1.
Ausgangslage
und Erfordernis der 4. Änderung des Bebauungsplans
a)
Mit Schreiben vom 15.03.2011 stellte Herr Joachim
Beck, Würzburg, eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines großflächigen
Elektrofachmarktes auf Flurstück Nr. 5062/7 (Am Dreistock).
b)
Das Vorhaben wurde dem Stadtrat in der Sitzung am
14.04.2011 zur grundsätzlichen Entscheidung unter Berücksichtigung der Aussagen
zur Fortschreibung des Kitzinger Einzelhandelskonzeptes vorgelegt.
Diesbezüglich wird auf den Sachvortrag der Vorlage Nr. 109/2011 verwiesen.
c)
Mangels nicht vorhandenem Baurecht wurde die
Bauvoranfrage abgelehnt, jedoch dann eine Zustimmung in Aussicht gestellt, wenn
der Investor die Änderung des Bebauungsplanes übernimmt.
d)
Mit Email vom 12.05.2011 hat der Investor seine
Bauvoranfrage zurückgezogen. Einen Antrag auf Bebauungsplanänderung werde er
einreichen, sobald er mit dem Grundstückseigentümer eine entsprechende Option
vereinbart habe.
e)
Seit dem 06.07.2011 liegt nun über das Planungsbüro
Wegner die Anfrage zur Bebauungsplanänderung vor. Eine Beratung des Vorhabens
fand im Rahmen des „Runden Tisches“ zu Einzelhandelsthemen am 14.07.2011 im
Rathaus statt.
2.
Ziele
und Zwecke der Planänderung
Mit der Änderung
des bestehenden Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für das geplante Einzelhandelsvorhaben geschaffen werden. Dazu wird das
bisherige Sondergebiet „SB Warenhaus, Bau- und Gartenfachmarkt“ in ein
Sondergebiet „Elektrofachmarkt“ gem. § 11 BauNVO geändert.
Der Investor plant
die Errichtung eines Elektrofachmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von
1.500 m².
3.
Beschleunigtes
Verfahren
Der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 66 „Schwarzacher Straße West“ setzt für den Bereich der dort
gültigen 2. Änderung (Fl.Nrn. 5062/4 und 5062/7) ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „SB Warenhaus, Bau- und Gartenmarkt“ fest.
Da es sich um
einen bereits überplanten Bereich handelt und lediglich eine Änderung der des
bereits rechtskräftigen Bebauungsplans mit Anpassung entsprechender
Festsetzungen handelt, kann das Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt werden.
Der
Geltungsbereich der 4. Änderung umfasst ca. 1 ha, eine Vorprüfung des
Einzelfalls nach Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz ist durchzuführen.
4.
Vorbereitende
Bauleitplanung
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen stellt den Bereich des Vorhabens als
„Sondergebiet für Einzelhandel“ dar. Da sich die 4. Änderung des Bebauungsplans
somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, ist dessen Anpassung hier nicht
erforderlich. Die Ziele der Regional- und Landesplanung sind einzuhalten.
5.
Weitere
Schritte
Die Verwaltung
wird den Aufstellungsbeschluss umgehend bekannt machen. Als nächstes werden in
enger Abstimmung mit dem Investor und den zuständigen Planungsbehörden die
Planungsinhalte konkretisiert und eine Lösung hinsichtlich der möglichen
Förderschädlichkeit durch die Zulassung des Vorhabens angestrebt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bebauungsplan „Schwarzacher Straße West“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert (4. Änderung). Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 06.07.2011
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Termin hierfür wird noch bekannt gegeben. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
4. Die Verwaltung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes (4. Änderung) umgehend bekanntmachen.