Betreff
Antrag Bayernpartei Kitzingen vom 26.04.2017;
Installation einer Baumschutzkommission
Vorlage
2017/122
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die Bayernpartei beantragt die Installation einer Baumschutzkommission (siehe Anlage).

 

Begründet wird der Antrag u. a. damit, dass in der Vergangenheit immer wieder externe Sachverständige zur Beurteilung von Schäden an Bäumen auf öffentlichem Grund hinzu gezogen wurden. Ausgehend von der Tatsache, dass zukünftig die Stadtgärtnerei / der Bauhof über 3 zertifizierte Baumkontrolleure verfügen, könnten durch die Installation einer Baumschutzkommission Kosten für externe Gutachter eingespart werden.

Die Kommission sollte sich aus Sicht des Antragstellers aus dem Umweltreferenten, einem Vertreter des Bauamtes, einem Vertreter der Stadtgärtnerei und des BUND Naturschutzes zusammensetzen; gegebenenfalls könnte noch ein Vertreter der unteren Naturschutzbehörde hinzu gezogen werden.

Beantragt wird folgende Vorgehensweise:

Nachdem der Baumbestand auf öffentlichem Grund von der Stadtgärtnerei bereits erfasst ist, werden hieraus für den Anfang die 75 höchst schätzenswertesten Bäume von der Stadtgärtnerei benannt.

Sollten an einem dieser Bäume Erkrankungen auftreten, so wird die Kommission anhand der internen Gutachten darüber beraten, ob und welche Maßnahmen zur Erhaltung dieser Bäume getroffen werden.

Die Entscheidungen der Kommission sind für die Stadtgärtnerei bindend.

Auf Wunsch des Besitzers könnte auch alter Baumbestand auf Privatgrund in diese Kartei einfließen, im Gegenzug hierfür würde die Stadtgärtnerei die laufende Pflege dieses Baumes übernehmen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung wird er Vorschlag grundsätzlich begrüßt.

In der Stadtgärtnerei gibt es zukünftig 3 zertifizierte Baumkontrolleure. Zusammen mit der vorhandenen technischen Ausrüstung ist somit sichergestellt, dass eine qualifizierte Beurteilung über den Zustand von Bäumen getroffen werden kann.

Die Entscheidung der Kommission sollte empfehlenden Charakter haben; die letzte Entscheidung sollte bei der Verwaltung selbst liegen.

 

In Ergänzung zum Antrag ist es auch hilfreich, die Kommission bei Neupflanzungen/Ersatzpflanzungen bzw. bei der Realisierung von Ausgleichsflächen hinzuzuziehen.

 

Der Vorschlag, diese Vorgehensweise auch für Bäume auf Privatbesitz anzuwenden, wird kritisch gesehen. Hierüber sollte erst nach einer Testphase entschieden werden.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen

 

2.    Mit der Installation einer Baumschutzkommission besteht Einverständnis