1. Siehe Gebührenkalkulation
2. Nachkalkulation
Angestrebt ist wegen des parkähnlichen Charakters des Neuen Friedhofes und der unwirtschaftlichen Ortsteilfriedhöfe ein Kostendeckungsgrad von 80 %.
Bei der Nachkalkulation auf Basis der Rechnungsergebnisse 2010 errechnet sich erfreu-licherweise ein Kostendeckungsgrad von 93,85 %. Der festgesetzte Kostendeckungsgrad (80 %) wurde um 61.609,01 € überschritten, was auf einen Anstieg der Bestattungen im Haushaltsjahr 2010 zurückzuführen ist.
Bestattungen der letzten 5 Jahre in Kitzingen und Ortsteilen
Haushaltsjahr |
Bestattungen |
2010 2009 2008 2007 2006 |
210 191 171 180 192 |
Es wird vorgeschlagen, keine Sonderrücklage zu bilden, sondern den Überschuss dem Haushalt zuzuführen, da die Defizite der Jahre 2004 und 2005 in Höhe von 71.842,83 € sowie die Defizite der Jahre 2006 - 2008 von 51.315,07 € aus allgemeinen Haushalts-mitteln ausgeglichen wurden. Der Überschuss 2009 von 16.530 € wurde ebenfalls dem allgemeinen Haushalt zugeführt.
Der mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 festgesetzte Kostendeckungsgrad von 80 % sollte vorerst unverändert bleiben.
3. Vorauskalkulation 2011 - 2014
Nach der Vorauskalkulation auf Basis der durchschnittlichen Haushaltsansätze 2011 - 2014 errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 80,23 %. Der mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 festgesetzte Kostendeckungsgrad wurde um 0,23 % überschritten.
Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren ist im Haushaltsjahr 2011 daher nicht erforderlich.
Die Friedhofsgebühren bleiben unverändert.
Die über dem Kostendeckungsgrad (80 %) liegenden Einnahmen in Höhe von 61.609,01 € werden den allgemeinen Haushaltsmitteln zugeführt.