Betreff
Schülerhort in Kitzingen;
Weitere Vorgehensweise ab Schuljahr 2018/2019
Vorlage
2017/094
Aktenzeichen
13-4234-427/6
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Rückblick:

Seit dem Jahr 2002 gibt es in Kitzingen einen Hort. Anfänglich unter der Betriebsträgerschaft des Spielraum e.V. und ab 2010 unter der Trägerschaft der Haus Marienthal gGmbH bis August 2016.

In dieser Zeit war der Hort in verschiedenen Objekten untergebracht (Johann-Sander-Haus, Frida-von-Soden-Haus und zuletzt im Übergangsquartier dem ehem. Youth-Club in den Marshall Heights).

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde entschieden, dass im Zuge des Um- bzw. Erweiterungs- und Neubaus an der Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung am geplanten Mensa-Neubau auch der Schülerhort angegliedert werden soll.

 

 

Da der Betreiber des Hortes die Kooperation mit der Stadt Kitzingen zum Ende des Schuljahres 2015/2016 auslaufen ließ, entschied sich die Stadt den Hort am aktuellen Standort als kommunale Einrichtung weiter zu betreiben (SR-Beschluss vom 10.03.2016).

 

 

Bereits bei der Verlängerung der Betriebsträgerschaft für das Schuljahr 2015/2016 wurde aus der Mitte des Stadtrates angeregt, ab der Neuverortung des Hortes einen Trägerwettbewerb durchzuführen.

 

 

Aktueller Stand:

Seit dem Schuljahr 2016/2017 betreibt die Stadt den Schülerhort als kommunale Kindertageseinrichtung. Derzeit werden 57 Kinder (bei genehmigten 60 Plätzen) im Schülerhort betreut. Für das kommende Schuljahr sind bereits wieder 13 Neuanmeldungen eingegangen. 10 Kinder scheiden zum Schuljahresende aus dem Hort aus, da sie die Grundschulzeit beenden werden.

 

 

Die Baumaßnahme am Schulzentrum Siedlung ist in vollem Gange. Das Hort- und Mensa-Gebäude soll zum 31.08.2018 fertiggestellt und bezugsfertig sein, sodass pünktlich zum Schuljahresbeginn 2018/2019 der Hort in seinen neuen Räumlichkeiten eröffnet werden kann.

 

Im Jahr 2015 wurden mit sämtlichen Kita-Betriebsträgern neue Kooperationsvereinbarungen geschlossen.

Durch den Abschluss der neuen Kooperationsvereinbarungen wird die Gleichbehandlung aller Träger sichergestellt.

Die Kooperationsvereinbarung für den Schülerhort war hiervon nicht betroffen.

 

Durch die Auflösung der Kooperation mit Haus Marienthal und der Tatsache, dass der Schülerhort sein neues Domizil am Schulzentrum Siedlung beziehen wird, kann nun auch der Betrieb des Schülerhortes eben mittels gleicher Kooperationsvereinbarung analog der anderen Kitas geregelt werden.

 

Trägerauswahlverfahren:

Grundsätzlich unterliegt die Vergabe einer Betriebsträgerschaft keinen formalen Vergabevorschriften. Hierzu wurde auch der bayerische Gemeindetag (Herr Dix und Frau Stuber [Vergabestelle]) befragt. Allerdings könnte man aufgrund der „Monopolstellung“ des Hortes und der neuen Lage (direkt am Schulzentrum) darauf schließen, dass ein Wettbewerb durchaus sinnvoll wäre.

 

Ein öffentliches Trägerauswahlverfahren wird für grundsätzlich sinnvoll erachtet um möglichen Trägern die Chance zu geben, in einer neuen Einrichtung zu arbeiten.

 

 

Grundsätzlich erhält bei Auftragsvergaben der Bieter den Zuschlag, dessen Angebot das wirtschaftlichste ist. In vielen Fällen ist u.a. der Preis eines der ausschlaggebendsten Kriterien. Bei der Vergabe einer Betriebsträgerschaft für eine Sozialeinrichtung wie den Hort wäre es wohl vermessen, den „Preis“ als ausschlaggebendes Zuschlagskriterium heranzuziehen, zumal die Kommune einem freien/gemeinnützigen Träger nicht explizit vorschreiben kann, welchen Beitrag er für seine Leistungen verlangt.

Ausschlaggebend sollte vielmehr sein, ob der potentielle Träger bereits Erfahrungen in diesem Bereich hat, ob er ein schlüssiges Betreuungskonzept aufweisen kann, wie er mit anderen Institutionen (Kitas, Schulen, Kommune) zusammenarbeitet. Nicht ganz außer Acht gelassen werden kann freilich das Thema Finanzierung. Ist der Träger einer größeren Organisation angegliedert auf dessen Rückhalt (Synergien von Fachpersonal wie Sozialpädagogen, Beratungsstellen, etc.) er im Ernstfall zugreifen könnte, oder ist er vollkommen frei bzw. auf sich gestellt.

 

 

Neben der Vereinheitlichung der Kooperationsverträge mit den Kitas sprechen auch diese Aspekte für die Durchführung eines öffentlichen Trägerauswahlverfahrens:

-      Subsidiaritätsprinzip

-      Wunsch- und Wahlrecht der Eltern

-      Trägerstruktur im Stadtgebiet Kitzingen

 

 

Daher ist aus Sicht der Verwaltung die Durchführung eines Trägerauswahlverfahrens unerlässlich. Die Ausschreibung würde analog der Ausschreibung für die Marshall Heights Kita erfolgen.

 

Die Ausschreibung soll bis Ende August abgeschlossen sein, sodass dem politischen Gremium eine entsprechende Sitzungsvorlage zur Sitzung am 28.09.17 vorliegt.

Dies ist enorm wichtig um den künftigen Betriebsträger in die weiteren Planungen/Fortschritte am neuen Hort-Standort mit einzubeziehen.

 

 

  1. Vom Sachvortrag Nr. 2017/094 wird Kenntnis genommen.
  2. Die Betriebsträgerschaft für den Schülerhort soll zum Schuljahr 2018/2019 am Standort der Grund- und Mittelschule Kitzingen Siedlung an einen freigemeinnützigen oder sonstigen Träger übertragen werden. Der Betriebsträger ist mittels öffentlichem Trägerauswahlverfahren zu ermitteln.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Trägerauswahlverfahren durchzuführen.