Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Mainstockheim; Bebauungsplan "Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II) - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung von der öffentl. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2017/204
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Für den Bebauungsplan „Wunn (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Haselberg II)“ der Gemeinde Mainstockheim findet vom 25.08.2017 – 10.10.2017 die öffentliche Auslegung statt.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan (siehe Anlage 1).

 

Gleichzeitig wurde die Stadt Kitzingen mit Schreiben vom 10.08.2017 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aufgefordert,  Bedenken  oder Anregungen zu dem o.g. Bebauungsplan abzugeben.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitteilen.

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen mitzuteilen.