Betreff
Fraktionsaustritt von Frau Stadträtin Wallrapp aus der Fraktion der FW-FBW sowie Eintritt in die Fraktion der KIK;
hier: Neubesetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten, Gesellschafterversammlung LKW Kitzingen GmbH und Referaten
Vorlage
2017/103
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

I.    Fraktionsaus- und -eintritt von Frau Stadträtin Wallrapp

 

Am 26.03.2017 ging eine an Oberbürgermeister Müller gerichtete E-Mail ein. Darin wird, unterschrieben von den Stadtratsmitgliedern Dr. Pfeiffle, Freitag und Herrmann, mitgeteilt, dass Frau Stadträtin Wallrapp per Beschluss mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen wurde. Als Begründung wurde ausgeführt, dass „man mit Frau Wallrapp in Zukunft nicht mehr vertrauensvoll zusammenarbeiten könne“.

 

Wie bereits in der Stadtratssitzung am 04.04.2017 von Frau Oberrechtsrätin Schmöger ausgeführt, ist ein Fraktionsausschluss ganz grundsätzlich erstmal eine Angelegenheit der Fraktion. Die Stadt hingegen ist insofern beteiligt, als sie die Rechtsmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses prüfen müsse. Dies hat vor der Neubesetzung von Ausschüssen etc. zu erfolgen. In der Rechtsprechung herrscht Einigkeit darüber, dass niemand ohne weiteres ausgeschlossen werden kann, sondern ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen müsse.

 

Noch vor Abschluss der Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Fraktionsausschlusses hat Frau Stadträtin Wallrapp mit Schreiben vom 30.04.2017 ihren sofortigen Fraktionsaustritt erklärt.

 

Eine weitere Prüfung der Rechtmäßigkeit wurde dadurch obsolet.

 

Mit Schreiben (Mail) vom ___________ hat die KIK-Fraktion den Eintritt von Frau Wallrapp in ihre Fraktion angezeigt. Dadurch hat die KIK-Fraktion 4 Mitglieder, die FW-FBW seit dem Fraktionsaustritt 3 Mitglieder.

 

 

II.   Neubesetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlung LKW Kitzingen GmbH, Referenten

 

1.      Ausschüsse

 

Gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) wird die Zusammensetzung der Ausschüsse des Gemeinderates in der Geschäftsordnung (Art. 45 GO) geregelt.

 

In § 7 der GeschO sind die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen, unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften, gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verfahren Hare/Niemeyer verteilt. Haben Fraktionen/ Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Los.

 

Im vorliegenden Fall hat sich durch den Fraktionsaustritt das Stärkeverhältnis geändert. Die Fraktion der FW-FBW verliert dadurch in den 12er-Ausschüssen (Verwaltungs- und Bauausschuss, Finanzausschuss, Personalausschuss) je einen Sitz. Dies gilt gleichermaßen für die Aufsichtsräte der Kitzinger Bau GmbH sowie der Stadtbetriebe GmbH.

 

Hierüber wurden die Mitglieder der Fraktion der FW-FBW informiert, die entsprechenden Änderungen bereits an die Verwaltung mitgeteilt.

 

Durch den Eintritt von Frau Wallrapp in die KIK-Fraktion hat diese Anspruch auf einen Sitz mehr in den oben genannten Ausschüssen und Aufsichtsräten.

 

Sämtliche Veränderungen werden nach der Stadtratssitzung vom 01.06.2017 eingearbeitet und allen Stadtratsmitgliedern in einer neuen Übersicht übermittelt.

 

Beim Rechnungsprüfungsausschuss (7 Sitze) als auch beim Ferienausschuss (8 Sitze) ändert sich das Stärkeverhältnis nicht.

 

Bei der Gesellschafterversammlung der LKW Kitzingen GmbH hat der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Es besteht Einverständnis, einen Sitz in der Gesellschafterversammlung der LKW Kitzingen GmbH zwischen der SPD und der FW-FBW aufzuteilen, sodass sich folgende Verteilung ergibt:

 

CSU:               Stadtrat Moser

UsW:               Stadtrat Lorenz

FW-FBW:       Stadtrat Dr. Pfeiffle (Mai 2014 – April 2017)

SPD:               Stadträtin Kahnt (Mai 2017 – April 2020)“

 

Die Verwaltung schlägt vor, hier keinen neuen Beschluss zu fassen, auch wenn die KIK-Fraktion nunmehr dieselbe Anzahl von Mitgliedern hat wie die SPD.

 

 

2.      Referate/ Referenten

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der GeschO kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO).

 

Nach der letzten Kommunalwahl haben die Fraktionen/ Gruppen dem Stadtrat Vorschläge zur Besetzung der den Fraktionen/ Gruppen zustehenden Referate/ Referenten unterbreitet. Diesen Vorschlägen ist der Stadtrat in allen Fällen gefolgt, insofern wurden Herr Dr. Pfeiffle zum Referenten für Schulwesen und Bildung, Frau Wallrapp zur Referentin für Tourismus durch Beschluss bestellt.

 

Anders als bei den Aufsichtsrat- und Ausschusssitzen ist die Bildung und Besetzung der Referate nicht im Detail gesetzlich geregelt.

 

Die Bildung von 12 Referaten und deren Besetzung nach Hare/Niemeyer hatte den politisch gewollten Effekt, dass die Fraktionen/ Gruppen ebenso viele Referate bekamen wie Sitze in den 12er-Ausschüssen.

 

Gleichwohl aber könnte der Stadtrat weniger/ mehr Referate bilden und dabei etwa auf die Vorbildung oder besondere Eignung seiner Mitglieder stärkeres Gewicht legen. Daraus folgt, dass der Stadtrat bei der Bildung/ Besetzung der Referate relativ frei entscheiden kann und insofern verschiedene Wege bei der Entscheidung über das „frei“ gewordene Referat Tourismus beschreiten könnte.

 

Möglich ist, dass der Stadtrat Frau Wallrapp als Referentin für Tourismus durch erneuten Beschluss bestätigt oder ein anderes Stadtratsmitglied dazu per Beschluss bestellt.

 

Möglich ist aber auch die Neuordnung, Umbildung oder Schaffung anderer Referate. Dies, sollte aber nicht mitten in der Legislaturperiode sondern stets zu Beginn einer Legislaturperiode erfolgen.  

 

Vorschläge über die Besetzung des Tourismusreferates oder über weitergehende Veränderungen sind spätestens in der Sitzung zu machen.

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2017/091 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Vom Fraktionseintritt von Frau Stadträtin Wallrapp in die Fraktion die Kommunale Initiative Kitzingen wird Kenntnis genommen.

 

3.    An der Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung der LKW Kitzingen GmbH tritt keine Veränderung ein.

 

4.    Zum/r Referenten/in für Tourismus wird das Stadtratsmitglied ___________ bestellt.