Rechenschaftsbericht 2010
siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist
die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur
die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse
und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens
30.06.2012 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung
fest und beschließt über die Entlastung.
Vom
Jahresabschluss 2010 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wurde
mit Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 Kenntnis genommen.
Von den
Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2010 der
Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Kenntnis genommen.
Summe bereinigte
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 41.391.352,44
€
Summe bereinigte
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 16.850.808,90
€
58.242.161,34
€
Summe bereinigte
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 41.391.352,44
€
Summe bereinigte
Sollausgaben Vermögenshaushalt 16.850.808,90
€
58.242.161,34
€
Fehlbetrag/Überschuss 0,00
€