Betreff
Fraktionsaustritt von Frau Stadträtin Schmidt aus der Fraktion der ÖDP;
Neubesetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten
Vorlage
2017/230
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Mit Schreiben (eingegangen am 2. Oktober 2017) teilte die ÖDP mit, dass sich die ÖDP und Frau Stadträtin Andrea Schmidt zum 01.10.2017 im beiderseitigen Einvernehmen trennen.

Frau Schmidt hat in einem Telefonat gegenüber der Verwaltung erklärt, dass sie als „fraktionslose“ Stadträtin dem Gremium angehören möchte.

 

Die ÖDP hat mit nunmehr 2 Sitzen keinen Fraktionsstatus mehr und wird Stadtratsgruppe.

 

2.    Jede Änderung in der Zusammensetzung im politischen Gremium hat auch eine Auswirkung auf die Besetzung der Ausschüsse. (Art. 33 GO sowie § 7 der Geschäftsordnung). Eine Neuberechnung ist durchzuführen.

 

Wie bereits in der Sitzungsvorlage 2017/091a dargestellt ist der Fraktionswechsel von Stadträtin Wallrapp zur KIK nicht ausschusswirksam, so dass sie auch bei dieser Berechnung als „fraktionslose“ berücksichtigt wird.

 

Die Neuberechnung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

2 a) 12er – Ausschüsse (Finanzausschuss, Verwaltungs- und Bauausschuss, Personalausschuss) bzw. Aufsichtsrat der Stadtbetriebe- sowie Bau GmbH

 

Durch den rechnerisch gleichen Anspruch (Teilungszahl 0,4) ist ein Losentscheid zwischen Stadträtin Schmidt, Stadträtin Wallrapp bzw. Stadtrat Hartmann durchzuführen.

 

Eine „gütliche Vereinbarung“, wonach die zu besetzenden Sitze einfach untereinander aufgeteilt werden, ist nicht zulässig.

 

Die Verwaltung hatte die beteiligten Stadträte im Vorfeld darüber informiert, dass gemäß Art. 33 Abs. 1 Satz 5 sich Stadtratsmitglieder zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse (analog anzuwenden für die Aufsichtsräte) zusammenschließen können. Bis zur gesetzten Frist (Dienstag: 17.10.2017) ging keine Information hierzu in der Verwaltung ein, so dass zur Besetzung der o. g. Ausschüsse ein Losverfahren durchzuführen ist.

 

2 b) Rechnungsprüfungsausschuss (7 Mitglieder)

 

Beim RP-Ausschuss ist der letzte freie Platz mittels Losentscheid zwischen ÖDP und ProKT zu ermitteln (gleiche Teilungszahl 0,47).

 

2 c) Weitere Ausschüsse/Beiräte:

 

Bei den weiteren Ausschüssen ergeben sich keine Änderungen aufgrund des Fraktionsaustrittes von Stadträtin Schmidt.

Bei den Beiräten hat Frau Stadträtin Schmidt als „fraktionslose“ nun automatisch einen Sitz – gleiches gilt für den AG Mobilfunk sowie AG Soziale Stadt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 d) Referate/ Referenten

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der GeschO kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO).

 

Hierzu gibt es keine rechtliche Regelung, wie die Besetzung im Detail zu funktionieren hat. In der Vergangenheit wurde auch hier das Hare/Niemeyer-Verfahren analog angewandt. Aufgrund dessen würde im vorliegenden Fall ein Losentscheid zwischen Stadträtin Wallrapp, Stadträtin Schmidt bzw. Stadtrat Hartmann um das Tourismusreferat nötig werden.

In der Stadtratssitzung am 29.06.2017, in der ebenfalls das Los-Verfahren zwischen Stadträtin Wallrapp und Stadtrat Hartmann um den Referentenposten „Tourismus“ in Rede stand, erfolgte ein eindeutiges Votum (Mit 26 : 3 Stimmen) für Stadträtin Wallrapp für den Verbleib des Referentenpostens. Aufgrund dessen spricht sich die Verwaltung dafür aus, bei den Referaten keine Änderungen vorzunehmen.

 

3.    Die Gesamtübersicht der Stadtratsmitglieder wird anhand der Meldungen der ÖDP (Gruppensprecher, Besetzung der Ausschüsse) zur Stadtratssitzung vorbereitet und auf den Tischgelegt. Sie ist noch um die Ergebnisse der Losentscheide zu ergänzen.

 

1.      Vom Sachvortrag Nr. 2017/230 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Vom Fraktionsaustritt von Frau Stadträtin Schmidt wird Kenntnis genommen.

 

3.      Als Mitglied nachfolgender Ausschüsse werden entsprechend des Losverfahrens bestellt:

 

-     Verwaltungs- und Bauausschuss:     ___________________________

-     Personalausschuss:                           ___________________________

-     Finanzausschuss:                              ___________________________

-     Aufsichtsrat Stadtbetriebe:                ___________________________

-     Aufsichtsrat BauGmbH:                    ___________________________

-     Rechnungsprüfungsausschuss:        ___________________________

 

4.    Mit der Bestellung der einzelnen Mitglieder bei den Ausschüssen, Aufsichtsräten, Beiräten etc. gemäß der Besetzungsliste (wird zur Stadtratssitzung ausgelegt und ist noch entsprechend der Losentscheide zu ergänzen) besteht Einverständnis.