Betreff
Jahresrechnung 2010
Vorlage
163/2011
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Rechenschaftsbericht 2010 siehe Anlage.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.

 

Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2012 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Vom Jahresabschluss 2010 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wurde mit Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 Kenntnis genommen.

 

 

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2010 der

Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.

 

Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                        41.391.352,44 €

Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt                         16.850.808,90 €

                                                                                                                  58.242.161,34 €

 

Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt                          41.391.352,44 €

Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt                           16.850.808,90 €

                                                                                                                  58.242.161,34 €

Fehlbetrag/Überschuss                                                                                            0,00 €