Die Stadtratsfraktion Freie Wähler – FBW Kitzingen e.V. hat mit Schreiben 31.07.2017 einen Antrag zur Verkehrssituation in der Gartenstraße gestellt. Dieser ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Nr. 1 Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Die Stadt Kitzingen führte im Mai Geschwindigkeitsmessungen mit den städtischen Messgeräten durch. Diese Ergebnisse wurden an die Polizeiinspektion Kitzingen mit der Bitte um Kontrolle weitergeleitet. Die Polizei Kitzingen hat daraufhin die Verkehrspolizei aufgefordert entsprechende Messungen durchzuführen.
Bei den städtischen Messungen lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 33 bzw. 36 km/h, wobei die Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der gemessenen Fahrzeuge bei 41 bzw. 44 km/h lagen.
zu Nr. 2 Reduzierung des Durchgangsverkehrs:
Das Aufstellen von Zeichen 250 StVO („Verbot von Fahrzeugen aller Art“) und Zusatzzeichen 1020-30 StVO („Anlieger frei“) würde voraussichtlich an der Gesamtsituation nichts ändern, zumal eine effektive Kontrolle dieses Verbotes, lt. Polizei, nahezu unmöglich wäre. Bei Kontrollen geben die Verkehrsteilnehmer regelmäßig an Anlieger zu sein, bzw. jemanden zu besuchen. Des Weiteren würde mit einer solchen Beschilderung ein Präzedenzfall für andere Bereiche im Stadtgebiet geschaffen werden, ohne wirklich erfolgversprechend zu sein.
zu Nr. 3. Geschwindigkeitsreduzierung:
In vielen Teilen in Etwashausen ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Dies zählt neben der Gartenstraße auch für die Flugplatzstraße und die Schwarzacher Straße. Daher ist davon auszugehen, dass den Verkehrsteilnehmern die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bereits bei der Einfahrt in die Gartenstraße bewusst sein müsste. In der Gartenstraße selbst wird die Beschilderung der Höchstgeschwindigkeit nach jeder Einmündung wiederholt.
Die Aufbringung eines Geschwindigkeitshinweises auf den Fahrbahnen wäre rechtlich nicht bindend.
zu Nr. 4. Gefahrenpunkt Kindergarten:
Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Messungen wurde entschieden, im Bereich des Kindergartens dauerhaft Messgeräte aufzustellen. In diesem Rahmen könnten auch Zeichen 136 StVO („Kinder“) angebracht werden.
zu Nr. 5. Parkplätze für Anwohner:
Beim Neubau der Gartenstraße wurde versucht so viele Parkplätze wie möglich anzulegen, ohne Einfahrten, Feuerwehrzufahrten etc. zu behindern. Im Nachgang ist derzeit geplant auf Höhe der Anwesen Hs. Nr. 4 und 6 zwei weitere Parkplätz zu markieren.
In Kurven- und Einmündungsbereichen verbietet es sich Parkplätze zu markieren, da hierdurch Gefahrenpunkte geschaffen werden können. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dringend von der Schaffung von weiteren Parkplätzen auf der Fahrbahn abzusehen.
zu 6. Parkplätze für den Kindergarten:
Zu diesem Punkt kann nicht Stellung genommen werden, da aus dem Antrag nicht ersichtlich ist, um welches Grundstück es sich handelt. Die Schaffung von Parkraum vor Kindergärten zählt jedoch nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt Kitzingen.
1. Zur
Geschwindigkeitsüberschreitung
Es sollen kurzfristig Messungen zu verschiedenen Hauptverkehrszeiten unter der Woche von der Polizei durchgeführt werden. Damit wird den Verkehrsteilnehmern bewusst, dass an der Gefahrenzone im Kindergartenbereich, kontrolliert wird.
2. Reduzierung
des Durchgangverkehrs
Anbringung des Verkehrsschildes 250 Durchfahrtverbot mit dem Zusatz Schild 1020-30 Anlieger frei. Dieses Verkehrszeichen ist jeweils am Anfang und Ende der Flugplatz, sowie der Gartenstraße anzubringen.
3. Geschwindigkeitsreduzierung
Mehrere große Geschwindigkeitshinweise mit 30 km/h auf den Fahrbahnen in der Garten- und Flugplatzstraße in beide Richtungen.
4. Gefahrenpunkt
Kindergarten
Zusätzlicher Hinweis auf den Kindergarten in der Gartenstraße mit dem Schild 136
5. Parkplatz
für Anwohner
Schaffung von Barrieren in Form von zusätzlichen Parkplätzen auf der Straße, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Gartenstraße zur Folge hätte.
6. Parkplätze
für den Kindergarten
Kauf eines Grundstückes im Bereich des Kindergartens zur Schaffung von ca. 15-20 Kurzzeit Parkplätzen zur Reduzierung des momentan hohen Gefahrenpotentials während der Abhol- und Bringphase.