Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III - Stadtumbau West;
Bedarfsmitteilung 2018
Vorlage
2017/179
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die angemeldet werden

 

1.      Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

 

1.1.  Ergänzende / vertiefende Konzepte für das Gesamt-VU-Gebiet

Die in 2017 geplante Vorbereitende Untersuchung soll eine planerische Vertiefung bekommen. Neben den allgemeinen Zielen sollen konkretere (gesamtgebietliche) Entwicklungsleitlinien erarbeitet werden. Diese Bearbeitung soll jedoch unmittelbar im Anschluss an die Festlegung des Sanierungsverfahrens und auf der Grundlage der allgemeinen Ziele erfolgen.

 

Das betrifft u. a. im Einzelnen:

1. Ein Bodenkonzept

2. Ein Konzept für die Stadtmöblierung

3.  Ein Beschilderungskonzept (Kultureinrichtungen/Stellplatzleitsystem)

4.  Die Entwicklung des Fuß- und Radwegeverkehrs mit entsprechenden Stellplätzen für die Räder

5.  Ein Konzept für die Darstellung der Grünräume inkl. Grünverbindungen

6.  Ein Sanierungs- und Farbkonzept für die Gebäude (insbesondere auch für Neubauten)

 

1.2.  Barrierefreie Gestaltung der Gehwege in der Innenstadt

Für die Herstellung eines senioren- und behindertengerechten Gehwegbelages in den Bereichen Marktplatz / Herrnstraße / Schweizergasse sowie die Querung Luitpoldstraße / Königsplatz / Fastnachtmuseum haben die internen Vorbereitungen bereits begonnen.

Die Vorhaben sind konkret vorzubereiten und umzusetzen.

In den Bereichen Bauamt / Evangelische Stadtkirche / Platz der Partnerstädte / Land-ratsamt, Querung Alte Mainbrücke wurden diese bereits hergestellt.

 

1.3.  Straßenaufwertung (Fischergasse, Kaiserstraße, Königsplatz, Luitpoldstraße)

Mit der Übergabe/Übernahme der heutigen Staatsstraßen im Innenstadtbereich, welche voraussichtlich Ende 2017 stattfindet, besteht für die Stadt die Möglichkeit die Erneuerung vorzunehmen. Mit Übergabe der Straßen sollten die vorbereitenden Planungen durchgeführt werden, damit zeitnah mit der Realisierung begonnen werden kann. Im Stadtentwicklungsbeirat wurde die Umgestaltung mit Teilen Luitpoldstraße und Kaiserstraße als höchste Priorität gesehen. Daher soll bereits vor der Straßenübergabe die Umgestaltung durch Studenten im Rahmen einer Projektarbeit erarbeitet werden. Außerdem gab es am 29.06.2017 einen Beschluss über die „Städt. Entwicklungsbereiche“. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass es im 4. Quartal einen Informationsaustausch zwischen Bauamt, Planer und Rat geben soll. Daraus ergibt sich das weitere Vorgehen.

 

1.4.  Park und Stellplatzanlage am Deusterareal

Das Kultusministerium hat den Neubau des Staatsarchivs auf dem Deusterareal beschlossen. Die verbleibenden Flächen wird die Stadt selbst nutzen, planen und gestalten. Hierbei stehen eine Stellplatzanlage im Nordwesten und eine Grünflächengestaltung im Südosten in Rede.

 

1.5. ISEK-Fortschreibung

Grundlage für die künftige Inanspruchnahme von Fördergeldern ist die regelmäßige Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Das Fortschreibungsintervall soll maximal 10 – 15 Jahre betragen. Die Stadt Kitzingen hat 2007 das erste ISEK beauftragt. Die Aktualisierung ist für 2019 vorgesehen.

 

 

2.      Tiefbaumaßnahmen

 

2.1.  Sanierung Alte Mainbrücke

Die Alte Mainbrücke ist in einem bautechnisch schlechten Zustand und eine Sanierung dringend erforderlich. Im Jahr 2018 soll mit den vorbereitenden Planungen begonnen werden.

 

2.2.  Umgestaltung Oberer Mainkai

Der Stadtrat hat am 30.07.2015 beschlossen, die notwendige Sanierung der Kaimauer und die Erneuerung des Oberen Mainkais als gemeinsame Maßnahme zu planen und zu realisieren. Aufgrund des Stadtratsbeschlusses am 02.02.2017 konnten die Planungsleistungen vergeben werden.

Es geht bei der Gestaltung des Oberen Mainkais grundsätzlich nicht nur um eine Fortführung des bestehenden Mainkais. Mit dem Vorentwurf der Stadtverwaltung wurden auch neue Gestaltungsansätze bzw. Qualitäten aufgezeigt, welche eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro (Kaimauer) beinhalten. Die Aufgabe wird letztendlich darin bestehen neue Gestaltungsansätze und Qualitäten zu realisieren und dennoch auch ein stimmiges Gesamtbild des Mainkais insgesamt zu erzeugen.

 

2.3.  Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes

Der Stadtrat hat die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes mit P & R sowie ZOB grundsätzlich beschlossen. Die Planung der Errichtung einer ebenerdigen P & R-Anlage südlich des Bahnhofhauptgebäudes wird derzeit erarbeitet. Alle weiteren Maßnahmen werden erst entschieden, wenn ein Einvernehmen zum weiteren Vorgehen zwischen Bahn und Stadt Kitzingen besteht.

 

2.4.  Parkplätze Bleichwasen

Im Bereich der heutigen provisorischen Stellplatzanlage am Bleichwasen soll der künftige Busparkplatz für Touristenbusse und weitere Stellplätze geschaffen werden. Die Planungen liegen bereits vor. Die Realisierung kann in Abschnitten erfolgen. Da durch verschiedene Projekte in der Innenstadt (z. B. im Bereich der Glauberstraße) Parkplätze wegfallen, wird der Ausbau des Bleichwasenstellplatzes als sehr notwendig gesehen. Die Parkplätze am Bleichwasen wurden als Maßnahme im Verkehrsentwicklungsplan beschlossen.

 

2.5. Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich Glauberstraße

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Rosentritt (ehem. Baywa Gelände) soll der Bereich durch eine eventuelle Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird noch 2017 herbeigeführt.

 

 

3.      Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

 

3.1.  Förderprogramm der Stadt Kitzingen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

3.2.  Privatmaßnahmen

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen privater Vorhaben. Eventuell Sanierung und Umnutzung als Hotelkonzept der Anwesen Schrannenstr. 33 (ehem. Lagergebäude, Fa. Bareiss) – 35.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West für die Haushaltsjahre 2018 - 2021 wird wie folgt festgesetzt:

 

2018:                                              1.725.000 €

2019:                                              3.035.000 €

2020:                                              2.610.000 €

2021:                                              3.205.000 €

Gesamt 2018 - 2021:                   10.575.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.