Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Mainstockheim: Bebauungsplan "Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II)" - Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
Vorlage
2017/077
Aktenzeichen
60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Ausgangslage:

 

Die Gemeinde Mainstockheim hat in der Sitzung am 14.07.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Wunn“ im Bereich des Haselbergs beschlossen. Mit Beschluss vom 15.12.2016 wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert: Der Bebauungsplan erhält folgende Bezeichnung: „Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II)“.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (siehe Anlage 1).

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Baugebietes mit freistehenden Einfamilienwohnhäusern (Anzahl:  ca. 30). 

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 15.03.2017 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 18.04.2017 abzugeben. Auf Anfrage wurde die Frist bis zum 02.05.2017 verlängert.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.