Bedarfsmitteilung 2018
Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.
Stellungnahme
des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den
beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die angemeldet werden
Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen -
Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungspro-gramm Soziale Stadt
aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrier-ten
Handlungskonzept Kitzingen Siedlung "Meine Siedlung - Unser
Kitzingen", das verschie-dene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils
beinhaltet.
Ziel ist es, die städtebaulichen und
funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale
Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei
soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt
werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen
mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu fördern.
Aufgrund der Änderung von örtlichen und
gesamtstädtischen Erfordernissen und Bedingungen wurde eine Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes notwendig. Am 21.06.2016 erhielt die Stadt
Kitzingen hierfür den vorzeitigen Maßnahmebeginn. Der Auftrag wurde an das Büro
PLANWERK vergeben.
Die Aufwertungsmaßnahmen zielen insgesamt
auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch
auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Die bisher
umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz und der
Umbau des Pfarrzentrums St. Vinzenz zum Stadtteilzentrum sowie die vielen
eigenorganisierten Vorhaben (Rama Dama, Winterzauber usw.) haben bisher
wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des gesamten Stadtteils
beigetragen. Dazu gehören auch die Aktivitäten im Zusammenhang von Entente
Florale. Mit hohem Engagement aller Beteiligten aus dem Stadtteil Siedlung
konnte der europaweite Erfolg realisiert werden.
Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine
Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement unterstützt und den Arbeitskreis
Soziale Stadt inhaltlich vorbereitet. Damit ist es möglich, dass die Erneuerung
des Stadtteils eine breite Akzeptanz erhält.
Die bisherigen Aufwertungsmaßnahmen sind zu
evaluieren und weitere erforderliche Aufgaben zu benennen.
Mit der Partizipation verschiedener Akteure
(wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie
insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung) verfolgen die Maßnahmen
das "Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige
Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.
1. Ordnungsmaßnahmen
1.1
Sanierung
Spielplatz Königsberger Straße (Ami-Spielplatz)
Der sogenannte „Ami-Spielplatz“
an der Königsberger Straße (Ecke Königsberger Str., Böhmerwaldstr.,
Ernst-Reuter-Str.) soll unter entsprechender Bürgerbeteiligung neu gestaltet
werden. Dieses Vorhaben wurde bereits die letzten Jahre verfolgt, konnte aber
aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden (unstimmige Konzepte, Wechsel
Quartiersmanagement, Priorität Integriertes Handlungskonzept etc.). Im Rahmen
des Integrierten Handlungskonzeptes soll ein neues Konzept für den Spielplatz
erarbeitet werden, um einen Konsens in der Bürgerschaft zu finden.
1.2. Sanierung Spielplatz Karlsbader Straße
Der Spielplatz an der Karlsbader
Straße ist in die Jahre gekommen und muss daher erneuert werden. Aus diesem
Grund bietet sich eine bedarfsgerechte Überprüfung (Alter, Funktionalität etc.)
und Gestaltung an. Umliegende Anwohner sind zu beteiligen.
1.3. Kräutergarten, Naherholungsbereich
Im Rahmen der Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes wird der Stadtteil Siedlung vermutlich für
Sport, Freizeit und Grün stehen. Durch den nicht umgesetzten Bürgerpark bietet
das kleine Naherholungsgebiet am Sickergrund eine Ausgleichsfunktion. Weiterhin
wird die Verbindung zwischen Sickershausen und der Siedlung verstärkt. Das
Naherholungsgebiet mit Kräutergarten soll eine Kooperation mit angrenzenden
Schulen, Kindergärten und Altenheimen werden. Dies stärkt die Gemeinschaft, das
ehrenamtliche Engagement und kommt zum Schluss allen Bürgern zu Gute.
1.4. Sanierung Notwohngebiet
Ein
Handlungsbedarf ist gegeben. Es steht eine Diskussion mit den Stadträten aus.
Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sowohl eine Unterbringung von
Obdachlosen erforderlich ist als auch die Schaffung von preiswertem Wohnraum.
2. Sonstige Maßnahmen
2.1 Verfügungsfonds
Der
Verfügungsfonds ermöglicht die Durchführung kleinerer Projekte zur Aktivierung
und Beteiligung der Bewohner. Der
Verfügungsfonds ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung,
basierend auf den Rahmenbedingungen
und Prämissen des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt“.
2.2 Investitionsfonds
Der
Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver
Projekte zur Stärkung der
Lebensraumqualität und damit auch zur Stabilisierung und Förderung der Identifikation im Quartier und mit
dem Quartier. Mit dem Instrument Investitionsfonds sollen kleine Maßnahmen im investiven Bereich kurzfristig
und unbürokratisch finanziert werden.
2.3 Quartiersmanager
Ziel
des integrierten Handlungskonzeptes ist es, durch den Einsatz des Quartiersmana- gements den Stadtteil in sich zu stärken,
seine zentrale Versorgungsfunktion zu bewah- ren
und die Bewohner aktiv in die Entwicklung ihres Stadtteils einzubinden. Das Quar- tiersmanagement soll die
Identifikation der Einwohner mit ihrem Stadtteil fördern, sie aktivieren
und vor allem Vernetzungsarbeit vor Ort leisten.
2.4 Konzept
„Grünflächengestaltung“
Mit der
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes soll der gesamte Stadtteil
in Richtung Sport, Freizeit und Grün für ein familienfreundliches Wohnen
entwickelt werden. Damit alle Bewohner des Stadtteils von den
Aufwertungsmaßnahmen profitieren, soll ein Konzept über die
Grünflächengestaltung beauftragt werden, in dem die gesamte Siedlung betrachtet
wird. Das betrifft sowohl stadtteilübergreifende Grünstrukturen (Umland) als
auch Stadtteilplätze, Straßenbegleitgrün und Aufenthaltsbereiche an öffentlichen
Einrichtungen. Das Konzept dient zur Vorbereitung für die Umsetzung einzelner
konkreter Maßnahmen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2018 - 2021 wie folgt festgesetzt:
2018: 253.000 €
2019: 533.000 €
2020: 653.000 €
2021: 163.000 €
Gesamt 2018 - 2021: 1.602.000 €
3. Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.