Betreff
Bauleitplanung Stadt Marktsteft - 3. Änderung des Bebauungsplans "Süd-Ost" - Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2017/209
Aktenzeichen
60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Ausgangslage:

 

In der Stadt Marktsteft existiert der Bebauungsplan „Süd-Ost“ aus dem Jahr 1967 in der 2. Änderung. Nach Aufgabe einer Gärtnerei sollen drei Bauplätze auf den Grundstücken Fl.Nrn. 350/26, 350/27 und 350/28 incl. Zufahrtsstraße ausgewiesen werden (siehe beiliegender Lageplanausschnitt – Anlage 1).

In der Sitzung am 20.4.2015 wurde beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

 

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 31.07.2017 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 14.09.2017 abzugeben. Auf schriftliche Anfrage wurde die Frist bis zum 25.09.2017 verlängert.

 

Fazit:

 

Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplans. Belange der Stadt werden nicht berührt oder negativ beeinträchtigt. Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Verwaltungsgemeinschaft Marktsteft mitteilen.

 

 

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis an die Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit mitzuteilen.