In der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen gültig bis 04.11.2014 war unter § 7 Abs. 2 Nr.2 der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die
a) örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung
b) Vorberatung des Ergebnisses der überörtlichen Prüfung
In der aktuellen Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen gültig ab 05.11.2014 ist eine Vorberatung der überörtlichen Prüfung nicht geregelt.
Auszug aus der aktuellen Geschäftsordnung:
§ 9
Rechnungsprüfungsausschuss
(1) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO).
(2) 1Das Rechnungsprüfungsamt ist umfassend als Sachverständiger einzubeziehen (Art. 103
Abs. 3 Satz 2 GO). 2Besondere Aufträge zur Prüfung können dem Rechnungsprüfungsamt nur vom ersten Bürgermeister oder vom Stadtrat erteilt werden, soweit diese Befugnis nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen wurde (Art. 104 Abs. 2 GO).
(3) Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind grundsätzlich nichtöffentlich.
Dies bedeutet, dass nach dem Wortlaut der aktuellen Geschäftsordnung, sich der gesamte Stadtrat mit allen Punkten der überörtlichen Rechnungsprüfung auseinandersetzen müsste.
Es wird vorgeschlagen, die bisherige Vorgehensweise beizubehalten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen der Großen Kreisstadt Kitzingen sowie der Jahresrechnungen der Stiftung für Alten-und Pflegehilfe Kitzingen im Rechnungsprüfungsausschuss vorberatend behandelt werden.