Betreff
Fraktionsaustritt von Frau Stadträtin Wallrapp aus der Fraktion der FW-FBW sowie Fraktionsaufnahme zur KIK-Fraktion;
Neubesetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten und Referaten
Vorlage
2017/091a
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

I.    Fraktionsaustritt von Frau Stadträtin Wallrapp

 

Am 26.03.2017 ging eine an Oberbürgermeister Müller gerichtete E-Mail ein. Darin wird, unterschrieben von den Stadtratsmitgliedern Dr. Pfeiffle, Freitag und Herrmann, mitgeteilt, dass Frau Stadträtin Wallrapp per Beschluss mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen wurde. Als Begründung wurde ausgeführt, dass „man mit Frau Wallrapp in Zukunft nicht mehr vertrauensvoll zusammenarbeiten könne“.

 

Wie bereits in der Stadtratssitzung am 04.04.2017 von Frau Oberrechtsrätin Schmöger ausgeführt, ist ein Fraktionsausschluss ganz grundsätzlich erstmal eine Angelegenheit der Fraktion. Die Stadt hingegen ist insofern beteiligt, als sie die Rechtsmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses prüfen müsse. Dies hat vor der Neubesetzung von Ausschüssen etc. zu erfolgen. In der Rechtsprechung herrscht Einigkeit darüber, dass niemand ohne weiteres ausgeschlossen werden kann, sondern ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen müsse.

 

Noch vor Abschluss der Prüfung der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Fraktionsausschlusses hat Frau Stadträtin Wallrapp mit Schreiben vom 30.04.2017 ihren sofortigen Fraktionsaustritt erklärt.

 

Eine weitere Prüfung der Rechtmäßigkeit wurde dadurch obsolet.

 

Durch diesen Fraktionsaustritt ändert sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen (ab 3 Mitgliedern) und Gruppen (ab 2 Mitglieder). Die Fraktion der FW-FBW hat nun mehr 3 statt 4 Sitze.

 

 

II. Fraktionsaufnahme von Frau Stadträtin Jutta Wallrapp an die KIK-Fraktion

 

Auf die Chronologie der Historie in dem als Anlage beigefügten Prüfvermerk von Frau Oberrechtsrätin Schmöger wird verwiesen.

    

Wie darin dargelegt, handelt es sich bei der von der KIK-Fraktion am 25.05.2017 mitgeteilten Fraktionsaufnahme von Frau Wallrapp nicht um einen echten Fraktionsbeitritt, der insbesondere nicht dazu führt, dass bei der Neubesetzung von Ausschussplätzen etc. vier Fraktionsmitglieder der KIK zugrunde gelegt wird.

 

Im Ergebnis ist Frau Wallrapp (zivilrechtlich) Mitglied der Fraktion. Im Zusammenhang mit der Ausschussbesetzung etc. ist sie aber als fraktionslos anzusehen. In der Rechtsliteratur spricht man von einem sogenannten Fraktionsanschluss.

 

 

III. Neubesetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten, Referenten

 

1.      Ausschüsse

 

Gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) wird die Zusammensetzung der Ausschüsse des Gemeinderates in der Geschäftsordnung (Art. 45 GO) geregelt.

 

In § 7 der GeschO sind die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen, unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften, gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verfahren Hare/Niemeyer verteilt. Haben Fraktionen/ Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet das Los.

 

Im vorliegenden Fall hat sich durch den Fraktionsaustritt das Stärkeverhältnis geändert. Die Fraktion der FW-FBW verliert dadurch in den 12er-Ausschüssen (Verwaltungs- und Bauausschuss, Finanzausschuss, Personalausschuss) je einen Sitz. Dies gilt gleichermaßen für die Aufsichtsräte der Kitzinger Bau GmbH sowie der Stadtbetriebe GmbH.

 

Hierüber wurden die Mitglieder der Fraktion der FW-FBW informiert, die entsprechenden Änderungen bereits an die Verwaltung mitgeteilt.

 

Sämtliche Veränderungen werden nach der Stadtratssitzung vom 29.06.2017 eingearbeitet und allen Stadtratsmitgleidern in einer neuen Übersicht übermittelt.

 

Die Berechnung nach dem neuen Stärkeverhältnis ergibt, dass die Bayernpartei (Stadtrat Hartmann) als auch die fraktionslose Frau Wallrapp den gleichen Anspruch auf den 12. Ausschusssitz haben und insofern das Los entscheidet (Art. 33 GO, § 7 GeschO).

 

Eine „gütliche Vereinbarung“, wonach die zu besetzenden Sitze einfach untereinander aufgeteilt werden, ist nicht zulässig.

 

Mit Einverständnis beider Seiten ist es nach herrschender Meinung jedoch zulässig, sich darauf zu verständigen, dass bei drei zu vergebenden Ausschuss- sowie zwei zu vergebenden Aufsichtsratssitzen der letzte dann an die bei den ersten vier Losentscheidungen unterlegene Seite geht. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lag das Einverständnis nicht vor, so dass alle drei Ausschuss- sowie beide Aufsichtsratssitze per Los vergeben werden.

 

Beim Rechnungsprüfungsausschuss (7 Sitze) als auch beim Ferienausschuss (8 Sitze) ändert sich das Stärkeverhältnis nicht. Ebenso tritt bei der Gesellschafterversammlung der LKW mangels Ausschusswirksamkeit des Fraktionsanschlusses keine Änderung ein

 

 

2.      Referate/ Referenten

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der GeschO kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO).

 

Nach der letzten Kommunalwahl haben die Fraktionen/ Gruppen dem Stadtrat Vorschläge zur Besetzung der den Fraktionen/ Gruppen zustehenden Referate/ Referenten unterbreitet. Diesen Vorschlägen ist der Stadtrat in allen Fällen gefolgt, insofern wurden Herr Dr. Pfeiffle zum Referenten für Schulwesen und Bildung, Frau Wallrapp zur Referentin für Tourismus durch Beschluss bestellt.

 

Anders als bei den Aufsichtsrat- und Ausschusssitzen ist die Bildung und Besetzung der Referate nicht im Detail gesetzlich geregelt.

 

Die Bildung von 12 Referaten und deren Besetzung nach Hare/Niemeyer hatte den politisch gewollten Effekt, dass die Fraktionen/ Gruppen ebenso viele Referate bekamen wie Sitze in den 12er-Ausschüssen.

 

Gleichwohl aber könnte der Stadtrat weniger/ mehr Referate bilden und dabei etwa auf die Vorbildung oder besondere Eignung seiner Mitglieder stärkeres Gewicht legen. Daraus folgt, dass der Stadtrat bei der Bildung/ Besetzung der Referate relativ frei entscheiden kann und insofern verschiedene Wege bei der Entscheidung über das „frei“ gewordene Referat Tourismus beschreiten könnte.

 

Vorstellbar ist, dass auch diese Position zwischen Herrn Hartmann und Frau Wallrapp gelost wird (gleichen rechnerischen Anspruch, analog 12. Ausschussplatz).

 

Vorstellbar ist aber auch, dass der Stadtrat Frau Wallrapp als Referentin für Tourismus durch erneuten Beschluss bestätigt oder ein anderes Stadtratsmitglied dazu per Beschluss bestellt.

 

Selbst die Neuordnung, Umbildung oder Schaffung anderer Referate ist nicht ausgeschlossen, sollte aber nicht mitten in der Legislaturperiode sondern stets zu Beginn einer Legislaturperiode erfolgen.  

 

Die Verwaltung bereitet einen Losentscheid vor, wobei abzuwarten bleibt, ob im Vorfeld oder während der Sitzung Vorschläge aus dem Gremium vorgebracht werden.

 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2017/091 wird Kenntnis genommen.

 

2.1   Vom Fraktionsaustritt von Frau Stadträtin Wallrapp wird Kenntnis genommen.

 

2.2   Von der mit Mail vom 25.05.2017 erklärten Aufnahme von Frau Stadträtin Jutta Wallrapp in die KIK-Fraktion sowie davon, dass kein echter Fraktionsbeitritt, sondern lediglich ein Fraktionsanschluss vorliegt, der nicht ausschusswirksam ist, wird Kenntnis genommen.

 

3.      Als Mitglied nachfolgender Ausschüsse/ Aufsichtsräte werden entsprechend des Losverfahrens bestellt:

 

-     Verwaltungs- und Bauausschuss:     ___________________________

-     Personalausschuss:                           ___________________________

-     Finanzausschuss:                              ___________________________

-     Aufsichtsrat Stadtbetriebe GmbH:    ___________________________

-     Aufsichtsrat Bau GmbH Kitzingen:   ___________________________

 

4.1   Zum/r Referent/in für Tourismus wird per Losentscheid Frau Stadträtin Wallrapp bzw. Herr Stadtrat Hartmann bestellt.

 

- alternativ –

 

4.2   Das Referat für Tourismus wird dem Stadtratsmitglied ______________ übertragen.

 

5.    Mit der Bestellung der einzelnen Mitglieder bei den Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten etc. gemäß der beigefügten Besetzungsliste vom 29.06.2017 (zu ergänzen um die Ergebnisse der Losverfahren) besteht Einverständnis.