Betreff
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Stadt Kitzingen und der Ortsteile, Nachkalkulation 2010 und Vorauskalkulation 2011 - 2014
Vorlage
179/2011
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.  Siehe Gebührenkalkulation

 

2.  Nachkalkulation

Angestrebt ist wegen des parkähnlichen Charakters des Neuen Friedhofes und der unwirtschaftlichen Ortsteilfriedhöfe ein Kostendeckungsgrad von 80 %.

Bei der Nachkalkulation auf Basis der Rechnungsergebnisse 2010 errechnet sich erfreu-licherweise ein Kostendeckungsgrad von 93,85 %. Der festgesetzte Kostendeckungsgrad (80 %) wurde um 61.609,01 € überschritten, was auf einen Anstieg der Bestattungen im Haushaltsjahr 2010 zurückzuführen ist.

 

Bestattungen der letzten 5 Jahre in Kitzingen und Ortsteilen

 

Haushaltsjahr

Bestattungen

 

2010

2009

2008

2007

2006

 

210

191

171

180

192

 

Es wird vorgeschlagen, keine Sonderrücklage zu bilden, sondern den Überschuss dem Haushalt zuzuführen, da die Defizite der Jahre 2004 und 2005 in Höhe von 71.842,83 € sowie die Defizite der Jahre 2006 - 2008 von 51.315,07 € aus allgemeinen Haushalts-mitteln ausgeglichen wurden. Der Überschuss 2009 von 16.530 € wurde ebenfalls dem allgemeinen Haushalt zugeführt.

 

Der mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 festgesetzte Kostendeckungsgrad von 80 % sollte vorerst unverändert bleiben.

 

 

3.  Vorauskalkulation 2011 - 2014

Nach der Vorauskalkulation auf Basis der durchschnittlichen Haushaltsansätze 2011 - 2014 errechnet sich ein Kostendeckungsgrad von 80,23 %. Der mit Stadtratsbeschluss vom 23.07.2009 festgesetzte Kostendeckungsgrad wurde um 0,23 % überschritten.

Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren ist im Haushaltsjahr 2011 daher nicht erforderlich.

 

 

Die Friedhofsgebühren bleiben unverändert.

Die über dem Kostendeckungsgrad (80 %) liegenden Einnahmen in Höhe von 61.609,01 € werden den allgemeinen Haushaltsmitteln zugeführt.