Betreff
"Am Wilhelmsbühl" Kitzingen -
Tiefbautechnische Stellungnahme zu Vorplanung Erschließungsstraße
Vorlage
2017/210
Aktenzeichen
Ht
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

  1. Ausgangslage

 

Der Stadtrat der Stadt Kitzingen hat sich in der Stadtratssitzung am 04.10.2016 mit der baulichen Entwicklung im Bereich „Am Wilhelmsbühl“ befasst und folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Stadt Kitzingen erklärt sich grundsätzlich bereit für die in derzeitigem Außenbereich befindlichen Flächen eine bauliche Entwicklung durch einen privaten Dritten (entsprechend Anlage 1) zu ermöglichen.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Bauleitverfahren einzuleiten, um Planungsrecht zu schaffen.“

 

(Anlage 1)

 

Der Investor Herr Udo Jakubczyk hat mittlerweile zur Projektabwicklung die „JAKU Projektentwicklung Am Wilhelmsbühl Geschäftsführungs GmbH“ gegründet. Diese ist gewillt als Vorhabenträgerin im Sinne des § 12 BauGB die notwendigen städtebaulichen Verträge mit der Stadt Kitzingen schließen. Ein Bauleitverfahren ist noch nicht eingeleitet worden. Zunächst ist die Vorhabenträgerin dabei die Rahmenbedingungen für die Realisierung des Vorhabens zu klären. Dazu gehört auch die Erschließung.

 

Für die öffentliche Erschließung wurde durch die Vorhabenträgerin der Stadt Kitzingen im Juni 2017 eine Vorplanung der Erschließungsstraße zur Stellungnahme und Abstimmung vorgelegt. Diese Unterlagen wurden durch das zuständige Sachgebiet Tiefbau im  Bauamt geprüft.

 

 

  1. Vorplanung Erschließungsstraße / Prüfung durch SG 63

 

Die neue Erschließungsstraße soll von der bestehenden Straße „Am Wilhelmsbühl“, auf Höhe Haus-Nr. 41/43 abzweigen. Aufgrund der topographischen Verhältnisse und einer verträglichen Straßenlängsneigung wurde im Anfangsbereich (auf ca. 80 m Länge) die bereits als Alternative in der Machbarkeitsstudie enthaltene schräge Variante weiter untersucht bzw. geplant. Nachdem jedoch das Grundstück Flur-Nr. 1734/2 dem Investor nicht zur Verfügung steht, musste die Trasse nach Nordwest verrückt werden. Daraus resultiert im Bereich Am Wilhelmsbühl 42 a (Flur-Nr. 1735/3) eine „Engstelle“. Die Planung vom Juni 2017 war in diesem Bereich mit einer Längsneigung von 12% geplant. Zu der Planung wurde eine 1. Stellungnahme des Sachgebiets Tiefbau vom 06.07.2017 abgegeben. Besonders hinsichtlich der S-förmigen Linienführung mit  Engstelle im Bereich einer Längsneigung von 12% wurden aus sicherheitstechnischen Gründen äußerste Bedenken geäußert. Auf die technischen Anforderungen gemäß RAST 2006 wurde entsprechend hingewiesen. Des Weiteren wurde der Ausbauquerschnitt (Ausbaubreite), der fehlende Anschluss Erschließungsweg zu Haus-Nr. 42a, Ableitung von Hangwasser bemängelt sowie auf weitere Punkte hingewiesen.

 

Die Feststellungen des Sachgebiets Tiefbau wurden in Besprechungen am 31.07.2017 mit Herrn RA Hugo Weiglein und am 04.09.2017 mit der Vorhabensträgerin sowie deren Planungsbüro Röschert Ingenieure besprochen. Das Planungsbüro Röschert hat daraufhin die Planung, unter Berücksichtigung der mit der Stadt abgestimmten Punkte, überarbeitet. Die überarbeiteten Planungsunterlagen liegen als Anlage 2 bis 4 bei.

 

Der Ausbauquerschnitt der Erschließungsstraße wurde in Anlehnung an die RAST 2006 und EAE 85/95 wie folgt geplant:

·        Wohnstraße (ES V)

·        Längenentwicklung bis 300 m

·        Verkehrsstärke unter 400 Kfz/h

·        Ohne Aufenthalt, Parken

·        Mehrzweckstreifen Fußgänger / PKW

 

Die Straßenplanung sieht nun auf einer Länge von 25 m (Bau-km 0+004 bis 0+029) eine Längsneigung von 16% vor. Die Anbindung an die Stichstraße zu Haus-Nr. 42a kann hierdurch technisch ermöglicht bzw. im Weiteren verbessert werden. Die Abweichung zur RAST 2006 (max. 12% Längsneigung) kann in diesem Bereich (kurze Strecke) toleriert werden da es sich hier nicht um einen stark befahrenen Abschnitt handelt.

 

Die Planung sieht nun im Bereich der S-förmigen Trassenführung mit Engstelle eine Längsneigung von 6% (Bau-km 0+029 bis 0+080) vor. Hier ist ein zusätzlicher Anschluss an die Haus-Nr. 42a möglich. Die Engstelle ist nun übersichtlich und kann gemäß RAST 2006 ausgebildet werden. Der erforderliche Grunderwerb aus der Fläche Flur-Nr. 1735/3 (Haus-Nr. 42a) ist bereits mit den Eigentümern abgestimmt.

 

Im Weiteren sind Längsneigungen von 0,5 bis 12% geplant, die auch den Anforderungen aus der RAST 2006 entsprechen.

 

Ab Bau-km 0+120 weitet der Multifunktionsstreifen von 1,25 m (ausreichend für Gehweg) auf 2,00 m auf. Damit besteht die Möglichkeit von Parkgelegenheiten auf dem Multifunktionsstreifen ohne Behinderungen des Verkehrsflusses.

 

Am Bauende ist ein Wendehammer geplant. Nach technischer Überprüfung entspricht dieser den Anforderungen der Stadt Kitzingen.

 

Die weitere technische Detailplanung ist mit der Stadt Kitzingen abzustimmen.

 

 

 

  1. Fazit zur vorgelegten Erschließungsstraße

 

Grundsätzlich bestehen aus tiefbautechnischer Sicht gegen die vorgelegte Vorentwurfsplanung der Erschließungsstraße keine Einwände. Detailplanungen sind weiter mit dem Sachgebiet Tiefbau abzustimmen bzw. zur Prüfung vorzulegen.

 

Die vorliegende Planung wurde hinsichtlich der zu erwartenden unterhaltstechnischen Leistungen mit dem städtischen Bauhof abgestimmt. Auch aus Sicht des Bauhofes liegen keine Einwände vor. Der Unterhalt ist mit der vorhandenen Ausstattung problemlos möglich.

 

Das Fazit bezieht sich ausschließlich auf die hier vorgelegte Vorplanung der Erschließungsstraße und ist keine Vorabentscheidung für das Bauleitverfahren sowie einem notwendigen städtebaulichen Vertrag.

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Vorplanung der Erschließungsstraße (Anlage 2 – 4) wird bestätigt und kann als Grundlage für die weiteren Planungen herangezogen werden.