Betreff
Bayer. Kommunaler Prüfungsverband - Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2015;
TZ 29
Vorlage
2017/188
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

TZ 29: Wir empfehlen, für den Wohnmobilstellplatz auf einen angemessenen Kostende-ckungsgrad zu achten.

 

Prüfungsbeanstandung BKPV:

 

Zum Zeitpunkt unserer Prüfung erhob die Stadt Gebühren für die Benutzung des Wohnmo-bilstellplatzes nach Maßgabe der Benutzungs- und Gebührensatzung vom 26.03.2015. Den Gebührensatz pro Benutzungstag hatte die Stadt zuletzt 2015 von 7 € auf 9 € (inkl. MwSt.) erhöht. Nach dem kameralen Abschluss ergab sich für die Wohnmobilstellplätze zuletzt ein Kostendeckungsgrad von lediglich 74 %.

 

Der Wohnmobilstellplatz stellt grundsätzlich eine kostenrechnende Einrichtung dar, für deren Benutzung Gebühren erhoben werden sollen, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (vgl. Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Nachdem der Wohnmobilstellplatz nach den kameralen Abschlüssen im Berichtszeitraum zuletzt lediglich einen Kostendeckungsgrad von rd. 74 % aufweist, empfehlen wir der Stadt, im Rahmen der Gebührenbemessung einen angemessenen Kostendeckungsgrad anzustreben. Werden die Gebühren nicht kostendeckend festgesetzt, werden in der Regel die allgemeinen De-ckungsmittel belastet und es wird gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsfüh-rung (vgl. Art. 61 Abs. 2 GO) sowie gegen die Reihenfolge der Einnahmebeschaffung (vgl. Art. 62 GO) verstoßen.

 

 

Stellungnahme SG 20:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde beschlossen, dass die Wohnmobilstellplatz-gebühr auch im Blick auf die Konkurrenz geringfügig angehoben wird (Gebühr 9,00 €/Tag) und die Unterdeckung aus der Wirtschaftsförderung bezuschusst wird.

 

Wie vom Rechnungsprüfungsausschuss erbeten wurde die Kostenaufstellung 2016 (Nach-kalkulation) sowie ein Gebührenvergleich mit anderen Wohnmobilstellplätzen im Landkreis als Anlage beigefügt.

 

1.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der Sit-zung am 18.07.2017 die Stellungnahme zur nachfolgend genannten Textziffer ohne Än-derungen anerkannt hat:

 

TZ 29

Empfehlung des BKPV für den Wohnmobilstellplatz auf einen angemessenen Kostende-ckungsgrad zu achten.

 

2.    Der Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Stellungnahme der Verwal-tung anzuerkennen, wird zugestimmt.