Betreff
Bayer. Kommunaler Prüfungsverband - Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2015
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen;
TZ 1 Abbau eines Verwendungsrückstandes
Vorlage
2017/136
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

TZ 1 Erforderlicher Abbau eines Verwendungsrückstandes

 

Prüfungsbeanstandung BKPV:

 

Bereits zu Beginn unseres Prüfungszeitraums wies die Stiftung rd. 53 T€ als Mittelverwendungsrücklage nach. 2011 bis 2015 wurden dieser Rücklage insgesamt rd. 32 T€ nicht verbrauchte Mittel zugeführt. In der Mittelverwendungsrücklage waren zum 31.12.2015 somit rd. 85 T€ nachgewiesen. In dieser Höhe wurden die Erträge somit noch nicht zweckentsprechend verwendet. Auf die stiftungsrechtlichen Vorgaben zur Verwendung der Erträge (Art. 6 Abs. 3 Satz 1 BayStG) und auf die steuerrechtlichen Vorgaben zur zeitnahen Mittelverwendung (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) haben wir hingewiesen. Im Hinblick auf § 63 Abs. 4 AO empfehlen wir, den Abbau der Mittel mit dem Finanzamt abzustimmen. Die Mittel wären baldmöglichst im Rahmen des Stiftungszwecks zu verausgaben. Künftig sollte auf eine zeitnahe Verwendung verstärkt geachtet werden.

 

 

Stellungnahme SG 20:

 

Auf eine zeitnahe Verwendung der Mittel wird stets geachtet, das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth wird regelmäßig (mindestens einmal jährlich) aufgefordert einen Antrag auf Zuschuss aus Stiftungsmitteln bei der Stadt Kitzingen einzureichen.

 

In 2015 wurde ein Zuschuss in Höhe von 6.000 € für die Anschaffung von Möbeln für den Wintergarten und in 2016 ein Zuschuss in Höhe von 15.000 € für die Anschaffung einer Kaffeespezialitätenmaschine, zwei Pflege- und Ruhesessel sowie eine Aufstehhilfe mit Patientengurt ausgezahlt.

 

Auch weiterhin wird das Alten- und Pflegeheim von der Stadtkämmerei angeschrieben und aufgefordert Zuschussanträge einzureichen.

 

Das Finanzamt Würzburg wird über die Prüfungsbeanstandung informiert.

 

1.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 18.07.2017 die Stellungnahme zur nachfolgend genannten Textziffer ohne Änderungen anerkannt hat:

 

TZ 1

Erforderlicher Abbau eines Verwendungsrückstandes

 

2.    Der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Stellungnahme der Verwaltung anzuerkennen, wird zugestimmt.