Betreff
Stadtplanung - Erschließung Gewerbegebiet "Fröhstockheim II", Antrag auf Anbindung an die Kreisstraße KT 13, hier: Beteiligung der Stadt Kitzingen
Vorlage
197/2011
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.    Ausgangslage

 

·          Mit Schreiben vom 06.06.2011 (Eingang Bauamt: 10.06.2011) erbittet die Gemeinde Rödelsee die Prüfung und Zustimmung der Stadt Kitzingen zu einer zweiten Anbindung ihres Gewerbegebietes „Fröhstockheim II“.

 

·           Am 22.06.2011 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Gemeinde Rödelsee, des Landratsamtes (Verkehrsbehörde) und des Bauamtes der Stadt Kitzingen statt.

 

·           Die Stadt Kitzingen ist um Prüfung und Stellungnahme gebeten worden, da die geplante Anbindung im Bereich einer Kreuzung erfolgen soll, die auf Kitzinger Gemarkung (OT Hoheim) liegt. Konkrete Planungen sind derzeit noch nicht eingeleitet worden.

 

 

2.    Verkehrliche Erschließungssituation

 

2.1 Bestand

Für das Gewerbegebiet „Fröhstockheim II“ existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Im Westen grenzt dieser an das bestehende Gewerbegebiet „Fröhstockheim I“ an und ist nach bisherigen Planungen über dessen Erschließungsstraße zu erreichen. Die Erschließungsplanung wird zur Zeit erstellt.

Die derzeitige Gebietszufahrt von der Kreisstraße KT 13 liegt rund 350 m hinter dem Kreisbauhof in Richtung Fröhstockheim. Intern ist das Gewerbegebiet in seinen Bauabschnitten 1 und 2 jeweils nur über Ringstraße erschlossen (s. Anlage).

Auch der Bebauungsplan für den Teil „Fröhstockheim II“ im Westen sieht bislang einen Anschluss an dieses Ringstraßensystem mit der bestehenden Zufahrt vor.

 

2.2 Planung

Entgegen der ursprünglichen Straßenplanung (wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich), hält es die Gemeinde Rödelsee aus verkehrstechnischen und Sicherheitsgründen für sinnvoll, eine zweite Anbindung an die Kreisstraße KT 13 zu schaffen. Der Vorschlag hierzu ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Nähere technische Angaben liegen nicht vor, da noch keine weiteren Planungen erfolgt sind.

 

 

3.    Stellungnahmen der Fachstellen

 

3.1 Sachgebiet Stadtplanung

Das Sachgebiet Stadtplanung spricht sich aus städteplanerischer Sicht gegen die geplante Anbindung aus, da durch ein Vorhaben, welches allein der Gemeinde Rödelsee dient, Flächen auf Kitzinger Gemarkung in Anspruch genommen werden.

Für das Gewerbegebiet wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und zur Rechtskraft geführt. Dabei sollten bereits im Vorfeld die Grundzüge der Erschließung soweit geprüft und geplant werden, dass nicht nachträglich erhebliche Anpassungen bzw. Erweiterungen – wie im vorliegenden Fall – nötig sind.

 

Planungsrechtliche Bedenken gegen die Anbindung bestehen seitens der Stadt Kitzingen nicht.

 


 

3.2    Sachgebiet Tiefbau

·           Für die beabsichtigte Anbindung des Gewerbegebietes an die KT 13 bzw. die städtische Verbindungsstraße des Stadtteils Hoheim gilt als oberste Prämisse die Verkehrssicherheit.

 

·            Aufgrund der geringen Sichtweite auf der KT 13 sowie die gegenüberliegenden Anbindungen des Kreisbauhofes sowie eines Öffentlichen Feld- und Waldweges ist hier ohnehin eine Gefahrenstelle vorhanden. Zudem besteht derzeit keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

 

·            Eine Anbindung des Gewerbegebietes kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nur als Ausfahrt auf die KT 13 erfolgen. Hierzu wäre der Einmündungsbereich in Richtung Fröhstockheim derart aufzuweiten, dass die Lastzüge bzw. Sattelschlepper nicht die Gegenfahrbahn benutzen müssen.

 

·            Diese Einfahrt in die KT 13 birgt jedoch eine zusätzliche Gefahrenstelle dahingehend, dass keine eindeutige und erkennbare Beschilderung durch Verkehrszeichen für die Zufahrt – ausschließlich nach Hoheim – möglich ist. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Lastzüge etc. von der KT 13 – verbotswidrig – in das Gewerbegebiet einfahren werden, oder aber zu spät erkennen, dass ein Einbiegen nicht möglich ist und so zu einer Gefahrenstelle werden.

 

Fazit: Eine sichere Ausfahrt des Gewerbegebiete Fröhstockheim II in die KT 13 kann nur sicher funktionieren, wenn die Zufahrt nach Hoheim durch Verkehrszeichen geschlossen wird und nur noch eine Einfahrt in die KT 13 möglich ist.

 

3.3    Sachgebiet Sicherheit und Ordnung

Aus verkehrssicherheitsrechtlicher Sicht hält das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung die geplante Ein-/Ausfahrt ebenfalls für nicht zustimmungsfähig.

 

3.4    Verkehrsbehörde beim Landratsamt

Da von der Ein-/Ausfahrt die Kreisstraße KT 13 betroffen ist, wird die Planung federführend durch die Verkehrsbehörde beim Landratsamt bearbeitet.

 

Der betreffende Abschnitt liegt außerhalb bebauter Gebiete bzw. im Vorfeld bebauter Gebiete. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h. Die übergeordnete Straße ist die Kreisstraße KT 13.

 

Nach einer ersten Einschätzung wird das Landratsamt übereinstimmend mit dem Sachgebiet Tiefbau empfehlen, die Einmündung lediglich als Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet zu nutzen.

 

Dies würde jedoch bereits einen erheblichen Umbauaufwand mit sich bringen. Als Hauptkriterium wird die Verkehrssicherheit am Knotenpunkt zu beachten sein. Die Sichtverhältnisse sind nicht optimal.

 

 

4.    Resümee

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich gegen die von der Gemeinde Rödelsee vorgelegte Planung einer Anbindung an die Kreisstraße KT 13 auszusprechen. Dieses Ergebnis wird der Gemeindeverwaltung Rödelsee Fröhstockheim mitgeteilt.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat spricht sich gegen eine weitere Erschließung des Gewerbegebietes „Fröhstockheim II“ durch eine Anbindung an die Kreisstraße KT 13 über Kitzinger Gemarkung aus.