Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt;
Bedarfsmitteilung 2018
Vorlage
2017/181
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die angemeldet werden

 

Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen - Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungspro-gramm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrier-ten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung "Meine Siedlung - Unser Kitzingen", das verschie-dene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Erfordernissen und Bedingungen wurde eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes notwendig. Am 21.06.2016 erhielt die Stadt Kitzingen hierfür den vorzeitigen Maßnahmebeginn. Der Auftrag wurde an das Büro PLANWERK vergeben.

 

Die Aufwertungsmaßnahmen zielen insgesamt auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wie der Spielplatz am Kleistplatz und der Umbau des Pfarrzentrums St. Vinzenz zum Stadtteilzentrum sowie die vielen eigenorganisierten Vorhaben (Rama Dama, Winterzauber usw.) haben bisher wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des gesamten Stadtteils beigetragen. Dazu gehören auch die Aktivitäten im Zusammenhang von Entente Florale. Mit hohem Engagement aller Beteiligten aus dem Stadtteil Siedlung konnte der europaweite Erfolg realisiert werden.

 

Mit dem Quartiersmanagement gibt es eine Stelle, die die Bürger in ihrem Engagement unterstützt und den Arbeitskreis Soziale Stadt inhaltlich vorbereitet. Damit ist es möglich, dass die Erneuerung des Stadtteils eine breite Akzeptanz erhält.

 

Die bisherigen Aufwertungsmaßnahmen sind zu evaluieren und weitere erforderliche Aufgaben zu benennen.

 

Mit der Partizipation verschiedener Akteure (wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung) verfolgen die Maßnahmen das "Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.

 

1.      Ordnungsmaßnahmen

 

1.1   Sanierung Spielplatz Königsberger Straße (Ami-Spielplatz)

Der sogenannte „Ami-Spielplatz“ an der Königsberger Straße (Ecke Königsberger Str., Böhmerwaldstr., Ernst-Reuter-Str.) soll unter entsprechender Bürgerbeteiligung neu gestaltet werden. Dieses Vorhaben wurde bereits die letzten Jahre verfolgt, konnte aber aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden (unstimmige Konzepte, Wechsel Quartiersmanagement, Priorität Integriertes Handlungskonzept etc.). Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes soll ein neues Konzept für den Spielplatz erarbeitet werden, um einen Konsens in der Bürgerschaft zu finden.

 

1.2. Sanierung Spielplatz Karlsbader Straße

Der Spielplatz an der Karlsbader Straße ist in die Jahre gekommen und muss daher erneuert werden. Aus diesem Grund bietet sich eine bedarfsgerechte Überprüfung (Alter, Funktionalität etc.) und Gestaltung an. Umliegende Anwohner sind zu beteiligen.

 

1.3. Kräutergarten, Naherholungsbereich

Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wird der Stadtteil Siedlung vermutlich für Sport, Freizeit und Grün stehen. Durch den nicht umgesetzten Bürgerpark bietet das kleine Naherholungsgebiet am Sickergrund eine Ausgleichsfunktion. Weiterhin wird die Verbindung zwischen Sickershausen und der Siedlung verstärkt. Das Naherholungsgebiet mit Kräutergarten soll eine Kooperation mit angrenzenden Schulen, Kindergärten und Altenheimen werden. Dies stärkt die Gemeinschaft, das ehrenamtliche Engagement und kommt zum Schluss allen Bürgern zu Gute.

 

1.4. Sanierung Notwohngebiet

Ein Handlungsbedarf ist gegeben. Es steht eine Diskussion mit den Stadträten aus. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sowohl eine Unterbringung von Obdachlosen erforderlich ist als auch die Schaffung von preiswertem Wohnraum.

 

 

2.      Sonstige Maßnahmen

 

2.1  Verfügungsfonds

       Der Verfügungsfonds ermöglicht die Durchführung kleinerer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der Bewohner. Der Verfügungsfonds ist ein unverzichtbarer Bestandteil zur   Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung, basierend auf den          Rahmenbedingungen und Prämissen des Städtebauförderungsprogramms "Soziale    Stadt“.

 

2.2  Investitionsfonds

       Der Investitionsfonds dient der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur     Stärkung der Lebensraumqualität und damit auch zur Stabilisierung und Förderung der            Identifikation im Quartier und mit dem Quartier. Mit dem Instrument Investitionsfonds           sollen kleine Maßnahmen im investiven Bereich kurzfristig und unbürokratisch finanziert       werden.

 

2.3  Quartiersmanager

       Ziel des integrierten Handlungskonzeptes ist es, durch den Einsatz des Quartiersmana-      gements den Stadtteil in sich zu stärken, seine zentrale Versorgungsfunktion zu bewah-           ren und die Bewohner aktiv in die Entwicklung ihres Stadtteils einzubinden. Das Quar-           tiersmanagement soll die Identifikation der Einwohner mit ihrem Stadtteil fördern, sie     aktivieren und vor allem Vernetzungsarbeit vor Ort leisten.

 

2.4  Konzept „Grünflächengestaltung“

Mit der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes soll der gesamte Stadtteil in Richtung Sport, Freizeit und Grün für ein familienfreundliches Wohnen entwickelt werden. Damit alle Bewohner des Stadtteils von den Aufwertungsmaßnahmen profitieren, soll ein Konzept über die Grünflächengestaltung beauftragt werden, in dem die gesamte Siedlung betrachtet wird. Das betrifft sowohl stadtteilübergreifende Grünstrukturen (Umland) als auch Stadtteilplätze, Straßenbegleitgrün und Aufenthaltsbereiche an öffentlichen Einrichtungen. Das Konzept dient zur Vorbereitung für die Umsetzung einzelner konkreter Maßnahmen.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2018 - 2021 wie folgt festgesetzt:

 

2018:                                                 253.000 €

2019:                                                 533.000 €

2020:                                                 653.000 €

2021:                                                 163.000 €

Gesamt 2018 - 2021:                     1.602.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.