen ab einer Bagatellgrenze von 100.000,00 € zuwendungsfähiger Kosten mit derzeit 45,1 %.

 

Die Höhe der Zuwendungen der Stadt Kitzingen für Instandsetzungs-, Umbau- und Moderni-sierungsarbeiten an Kindergärten, die nicht aus Staatsmitteln gefördert werden und nicht auf vernachlässigten Unterhalt zurückzuführen sind, werden dem jeweils gültigen Fördersatz der Regierung von Unterfranken gemäß Art. 10 FAG (derzeit 45,1 % der zuwendungsfähigen Kosten) angepasst.

 

 

Allen Kitzinger Kindergärten wird für Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten ab 10.000,00 €, die nicht aus Staatsmitteln gefördert werden und nicht auf vernachlässigten Unterhalt zurückzuführen sind, ab 01.01.2012 eine Zuwendung in Höhe des jeweils aktuellen FAG-Fördersatzes (z. Zt. 45,1 %) zu den zuwendungsfähigen Kosten gewährt.

 

Der Beschluss vom 24.09.2009 wird zum 01.01.2012 aufgehoben.