1. Anlass zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18
„Armin-Knab-Straße“
Für das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 „Armin-Knab-Straße“ liegt ein Bebauungsplan vor, der 1968 in Kraft getreten ist. Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine typische Gemengelage, die von einer erheblichen Nutzungsmischung geprägt ist und nicht mehr mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmt.
2. Ziele und Zwecke
der Planänderung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung des Plangebietes mit einer an die gegebenen Umstände angepassten Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe geschaffen werden. Dadurch soll auch der Herstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr.1 BauGB Rechnung getragen werden. Grundsätzlich soll dabei der Schaffung von Wohnraum eine tragende Rolle zukommen. Bestehende Gewerbebetriebe sollen gesichert werden, während eine Neuansiedlung emittierender Gewerbe künftig nicht mehr möglich sein soll.
3. Verfahrensstand
(1)
Der
Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB wurde am 23.07.2015 oder in öffentlicher Sitzung vom Verwaltungs-
und Bauausschuss gefasst.
(2)
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange fand im Rahmen der öffentlichen Auslegung statt.
(3)
Der
Änderungsentwurf wurde am 03.03.2016 im Rahmen der öffentlichen Sitzung des
Verwaltungs- und Bauausschusses gebilligt.
(4)
Der
gebilligte Änderungsentwurf wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.03.2016 bis einschließlich 06.05.2016 öffentlich ausgelegt. Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
21.03.2016 nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB sowie § 4
Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz
3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
(5)
Der
Änderungsentwurf wurde am 28.03.2017 im Rahmen der öffentlichen Sitzung des
Verwaltungs- und Bauausschusses erneut gebilligt.
(6)
Der
gebilligte Änderungsentwurf wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18.04.2017 bis einschließlich 19.05.2017 erneut öffentlich ausgelegt.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 11.04.2017 nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Stellungnahmen durften gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur noch zu den geänderten
oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfs vorgebracht werden. Hierauf wurde
in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.
(7)
Der
Änderungsentwurf wurde am 22.06.2017 im Rahmen der öffentlichen Sitzung des
Verwaltungs- und Bauausschusses erneut gebilligt.
(8)
Der
gebilligte Änderungsentwurf wurde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17.07.2017 bis einschließlich 31.07.2017 erneut öffentlich ausgelegt.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 03.07.2017 nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Stellungnahmen durften gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur noch zu den geänderten
oder ergänzten Teilen des Änderungsentwurfs vorgebracht werden. Hierauf wurde
in der erneuten Bekanntmachung hingewiesen.
3.1 Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Änderungsentwurf ergeben sich aus der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung (siehe Anlage 1). Diese konnten sich nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen äußern, die folgende Festsetzungen betrafen:
- Ausschluss von Einzelhandel im MI und GE
- Änderung der Dachneigung
- Änderung der Baugrenze im Übergangsbereich MI/GE
Die vorgebrachten Stellungnahmen ergaben keinen Anlass zur
Planänderung.
4.
Empfehlung
der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 18, entsprechend den Abwägungsvorschlägen aus der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) und diesen als Satzung zu beschließen.
5.
Weiteres
Vorgehen
Nach dem Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht und erlangt somit Rechtskräftigkeit.
Hinweis: Die Anlagen 5 – 9 sind der Sitzungsvorlage nur in digitaler Form angehängt. Eine gedruckte Fassung liegt der Beschlussvorlage vom 28.03.17 bei.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB vom 17.07.2017 bis 31.07.2017 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB im beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlag behandelt. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
- Der geänderte beigefügte Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 18 in der Fassung der 1. Änderung mit zeichnerischem
und textlichem Teil sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.09.2017,
die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für den B-Plan-Entwurf
Mühlenpark (10.02.2012) und das BayWA-Gelände (23.02.2016) sowie die
Schallimmissionsprognose des Büros Wölfel (04.11.2015) und die
schallimmissionstechnische Untersuchung des Büros ifb Sorge (01.12.2016)
und der Abwägungstabelle vom 21.09.2017 wird nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 23 GemO als Satzung
beschlossen.