Betreff
Kita in Marshall Heights und Übergangsquartier
Vergabe der Betriebsträgerschaft
Vorlage
2017/084
Aktenzeichen
13-4236/20
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Ausgangslage

Mit SR-Beschluss vom 02.02.2017 wurde festgelegt, dass die Betriebsträgerschaft für die ehem. Kita in den Marshall Heights (CDC) sowie die zur (Teil-)Deckung der bereits bestehenden Bedarfe einzurichtende Übergangslösung mittels Trägerauswahlverfahren ermittelt werden soll.

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine entsprechende Ausschreibung entworfen (siehe Anlage 1).

Um einen möglichst breit gefächerten Bewerberkreis zu ermöglichen wurde die Ausschreibung dahingehend formuliert, dass die Stadt Kitzingen beabsichtigt, die Betriebsträgerschaft an einen freigemeinnützigen oder sonstigen Träger zu vergeben.

 

Freigemeinnützige Träger sind sonstige juristische Personen des öffentlichen und solche des privaten Rechts, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist (Art. 3 Abs. 3 BayKiBiG).

Sonstige Träger sind insbesondere Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Initiativen, nichtrechtsfähige Vereine und natürliche Personen (Art. 3 Abs. 4 BayKiBiG).

 

 

Die Ausschreibung wurde mit der Fachaufsicht abgestimmt. Umfang und Anforderungen wurden insgesamt für notwendig bzw. ausreichend erachtet.

 

 

2. rechtliche Situation

Die Städte und Gemeinden haben den Subsidiaritätsgrundsatz (§ 4 SGB VIII, Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) zu beachten. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen.

Ebenso ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, wonach Leistungsberechtigte (Eltern) das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen (§ 5 SGB VIII, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).

 

Die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes machte das Trägerauswahlverfahren erforderlich.

Während der Ausschreibungsfrist wurden fünf Bewerbungen abgegeben.

 

Weiterhin gilt die in Kitzingen gewachsene Trägerstruktur zu beachten. Im gesamten Stadtgebiet befinden sich sämtliche Kitas in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft. Diese Struktur sollte beibehalten werden.

 

Daher ist aus Sicht der Verwaltung eine kommunale Trägerschaft durch die Stadt Kitzingen nachrangig zu betrachten.

 

 

3. Vergabe der Betriebsträgerschaft

In der Ausschreibung wurden bereits die Wertungsmerkmale und deren Gewichtung festgelegt:

1. pädagogisches Konzept/Darstellung zur besonderen Eignung, Schwerpunktsetzung der Kita/Angaben zu Querschnittsaufgaben wie Integration, Inklusion, Partizipation

mit einer Gewichtung von 1,5

 

2. Finanzierung/Wirtschaftlichkeit/Investitionsbereitschaft des Trägers

mit einer Gewichtung von 1,0

 

 

 

 

4. Fazit

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, einem Bewerber die Betriebsträgerschaft zu übertragen (siehe Anlage 2 - n.ö. Dokument).

 

 

 

 

 

1.         Vom Sachvortrag Nr. 2017/084 wird Kenntnis genommen

2.         Die Stadt Kitzingen überträgt die Betriebsträgerschaft für die Kita in den Marshall Heights (ehem. CDC) sowie der einzurichtenden Übergangslösung an einen freigemeinnützigen Träger.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit …….. als neuen Träger zu schließen.