Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 25.05.2017;
städtische Entwicklungsbereiche
Vorlage
2017/120
Aktenzeichen
6/Gr-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Antrag der CSU-Fraktion vom 25.05.2017

 

Siehe Anlage 1

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Antrag der CSU-Fraktion vom 25.05.2017 zielt auf die zwei Themen „Pendlerparkplatz im südlichen Bereich des Bahnhofsvorplatzes“ und „Innenstadtentwicklung“.

 

Pendlerparkplatz im südlichen Bereich des Bahnhofsvorplatzes

 

Das Thema ist Gegenstand der Stadtratssitzung am 29.06.2017. Siehe hierzu die Vorlage der Stadtverwaltung Nummer 2017/130.

 

Eines weiteren Beschlusses bedarf es unseres Erachtens nicht.

 

Innenstadtentwicklung

 

Unverkennbar nimmt die Innenstadt von Kitzingen in den letzten Jahren eine zunehmend positive Entwicklung. Neben dem gestiegenen privaten Interesse mit den Vorhaben wie Bürgerbräuareal, Baumaßnahmen im Bereich der Glauberstraße, Schrannenstraße, Landwehrstraße, Rosengarten, Bereich „Goldener Löwe“ oder dem Markt-Café sowie dem Fastnachtmuseum hat die Stadt unter anderem die Synagoge brandschutzmäßig ertüchtigt, das Bauamt, Schulhof 2 abschließend saniert, den Neubau der Zweifeldsporthalle im Deusterareal planerisch vorbereitet. Alle Maßnahmen wurden mit intensiver Begleitung des Bauamtes vorbereitet.

 

Die Stellplatzanlage auf dem Bleichwasen ist fertig geplant, die Vorlage wurde im Stadtrat jedoch zurückgestellt. Für den Bahnhofsvorplatz hatte das Bauamt umfangreiche, zeitaufwändige Vorarbeiten und Vergleiche (Stellplatzanlagen) erarbeitet. Die Verträge für die Erneuerung des Vorplatzes waren vorbereitet und stützten sich auf ein wettbewerbliches Verfahren zwischen Planern. Ein Beschluss erfolgte nicht.

 

Für das Gebäude Kaiserstraße 17 liegt ein Sanierungskonzept vor, die Friedrich-Bernbeck-Schule erhielt eine neue Beleuchtung. Der dritte Abschnitt des Mainkais wird planerisch vorbereitet. Die Sanierung erfolgt im nächsten Jahr.

 

Die drei Wohnungen im Mainkai 5a und in der Grabkirchgasse 4 sind hergerichtet und vermietet. Am Gebäude Grabkirchgasse 9 wurden die Fassade und der Balkon erneuert. Weitere zwei Wohnungen werden in den nächsten Wochen hergerichtet (Mainkai 5 und Grabkirchgasse 9). Der Bereich Tiefbau hat seit 2014 in den Wasserschutzgebieten und im Altstadtbereich ca. 4 km Kanäle für 700.000 € saniert. In diesem Jahr wird noch 1 km an Kanälen saniert. Damit ist die Sanierung im Innenstadtbereich abgeschlossen.

 

 

Der vorliegende Antrag der CSU benennt darüber hinaus die realisierte Querung von der Alten Mainbrücke zum Markt und die Sanierung des Kiliansbrunnens.

 

Um die Erneuerung der Innenstadt noch besser in Gang bringen zu können, hat der Stadtrat die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) als Grundlage für ein Sanierungsverfahren beschlossen. Diese VU sind auf den Weg gebracht. Neben den vorhandenen Missständen werden die Sanierungsziele benannt und sollen in einem Erneuerungskonzept zusammenfassend dargestellt werden. Das Ergebnis der VU soll zum Ende des Jahres 2017 vorliegen. Hierüber wird der Stadtrat noch vor der Fertigstellung ausführlich informiert. Konkrete Einzelplanungen (ggf. auch vorgezogen) können davon abgeleitet werden.

 

Eine wesentliche Voraussetzung für die Erneuerung der öffentlichen Räume ist die Übernahme/Übergabe der Staatsstraßen im Innenstadtbereich (Falterstraße, Luitpoldstraße, Königsplatz, Kaiserstraße und Fischergasse). Das soll zum Jahresende 2017/Anfang 2018 erfolgen. Der Zeitpunkt wird im Wesentlichen durch das Staatliche Bauamt bestimmt. In dem Zuge sollen auch die barrierefreien Übergänge in den Marktbereich, der Markt selbst, die Schrannenstraße und Kaiserstraße sowie die „Alte Mainbrücke“ für eine Erneuerung vorbereitet werden. Das weitere Vorgehen im Bereich des Königsplatzes wurde im Stadtentwicklungsbeirat am 20.06.2017 erörtert und als eine Priorität für die Innenstadt benannt.

 

Die wesentlichen Einzelvorhaben für die Innenstadt werden planerisch vorbereitet und in den politischen Gremien diskutiert werden können.

 

Eines weiteren Beschlusses (wie von der CSU beantragt) bedarf es unseres Erachtens deshalb nicht.

 

Wir nehmen den Antrag der CSU jedoch als Anregung für das weitere Vorgehen, insbesondere für eine Prioritätensetzung bei der künftigen Innenstadtentwicklung. Der Königsplatz soll als vordringliche Maßnahme planerisch vorbereitet werden. Der Vorschlag aus der Stadtentwicklungsbeiratssitzung vom 20.06.2017, für diesen Platz mit Studenten zusammenzuarbeiten, wird dabei gern aufgenommen. Ein günstiger Zeitpunkt ist, wenn die Übergabe/Übernahme der oben genannten Staatsstraßen unmittelbar ansteht. In Rede steht das 1. Quartal 2018 für die Festlegung der Aufgabenstellung für ein wettbewerbliches Verfahren am Königsplatz.

 

Die Zwischenergebnisse der VU werden im 4. Quartal 2017 gemeinsam besprochen und es werden die weiteren konkreten Schritte festgelegt. Da hier bereits mit einem externen Planer zusammengearbeitet wird, ist eine zusätzliche Beauftragung zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Bei der Vorbereitung und Umsetzung der konkreten Vorhaben ist dann festzulegen, welche Fachplaner zu beauftragen sind.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung legt dem Stadtrat einen verbindlichen Bauzeiten- und Projektplan vor, aus dem erkennbar wird, wann mit dem Bau der Pendlerparkplätze begonnen wird, wie die Anordnung der Parkplätze aussieht, bis wann die Maßnahme abgeschlossen ist, welche Mittel veranschlagt wurden und benötigt werden und wer verantwortlich für die Umsetzung ist.

 

3.1  Ein externes Planungsbüro mit Schwerpunkt „Stadtplanung, öffentliche Räume, Innenstadt“ soll das Thema „Innenstadt Kitzingen“ professionell auf Basis einschlägiger Bauzeiten- und Projektpläne zu den Einzelmaßnahmen begleiten.

 

3.3  Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat ein geeignetes Planungsbüro und ein geeignetes Verfahren vorzuschlagen. Sollte ein Beschluss hierüber zu fassen sein, ist dieser dem Stadtrat vorzulegen.

 

4.3  In einer Sondersitzung im 4. Quartal 2017 soll ein erster Informationsaustausch zwischen Planern, Verwaltung und Stadtrat erfolgen. Dem Stadtrat werden erste, realisierbare Projektpläne zu den oben genannten Maßnahmen zur Diskussion vorgestellt. Diese enthalten selbstverständlich Angaben zu zeitlichen und finanziellen Aspekten der Umsetzung. Die weitere Vorgehensweise wird dann festgelegt und zeitnah in der darauffolgenden Stadtratssitzung ein Beschluss gefasst, mit dem die Leistungsphase 1 und 2 für ausgewählte innerstädtische Entwicklungsmaßnahmen vergeben wird.