Betreff
Schülerhort in Kitzingen;
Vergabe der Betriebsträgerschaft ab dem Schuljahr 2018/2019
Vorlage
2017/225
Aktenzeichen
13-4236/22
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.   Rückblick

Mit SR-Beschluss vom 01.06.2017 wurde festgelegt, dass die Betriebsträgerschaft für den Schülerhort Kitzingen mittels Trägerauswahlverfahren ermittelt werden soll (analog der Ausschreibung für die Betriebsträgerschaft für die Marshall Heights Kita und Übergangsquartier).

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine entsprechende Ausschreibung entworfen (siehe Anlage 1).

Um einen möglichst breit gefächerten Bewerberkreis zu ermöglichen wurde die Ausschreibung dahingehend formuliert, dass die Stadt Kitzingen beabsichtigt, die Betriebsträgerschaft an einen freigemeinnützigen oder sonstigen Träger zu vergeben.

 

2. rechtliche Situation

Die Städte und Gemeinden haben den Subsidiaritätsgrundsatz (§ 4 SGB VIII, Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG) zu beachten. Soweit Kindertageseinrichtungen in gleichermaßen geeigneter Weise wie von einem kommunalen Träger auch von freigemeinnützigen Trägern betrieben werden können, sollen die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen.

Ebenso ist das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, wonach Leistungsberechtigte (Eltern) das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen (§ 5 SGB VIII, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).

 

Die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes machte das Trägerauswahlverfahren erforderlich.

Während der Ausschreibungsfrist wurde die Bewerbung des AWO Bezirksverband Unterfranken eingereicht.

 

3. Vergabe der Betriebsträgerschaft

In der Ausschreibung wurden bereits die Wertungsmerkmale und deren Gewichtung festgelegt:

1. pädagogisches Konzept/Schwerpunktsetzung im Hort/ Angaben zu Zusammenarbeit mit Schulfamilie/ Ferienbetreuung

mit einer Gewichtung von 1,5

 

2. Finanzierung/Wirtschaftlichkeit/Investitionsbereitschaft des Trägers

mit einer Gewichtung von 1,0

 

3. Allgemeine Aspekte des Angebots wie

Öffnungszeiten, Schließzeiten, Einfügung in die Trägerlandschaft im Stadtgebiet

                                                                                                       mit einer Gewichtung von 1,0

 

4. Fazit

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem AWO Bezirksverband Unterfranken die Betriebsträgerschaft für den Hort zu übertragen (siehe Anlage 2 - n.ö. Dokument). Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist, als Betreiber diverser Kitas und Hortes nachgewiesen. Das Konzept wurde der Hortleitung zur Kenntnis gegeben. Nach deren fachlicher Einschätzung zur Bewerbung ist eine Kooperation mit dem Bewerber durchaus vorstellbar. Sehr positiv werden die Fortbildungs- und Schulungsmöglichkeiten und die Maßnahmen zum Qualitätsmanagement gesehen. Auch die konzeptionelle Ausrichtung gibt dem Personal Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Anpassung des Konzepts auf die örtlichen Bedarfe im Hort.

 

  1. Vom Sachvortrag Nr. 2017/225 wird Kenntnis genommen.
  2. Die Stadt Kitzingen überträgt infolge der durchgeführten Ausschreibung die Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung „Schülerhort Kitzingen“ ab dem Schuljahr 2018/2019 an den freigemeinnützigen Träger „AWO Bezirksverband Unterfranken“.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit dem neuen Betriebsträger zu schließen.