Betreff
Antrag der SPD-Fraktion;
hier: Ansiedlung eines Hausarztes im Stadtteil Siedlung, Bau eines Ärztehauses und Schaffung von Anreizen für den Standort Kitzingen für einen neuen Hausarzt
Vorlage
2017/222
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Auf den beiliegenden Antragstext der SPD-Fraktion wird verwiesen. Er wurde geringfügig redaktionell (nicht inhaltlich) geändert, um mit Ja/Nein darüber abstimmen zu können.

 

Zur Intention des Antrages ist festzustellen, dass alle BürgerInnen nicht nur die von Kitzingen, ein sehr großes Interesse an einer ausreichenden ärztlichen (Grund-) Versorgung am Wohnort haben.

 

Die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung obliegt den kassenärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen (§§ 72 ff SGB V). Demnach haben auch die Gemeinden Zuständigkeiten (Art. 57 Abs. 1 GO „Gesundheit“ bzw. Art. 83 Abs. 1 Bay. Verfassung, „örtliches Gemeinwesen“) zur Gesundheitsfürsorge.

 

Auch fällt z.B. die Gewährung eines sogenannten Praxisgründungsdarlehens in die Allzuständigkeit der Gemeinde, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits 1989 festgestellt hat.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Antragsintention sprechen.

 

Am Bedarf besteht seitens der Verwaltung grundsätzlich kein Zweifel. Ob aber der umfassende „Maßnahmenkatalog“ des Antrags notwendig ist und nicht auch ein Teil der beantragten Maßnahmen zum Ziel führen kann, ist genau zu überlegen.

 

 

(der Antragstellerin)

 

Es besteht Einverständnis, dass die Stadt Kitzingen

 

1.      ein Ärztehaus mit geeigneten Praxisräumen errichtet

 

2.      dieses Ärztehaus den heutigen Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden entspricht

 

3.      für dieses Ärztehaus kostenlose, zeitlich unbegrenzte Parkplätze vor der Praxistüre schafft.

 

 

Darüber hinaus gewährt die Stadt Kitzingen den interessierten Ärzten jede mögliche Unterstützung bei der Niederlassung durch

 

4.      Mitgestaltung der Praxisräume bei einem Neubau

 

5.      Veröffentlichung der Praxisräume in den entsprechenden Medien (Bayerisches Ärzteblatt, Mitteilungsblatt des Ärztlichen Kreisverbandes, örtliche Printmedien, Homepage der Stadt Kitzingen etc.)

 

6.      Vermietung der Praxisräume für einen gewissen Zeitraum kostenlos.

 

7.      Vermitteln (wenn notwendig) zwischen abgebenden Arzt und möglichen Interessenten.

 

8.      Unterstützung bei Behördengängen und etwaigen Beratungsstellen.

 

9.    In Zusammenarbeit mit den örtlichen Kreditinstituten Vermittlung von kostengünstigen

Anschubfinanzierungen.

 

10.   Kostenlose Vorhaltung/ Zur Verfügungstellung von Plätzen in Kitas für einen gewissen Zeitraum

 

11.   Unterstützung bei der evtl. Suche nach einem Baugrundstück oder einem geeigneten Wohnraum.

 

12.   Einholung von Hilfestellungen über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

 

Diese Unterstützungsleistungen der Stadt gelten auch möglichst in einer Übergangsphase eines abgebenden Arztes – bis ein halbes Jahr nach dessen Schließung.

 

 

13.  Als sofortige Maßnahme sollte die Stadt Kitzingen dringend einen Kontakt zu den „aufgebenden“ Ärzten suchen und ihre Unterstützung bei allen notwendigen Maßnahmen aktiv anbieten und dabei die Vermittlungsbörse für Ärzte einbinden.